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Urteil Beurkundungspflicht von Nachträgen zu Grundstückskaufverträgen
Schlagworte
Beurkundungspflicht von Nachträgen zu Grundstückskaufverträgen
Leitsatz
Änderungen eines Grundstückskaufvertrags nach der Auflassung sind formlos möglich, wenn die Auflassung bindend geworden ist (§ 873 Abs. 2 BGB; Bestätigung u. a. von Senat, Urteil vom 28. September 1984 - V ZR 43/83, WM 1984, 1539).
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