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Suchergebnis Urteilssuche (1 - 10 von 806)
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206 C 317/07 - Mängelhaftung; Gewährleistung; Minderung; Wasserdurchfluss; Dielen; Schönheitsreparaturen; QuotenklauselLeitsatz: 1. Der Mieter ist zur Minderung berechtigt, wenn ein Fließdruck von 2 bar mit einem demgemäß zu erwartenden Kaltwasserdurchfluss von 18 l/min für die Badewanne und von 10 l/min für den Wasch- und Spültisch nicht mehr erreichbar ist. 2. Die Unwirksamkeit der Quotenklausel lässt die Wirksamkeit einer für sich gesehen wirksamen Klausel, durch die dem Mieter die laufenden Schönheitsreparaturen übertragen werden, unberührt. 3. In Altbauten sind wippende Dielen typisch. 4. Ist dem Mieter der mangelhafte Zustand der Wohnungseingangstüren bei Anmietung bekannt, steht ihm insoweit kein Minderungsrecht zu. (Leitsätze der Redaktion )AG Charlottenburg19.06.2009
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218 C 105/09 - Rückforderung der unter Druck geleisteten ungerechtfertigten ZahlungLeitsatz: Zahlt der Mieter eine (unberechtigte) Betriebskostennachforderung aus einer Abrechnung nach Androhung der fristlosen Kündigung, kann der Vermieter sich gegenüber einem Rückforderungsanspruch nicht darauf berufen, die Leistung sei in Kenntnis der Nichtschuld (§ 814 BGB) erfolgt. (Leitsatz der Redaktion)AG Charlottenburg01.10.2009
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222 C 72/09 - Fehlende Erläuterung des BetriebskostenanteilsLeitsatz: Bei einem Mieterhöhungsverlangen für eine Bruttomiete ist spätestens im Rechtsstreit die Höhe des Betriebskostenanteils zu erläutern. (Leitsatz der Redaktion)AG Charlottenburg03.06.2009
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230 C 22/09 - Mieterhöhung für durch getrennte Mietverträge angemietete Nachbarwohnungen; Mietspiegel; Spanneneinordnung; Bad; fehlender BalkonLeitsatz: 1. Werden zwei nebeneinanderliegende Wohnungen an dieselben Mieter durch zwei verschiedene Mietverträge vermietet, kann die Miete für die jeweilige Wohnung getrennt erhöht werden, auch wenn ursprünglich der Zugang bei Vertragsschluss nur über die Nachbarwohnung möglich war. 2. Das Spanneneinordnungsmerkmal "Bad" liegt nicht vor, wenn weder eine Badewanne noch eine Dusche, sondern nur ein Handwaschbecken in der Toilette vorhanden ist. 3. Ein fehlender Balkon steht nicht einem "nicht nutzbaren Balkon" gleich. (Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg05.06.2009
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232 C 292/08 - Anspruch des Mieters auf Rückzahlung von Betriebskostenvorschüssen gegen früheren Eigentümer nach ZwangsversteigerungLeitsatz: Der Mieter kann von dem früheren Eigentümer bis zur Abrechnung vollständige Rückzahlung der an den Zwangsverwalter geleisteten Betriebskostenvorschüsse verlangen, wenn das Grundstück inzwischen versteigert worden ist. (Leitsatz der Redaktion)AG Charlottenburg06.02.2009
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237 C 266/08 - Betriebskostenabrechnung; Angabe der gezahlten VorschüsseLeitsatz: Die formelle Wirksamkeit der Betriebskostenabrechnung wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass die geleisteten Vorschüsse rechnerisch fehlerhaft in Ansatz gebracht wurden. (Leitsatz der Redaktion)AG Charlottenburg02.03.2009
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238 C 103/09 - Betriebskostenabrechnung ohne Erläuterung unterschiedlicher FlächenLeitsatz: Sind in einer Betriebskostenabrechnung unterschiedliche Gesamtflächen angegeben, ohne dass diese erläutert werden, ist die Abrechnung formell unwirksam und kann auch nach Ablauf der Abrechnungsfrist nicht mehr geheilt werden. (Leitsatz der Redaktion)AG Charlottenburg06.11.2009
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74 C 25/09 - Einberufung einer WohnungseigentümerversammlungLeitsatz: 1. Aus § 37 Abs. 2 BGB ergibt sich keine Rechtsgrundlage zur Ermächtigung einzelner Wohnungseigentümer zur Einberufung einer Versammlung durch das Gericht (Rechtspfleger). 2. Ist ein Verwaltungsbeirat vorhanden, der seiner Verpflichtung nach § 24 Abs. 3 WEG zur Einberufung einer Versammlung zum Zwecke der Verwalterbestellung nicht nachkommt, richtet sich eine Klage und Verurteilung allein gegen die Beiratsmitglieder gemeinsam, nicht gegen die übrigen Wohnungseigentümer.AG Charlottenburg16.07.2009
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5 S 89/09 - Unvollständige Jahresabrechnung; grobes VerwalterverschuldenLeitsatz: 1. Eine Jahresabrechnung, die weder eine Gesamtabrechnung noch eine Aufstellung der Rücklagen und Kontostände zu Beginn und Ende der Abrechnungsperiode enthält, ist für ungültig zu erklären, selbst wenn in den Vorjahren ähnlich abgerechnet worden ist, ohne dass dies beanstandet worden ist. 2. Ist die Jahresabrechnung wegen formeller und inhaltlicher Fehler für ungültig zu erklären, sind dem Verwalter wegen groben Verschuldens die Kosten des Anfechtungsprozesses aufzuerlegen. (Leitsätze der Redaktion)LG Dessau-Roßlau29.10.2009
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48 MC 720/08 - Schönheitsreparaturen nach Unglücksfällen oder NaturereignissenLeitsatz: Wenn die formularmäßig abgefasste Klausel über Schönheitsreparaturen deren Übertragung bei Reparaturen, Instandsetzungsarbeiten, Unglücksfällen oder Naturereignissen nicht ausschließt, liegt Intransparenz vor. (Leitsatz der Redaktion)AG Gießen30.06.2009