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Suchergebnis Urteilssuche (771 - 780 von 806)

  1. 6 U 185/07 - Beeinträchtigung durch Nachbarbäume; Laubfall; Laubrente
    Leitsatz: Voraussetzung eines Anspruchs nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB sowohl in direkter als auch in analoger Anwendung ist jeweils, dass die hinzunehmenden Einwirkungen das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen. Das ist hinsichtlich der von zwei Bäumen auf dem Nachbargrundstück ausgehenden Einwirkungen zu verneinen, wenn von dem für die Pflege des Grundstücks insgesamt erforderlichen Aufwand lediglich ein Achtel auf die beiden Bäume zurückzuführen ist.
    OLG Karlsruhe
    09.09.2009
  2. 10 U 1164/08 - Teilrechtsfähigkeit von Wohnungseigentümergemeinschaften für Heizkostenabrechnungen untereinander; Wärmelieferung einer WEG an eine andere; Reallast; Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums; Fernwärme
    Leitsatz: Betreibt eine Wohnungseigentümergemeinschaft zugleich die Heizungsanlage für eine benachbarte zweite Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund von Reallasten, die den jeweiligen Grundstückseigentümer verpflichten, einerseits die Heizleistungen zu erbringen, andererseits die Kosten nach einem vorgegebenen Schlüssel mitzutragen, kann die insoweit teilrechtsfähige „liefernde" Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber der insoweit ebenfalls teilrechtsfähigen „empfangenden" Wohnungseigentümergemeinschaft die Zahlung der auf sie entfallenden Kosten verlangen; sie muss sich nicht auf Abrechnung gegenüber den einzelnen Wohnungseigentümern verweisen lassen.
    OLG Koblenz
    09.10.2009
  3. 5 W 219/09 - Herausgabe eines Generalschlüssels durch einstweilige Verfügung
    Leitsatz: Der Anspruch auf Herausgabe eines versehentlich in der Wohnung eines Miteigentümers zurückgelassenen Generalschlüssels kann im Wege einer einstweiligen Verfügung zugleich mit einer Wohnungsdurchsuchung verfolgt werden. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Koblenz
    14.04.2009
  4. 5 U 3484/08 - Verjährungsbeginn erst mit Besichtigungstermin
    Leitsatz: Für den Beginn der kurzen Verjährungsfrist ist grundsätzlich der von den Mietparteien durchgeführte vereinbarte Besichtigungstermin maßgeblich. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG München
    31.03.2009
  5. 1 U 3243/09 - Haftung für Unfall bei Blitzeis
    Leitsatz: Bei außergewöhnlicher Glättebildung kann jedenfalls auf Nebenstraßen ein Abstreuen nicht erwartet werden. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG München
    01.10.2009
  6. 32 W 2033/09 - Streitwert bei Abberufung des Verwalters
    Leitsatz: Bei Streitigkeiten über die Beendigung eines Verwaltervertrages und Abberufung des Verwalters bemisst sich bei der Streitwertfestsetzung das Einzelinteresse eines Wohnungseigentümers in der Regel nach der Höhe seiner Miteigentumsquote gemessen am Gesamtinteresse aller Beteiligten. Das Gesamtinteresse entspricht der noch zu zahlenden Verwaltervergütung für die Restlaufzeit des Verwaltervertrages.
    OLG München
    25.08.2009
  7. 32 Wx 008/09 - Störungsbeseitigungsanspruch der Wohnungseigentümer; Heckenrückschnitt
    Leitsatz: Auch der Zustandsstörer kann zur Beseitigung und nicht nur zur Duldung der Beseitigung verpflichtet sein. Vorlage an den Bundesgerichtshof wegen Abweichung vom Beschluss des Kammergerichts vom 19. März 2007 - 24 W 317/06.
