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  1. 14 C 157/08 - Mietzuschlag bei Vermieterpflicht für Schönheitsreparaturen
    Leitsatz: Trägt der Vermieter die Schönheitsreparaturen, und haben die Mietvertragsparteien mietvertraglich den in der Miete enthaltenen Kostenansatz dafür vereinbart, kann der Vermieter im Rahmen einer Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete einen entsprechenden Zuschlag in Rechnung stellen. Rechtsgrundlage dafür ist dann nicht § 28 Abs. 4 II. BV, sondern die mietvertragliche Vereinbarung. Letztere kann nicht vom Vermieter einseitig geändert werden. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    25.02.2009
  2. 18 C 136/08 - Abrechnungsfrist für Niederschlagswasser
    Leitsatz: Ein Anspruch der Berliner Wasserbetriebe auf Zahlung von Niederschlagswasserentgelt ist verwirkt, wenn Gründe für die Überschreitung der in § 15 e der Allgemeinen Bedingungen für die Entwässerung in Berlin (ABE) vorgesehenen Abrechnungsfrist (zwölf Monate) nicht vorgetragen sind. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    09.03.2009
  3. 18 C 39/09 - Kiefernadelbefall; Nachbargrundstück; Ausgleichsanspruch; Grundstücksbeeinträchtigung; ortsübliche Grundstücksnutzung; Beeinträchtigung
    Leitsatz: Kiefernadelbefall von einem an der Grenze des Nachbargrundstücks stehenden Baum ist im Bezirk Zehlendorf als ortsübliche und zumutbare Grundstücksbeeinträchtigung hinzunehmen, so dass kein Ausgleichsanspruch für die Kosten der Reinigung der Dachrinne gegen den Nachbarn besteht. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    04.05.2009
  4. 19 C 186/07 - Einstufung als Altbau trotz Grundrissveränderung; Mieterhöhung; Kriegsschäden
    Leitsatz: Eine Wohnung ist als Altbauwohnung in den Berliner Mietspiegel einzustufen, auch wenn nach dem Zweiten Weltkrieg aus ehemals großen Wohnungen mehrere kleinere Wohnungen gemacht wurden. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    09.10.2009
  5. 77 C 402/08.WEG - Anspruch der Wohnungseigentümer auf Einberufung einer Eigentümerversammlung und Aufnahme bestimmter Tagesordnungspunkte
    Leitsatz: Auch ein einzelner Wohnungseigentümer kann vom Verwalter die Einberufung einer Versammlung mit bestimmten Tagesordnungspunkten verlangen, wenn deren Behandlung ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    18.02.2009
  6. 7a C 357/08 - Mieterhöhungsverlangen nach Ablehnung der nachträglichen Vereinbarung einer wirksamen Schönheitsreparaturklausel
    Leitsatz: 1. Ein formal und materiell wirksames Mieterhöhungsverlangen ist nicht deshalb treuwidrig, weil der Vermieter nur die erhöhte Miete von denjenigen Mietern verlangen kann, die eine nachträgliche Ergänzung des Mietvertrages um eine wirksame Schönheitsreparaturklausel abgelehnt hatten. 2. Der genossenschaftsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz steht dem nicht entgegen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Schöneberg
    03.06.2009
  7. 9 C 194/08 - Unbeachtliche formelle Mängel eines Mieterhöhungsverlangens; Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel; unzulässiger Zuschlag für vermieterseits geschuldete Schönheitsreparaturen; Speisekammer als zusätzlicher Nutzraum; Mängel im Treppenhaus
    Leitsatz: Verlangt der Vermieter in seinem Mieterhöhungsbegehren unzulässigerweise auch einen Zuschlag für von ihm geschuldete Schönheitsreparaturen, macht dies das Mieterhöhungsverlangen nicht insgesamt unwirksam. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    22.01.2009
  8. 9 C 424/08 - Unwirksame Kautionsüberschreitung bei Bürgschaft
    Leitsatz: Die Vereinbarung einer unbegrenzten Bürgschaft ist unwirksam, wenn der Mieter zusätzlich eine Barkaution in Höhe von drei Monatsmieten erbringt. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    12.02.2009
  9. 21 C 132/09 - Keine Haftung des Mieters für Wasserschäden bei unzureichender Montageanleitung
    Leitsatz: Bei Abschluss einer Gebäudeversicherung mit Selbstbeteiligung hat der Vermieter keinen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter wegen eines Wasserschadens in Höhe der Selbstbeteiligung, wenn eine (für den Laien nicht erkennbar) ungeeignete Mischbatterie eingebaut wurde. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Senftenberg
    16.07.2009
  10. 8 C 27/09 - Heizkostenabrechnung nach tatsächlicher Fläche; Flächendifferenzen
    Leitsatz: Übersteigt die tatsächliche Heizfläche die im Mietvertrag vereinbarte Heizfläche um mehr als 10 %, ist die tatsächliche Fläche der Heizkostenabrechnung zugrunde zu legen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Spandau
    24.04.2009