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  1. V ZB 140/08 - Aufgebot für Briefhypothek
    Leitsatz: a) Der Gläubiger eines Briefgrundpfandrechts ist im Sinne von §§ 1170, 1171 BGB auch dann unbekannt, wenn der für das Grundpfandrecht erteilte Brief unauffindbar und der Aufenthalt des letzten bekannten Inhabers unbekannt ist. (Fortführung von BGH, Beschl. v. 3. März 2004, IV ZB 38/03, NJW-RR 2004, 664) b) Die Vorschriften der §§ 265, 266 ZPO sind auch im Aufgebotsverfahren anzuwenden.
    BGH
    29.01.2009
  2. V ZR 152/08 - Beschwerdewert für Beseitigung eines Bauwerks auf Nachbargrundstück
    Leitsatz: Der Wert der Beschwer des zur Beseitigung eines Bauwerks verurteilten Nachbarn bemisst sich grundsätzlich nur nach den Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    29.01.2009
  3. V ZR 109/08 - Vertrag zugunsten Dritter; Ankaufsrecht; Insolvenzverfahren; eigenes Ankaufsrecht der Altkäufer; rechtliches Gehör; Vertragsauslegung; Insolvenz
    Leitsatz: Verpflichtet sich der Erwerber gegenüber dem Insolvenzverwalter in einem nach Insolvenzeröffnung abgeschlossenen Kaufvertrag über bereits vor Insolvenzeröffnung von der Gemeinschuldnerin verkaufte Grundstücke, die Kaufpreise für die Altkäufer nicht höher als 80 % des ursprünglich beurkundeten Kaufpreises festzulegen, und wird diese Verpflichtung als echter Vertrag zugunsten Dritter bezeichnet, so haben die Altkäufer ein eigenes Ankaufsrecht. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    29.01.2009
  4. 63 S 221/08 - Kein Abzug von Mietspiegelwerten bei Kleinreparaturklausel
    Leitsatz: 1. Bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete mit dem Berliner Mietspiegel ist kein Abschlag für die Abwälzung von Kleinreparaturen auf den Mieter vorzunehmen. 2. Die Anmerkung zu Nr. 5 des Berliner Mietspiegels 2007 führt zu keinem anderen Ergebnis; wenn schon für Schönheitsreparaturen, die der Vermieter übernommen hat, ein Zuschlag abgelehnt wird, muss das erst recht für Kleinreparaturen gelten. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    30.01.2009
  5. 1 S 10225/08 - Kostenerstattung in WEG-Zweiergemeinschaft; Wohngeldanspruch; Aufrechnungsverbot gegen Erstattungsanspruch; verauslagte Betriebskosten; Notgeschäftsführung; gemeinschaftsbezogene Gegenforderungen
    Leitsatz: 1. In einer Zweiergemeinschaft kann der Wohnungseigentümer, der gemeinschaftliche Kosten und Lasten vorgestreckt hat, von dem anderen Wohnungseigentümer eine anteilige Erstattung verlangen. Eine vorherige Beschlussfassung über eine Jahresabrechnung oder einen Wirtschaftsplan gem. § 28 WEG ist dazu ausnahmsweise nicht erforderlich. 2. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen gegen einen Wohngeldanspruch ist auch in einer Zweiergemeinschaft grundsätzlich unzulässig. Etwas anderes gilt nur, wenn es sich um eine unstreitige Gegenforderung oder um einen Anspruch aus Notgeschäftsführung oder aus Geschäftsführung ohne Auftrag handelt. Abgesehen von diesen Ausnahmen erfasst das Aufrechnungsverbot auch streitige gemeinschaftsbezogene Gegenforderungen, wie etwa eine Forderung aus § 16 I WEG.
    LG München I
    02.02.2009
  6. 12b C 155/08 - Verschulden des JobCenters an Zahlungsverzug
    Leitsatz: 1. Bei einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges hat der Wohnraummieter ein etwaiges Verschulden des JobCenters an der Einstellung der Leistungen zu vertreten. 2. Für die fristlose Kündigung reicht das Vorliegen eines wichtigen Grundes und hinsichtlich des Zahlungsverzuges ein Vertretenmüssen des Mieters aus. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Wedding
    03.02.2009
  7. 65 S 303/08 - Eigenbedarfskündigung; Angebot einer ungeeigneten leerstehenden Wohnung
    Leitsatz: Vor Ausspruch der auf Eigenbedarf gestützten Kündigung muss der Vermieter dem Mieter eine im selben Haus leerstehende Wohnung anbieten, auch wenn diese aus seiner Sicht für den Mieter (hier: Gehbehinderung) ungeeignet ist. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    03.02.2009
  8. VIII ZB 114/07 - Erstattung von Rechtsanwaltskosten; Beauftragung des jeweils eigenen Anwalts bei mehreren Mietern
    Leitsatz: Werden einfache Streitgenossen verklagt, steht es grundsätzlich jedem von ihnen frei, sich von einem eigenen Anwalt vertreten zu lassen mit der Folge, dass im Falle des Obsiegens die jedem Streitgenossen entstandenen Anwaltskosten erstattungsfähig sind. Davon sind dann Ausnahmen zu machen, wenn feststeht, dass ein eigener Prozessbevollmächtigter für eine interessengerechte Prozessführung nicht erforderlich sein wird. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    03.02.2009
  9. Xa ARZ 409/08 - Anfechtbarkeit der Rechtswegverweisung
    Leitsatz: Zur Frage der Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    BGH
    03.02.2009
  10. VIII ZR 66/08 - Infektion wirksamer Vorauszahlungs- durch unwirksame Aufrechnungsklausel; fristlose Kündigung bei fortdauernder unpünktlicher Mietzahlung
    Leitsatz: 1. An die Stelle der formularmäßig vereinbarten Mietvorauszahlungsklausel eines am 1. September 2001 bereits bestehenden Mietvertrages, die wegen einer unzulässigen Beschränkung des Mietminderungsrechts unwirksam ist, ist - auch für die Zeit nach dem 1. Januar 2003 - die Fälligkeitsbestimmung des § 551 BGB a. F. getreten. 2. Auch fortdauernde unpünktliche Mietzahlungen können einen Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung im Sinne von § 543 Abs. 1 BGB bilden. Selbst ein (erneuter) Zahlungsverzug mit nur einer Monatsmiete kann dabei den Ausspruch einer Kündigung rechtfertigen, wenn das Vertrauen des Vermieters in die Wiederherstellung einer pünktlichen Zahlungsweise des Mieters angesichts des vorausgegangenen Geschehens sofort wieder enttäuscht worden ist und deshalb nachhaltig erschüttert war. (Leitsatz zu 2 durch die Redaktion)
    BGH
    04.02.2009