    OLG München
    03.08.2009
  8. 32 Wx 120/08 - Schadensersatz bei verzögerter Sanierung; Schadensersatz bei entgegenstehenden Eigentümerbeschlüssen
    Leitsatz: 1. Nehmen Wohnungseigentümer eine erforderliche Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahme am gemeinschaftlichen Eigentum nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht vor, so können sie dem einzelnen Wohnungseigentümer, der durch die Pflichtverletzung einen Schaden erlitten hat, zum Schadensersatz verpflichtet sein. Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch ist stets ein Verschulden der in Anspruch genommenen Wohnungseigentümer. 2. Das Vorliegen bestandskräftiger Eigentümerbeschlüsse, die eine beschlossene Gesamtsanierung aufschieben oder durch eine eingeschränkte Maßnahme ersetzen, schließt einen Schadensersatzanspruch wegen verzögerter oder unterlassener Instandsetzung nicht grundsätzlich aus.
    OLG München
    18.02.2009
  9. 32 Wx 164/08 - Vom im Gesetz oder der Teilungserklärungen genannten Zeitraum abweichender Wirtschaftsplan; langjährige abweichende Übung; treuewidrige Forderung nach Änderung des Abrechnungszeitraumes; keine Anfechtungsbefugnis bei geringfügigen Fehlern im Wirtschaftsplan; kein Verstoß gegen ordnungsgemäße Verwaltung durch freie Auftragsvergabe bei Einhaltung der Mindesthonorare nach HOAI
    Leitsatz: 1. Setzt sich ein Wohnungseigentümer gegen einen Wirtschaftsplan zur Wehr, dem in Fortsetzung einer langjährig geübten Verfahrensgepflogenheit nicht das Kalenderjahr zugrunde liegt, so handelt er treuwidrig, wenn er den Übergang zu dem vom Gesetz oder der Teilungserklärung vorgesehenen Zeitraum nicht vor der Herstellung der Abrechnung einfordert und mit der Auswahl des Abrechnungszeitraumes keine materiellen Nachteile für ihn verbunden sind. 2. Führen Fehler im Wirtschaftsplan dazu, dass nur verhältnismäßig geringfügige laufende Mehrbelastungen auf die einzelnen Wohnungseigentümer zukommen, führen diese Fehler nicht schon zu einer Anfechtbarkeit des Wirtschaftsplans, da der Ausgleich durch die Jahresabrechnung erfolgt. 3. Bei Auftragsvergabe an einen Architekten oder Bauingenieur verstößt die Unterlassung der Einholung von Vergleichsangeboten jedenfalls dann nicht gegen den Grundsatz ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn sich das Angebot bei überschlägiger Berechnung im Bereich des Mindesthonorars nach der HOAI bewegt.
    OLG München
    17.02.2009
  10. 32 Wx 33/09 - Vertragspflicht zur Duldung baulicher Veränderungen
    Leitsatz: 1. Die Auslegung von Individualverträgen durch den Tatrichter kann vom Gericht der weiteren Beschwerde grundsätzlich nur darauf geprüft werden, ob der Auslegungsstoff vollständig berücksichtigt worden ist, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind oder ob die Auslegung auf Verfahrensfehlern beruht; zu den anerkannten Auslegungsregeln gehört insbesondere die Berücksichtigung des mit der Absprache verfolgten Zwecks und der Interessenlage der Parteien. 2. Enthält ein Wohnungseigentumskaufvertrag entgegen der Teilungserklärung die Bestimmung, dass der Käufer die Durchführung von baulichen Maßnahmen duldet und diesen hiermit zustimmt, so enthält dieser Vertrag bei interessengerechter Auslegung regelmäßig ein "pactum de non petendo", das Anträge (bzw. Klagen) auf Beseitigung des durch diese Maßnahmen bestimmungsgemäß zustande gekommenen Zustandes und auf Feststellung der Rechtwidrigkeit eines solchen Zustandes unzulässig macht. Die vertragliche Duldungspflicht und das "pactum de non petendo" wirken regelmäßig auch zugunsten des jeweiligen Eigentümers der Wohnung.
    OLG München
    04.08.2009