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Suchergebnis Urteilssuche (1 - 10 von 806)

  1. 206 C 317/07 - Mängelhaftung; Gewährleistung; Minderung; Wasserdurchfluss; Dielen; Schönheitsreparaturen; Quotenklausel
    Leitsatz: 1. Der Mieter ist zur Minderung berechtigt, wenn ein Fließdruck von 2 bar mit einem demgemäß zu erwartenden Kaltwasserdurchfluss von 18 l/min für die Badewanne und von 10 l/min für den Wasch- und Spültisch nicht mehr erreichbar ist. 2. Die Unwirksamkeit der Quotenklausel lässt die Wirksamkeit einer für sich gesehen wirksamen Klausel, durch die dem Mieter die laufenden Schönheitsreparaturen übertragen werden, unberührt. 3. In Altbauten sind wippende Dielen typisch. 4. Ist dem Mieter der mangelhafte Zustand der Wohnungseingangstüren bei Anmietung bekannt, steht ihm insoweit kein Minderungsrecht zu. (Leitsätze der Redaktion )
    AG Charlottenburg
    19.06.2009
  2. 218 C 105/09 - Rückforderung der unter Druck geleisteten ungerechtfertigten Zahlung
    Leitsatz: Zahlt der Mieter eine (unberechtigte) Betriebskostennachforderung aus einer Abrechnung nach Androhung der fristlosen Kündigung, kann der Vermieter sich gegenüber einem Rückforderungsanspruch nicht darauf berufen, die Leistung sei in Kenntnis der Nichtschuld (§ 814 BGB) erfolgt. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    01.10.2009
  3. 222 C 72/09 - Fehlende Erläuterung des Betriebskostenanteils
    Leitsatz: Bei einem Mieterhöhungsverlangen für eine Bruttomiete ist spätestens im Rechtsstreit die Höhe des Betriebskostenanteils zu erläutern. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    03.06.2009
  4. 230 C 22/09 - Mieterhöhung für durch getrennte Mietverträge angemietete Nachbarwohnungen; Mietspiegel; Spanneneinordnung; Bad; fehlender Balkon
    Leitsatz: 1. Werden zwei nebeneinanderliegende Wohnungen an dieselben Mieter durch zwei verschiedene Mietverträge vermietet, kann die Miete für die jeweilige Wohnung getrennt erhöht werden, auch wenn ursprünglich der Zugang bei Vertragsschluss nur über die Nachbarwohnung möglich war. 2. Das Spanneneinordnungsmerkmal "Bad" liegt nicht vor, wenn weder eine Badewanne noch eine Dusche, sondern nur ein Handwaschbecken in der Toilette vorhanden ist. 3. Ein fehlender Balkon steht nicht einem "nicht nutzbaren Balkon" gleich. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    05.06.2009
  5. 232 C 292/08 - Anspruch des Mieters auf Rückzahlung von Betriebskostenvorschüssen gegen früheren Eigentümer nach Zwangsversteigerung
    Leitsatz: Der Mieter kann von dem früheren Eigentümer bis zur Abrechnung vollständige Rückzahlung der an den Zwangsverwalter geleisteten Betriebskostenvorschüsse verlangen, wenn das Grundstück inzwischen versteigert worden ist. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    06.02.2009
  6. 237 C 266/08 - Betriebskostenabrechnung; Angabe der gezahlten Vorschüsse
    Leitsatz: Die formelle Wirksamkeit der Betriebskostenabrechnung wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass die geleisteten Vorschüsse rechnerisch fehlerhaft in Ansatz gebracht wurden. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    02.03.2009
  7. 238 C 103/09 - Betriebskostenabrechnung ohne Erläuterung unterschiedlicher Flächen
    Leitsatz: Sind in einer Betriebskostenabrechnung unterschiedliche Gesamtflächen angegeben, ohne dass diese erläutert werden, ist die Abrechnung formell unwirksam und kann auch nach Ablauf der Abrechnungsfrist nicht mehr geheilt werden. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    06.11.2009
  8. 74 C 25/09 - Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung
    Leitsatz: 1. Aus § 37 Abs. 2 BGB ergibt sich keine Rechtsgrundlage zur Ermächtigung einzelner Wohnungseigentümer zur Einberufung einer Versammlung durch das Gericht (Rechtspfleger). 2. Ist ein Verwaltungsbeirat vorhanden, der seiner Verpflichtung nach § 24 Abs. 3 WEG zur Einberufung einer Versammlung zum Zwecke der Verwalterbestellung nicht nachkommt, richtet sich eine Klage und Verurteilung allein gegen die Beiratsmitglieder gemeinsam, nicht gegen die übrigen Wohnungseigentümer.
    AG Charlottenburg
    16.07.2009
  9. 5 S 89/09 - Unvollständige Jahresabrechnung; grobes Verwalterverschulden
    Leitsatz: 1. Eine Jahresabrechnung, die weder eine Gesamtabrechnung noch eine Aufstellung der Rücklagen und Kontostände zu Beginn und Ende der Abrechnungsperiode enthält, ist für ungültig zu erklären, selbst wenn in den Vorjahren ähnlich abgerechnet worden ist, ohne dass dies beanstandet worden ist. 2. Ist die Jahresabrechnung wegen formeller und inhaltlicher Fehler für ungültig zu erklären, sind dem Verwalter wegen groben Verschuldens die Kosten des Anfechtungsprozesses aufzuerlegen. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Dessau-Roßlau
    29.10.2009
  10. 48 MC 720/08 - Schönheitsreparaturen nach Unglücksfällen oder Naturereignissen
    Leitsatz: Wenn die formularmäßig abgefasste Klausel über Schönheitsreparaturen deren Übertragung bei Reparaturen, Instandsetzungsarbeiten, Unglücksfällen oder Naturereignissen nicht ausschließt, liegt Intransparenz vor. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Gießen
    30.06.2009