« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (4 Urteile)

  1. V ZB 131/17 - Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens über Mängel am Gemeinschaftseigentum setzt keine Bemühungen um Beschlussfassung voraus
    Leitsatz: Die Durchführung eines gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichteten selbständigen Beweisverfahrens über Mängel am Gemeinschaftseigentum setzt nicht voraus, dass der antragstellende Wohnungseigentümer sich zuvor um eine Beschlussfassung der Eigentümerversammlung über die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu den behaupteten Mängeln bemüht hat.
    BGH
    14.03.2018
  2. V ZR 86/24 - Inhalt und Grenzen des Vorbefassungsgebotes bei der Beschlussersetzungsklage
    Leitsatz: ..., Beschluss vom 21. Dezember 2000 - V ZB 45/00 - GE...
    BGH
    14.02.2025
  3. VIII ZB 69/24 - Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens zur Ermittlung der ortsüblichen Miete
    Leitsatz: Ein rechtliches Interesse gemäß § 485 Abs. 2 ZPO an der Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete i.S.v. § 558 Abs. 2 Satz 1 BGB oder an der Feststellung von Wohnwertmerkmalen, mit deren Hilfe Zu- und Abschläge vom Mittelwert der einschlägigen Mietspiegelspanne zur Bestimmung der konkreten ortsüblichen Einzelvergleichsmiete vorgenommen werden können, besteht grundsätzlich nicht. Die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens nach § 485 Abs. 2 ZPO lässt sich weder mit der Ausgestaltung des in den §§ 558 ff. BGB geregelten Mieterhöhungsverfahrens noch mit den hiermit verfolgten Zwecken vereinbaren. Auch ist die Anordnung eines solchen Beweisverfahrens zur Vermeidung eines Rechtsstreits über eine von dem Vermieter begehrte Mieterhöhung nicht erforderlich.
    BGH
    15.07.2025
  4. 2-13 T 82/19 - Vorbefassung bei Verwalterbestellung durch das Gericht
    Leitsatz: 1. Zu den Anforderungen an die Vorbefassung bei einer begehrten Verwalterstellung durch das Gericht, wenn Schwierigkeiten bestehen, geeignete Kandidaten zu finden. 2. Die Parteien müssen auch im Verfahren nach § 21 Abs. 8 WEG dem Gericht die tatsächlichen Grundlagen für die zu treffende Ermessensentscheidung vortragen, hierzu gehört auch der Vortrag zu übernahmebereiten Verwaltern.
    LG Frankfurt/Main
    07.11.2019