Urteil Mehrvertretungszuschlag
Schlagworte
Mehrvertretungszuschlag
Leitsätze
1. Die bei Klageerhebung bzw. Beauftragung des Prozessbevollmächtigten vor Bekanntgabe der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Mandatierung durch die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft persönlich entstandene Erhöhungsgebühr ist grundsätzlich erstattungsfähig (vgl. BGH, Beschluss vom 8.2.2007 - VII ZB 89/06).
2. Der Gegner kann sich nicht auf das Entstehen unnötiger Kosten berufen, wenn er selbst eine kostenauslösende Rechtsverfolgung gegen die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft persönlich veranlasst.
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