« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (71 - 80 von 806)

  1. 12 C 370/09 - Nische ohne Sichtschutz kein Abstellraum; Orientierungshilfe; Berliner Mietspiegel
    Leitsatz: Eine Nische im Flur ohne Sichtschutz ist kein Abstellraum im Sinne des Berliner Mietspiegels. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    25.11.2009
  2. VIII ZR 235/08 - Direktabrechnung für Wasser; konkludenter Abschluss eines Fernwärmevertrages durch Inanspruchnahme der Leistung; Realofferte; Wärmecontracting
    Leitsatz: 1. Bestimmt der Vermieter gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 2 MHG, dass die Kosten der Wasserversorgung und der Entwässerung unmittelbar mit demjenigen abgerechnet werden, der die entsprechenden Leistungen erbringt, kann sich der Leistungserbringer zur Erfüllung der von ihm übernommenen Leistungspflichten Dritter bedienen. 2. Teilt der Vermieter, der nach dem Mietvertrag lediglich eine beheizbare Wohnung schuldet, dem Mieter im Zuge der Einrichtung einer Fernwärmeversorgung mit, dass die Kosten für Heizung und Warmwasser künftig direkt mit dem Versorger abzurechnen sind, und übersendet der Versorger dem Mieter daraufhin den Entwurf einer Liefervereinbarung, kommt ein Liefervertrag mit dem Versorger nach § 2 Abs. 2 AVBFernwärmeV dadurch zustande, dass der Mieter die Leistungen des Versorgers in Anspruch nimmt (im Anschluss an BGH, Urteile vom 30. April 2003 - VIII ZR 279/02, NJW 2003, 3131 = GE 2003, 872 und vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 66/04, NJW-RR 2005, 639). Das gilt auch dann, wenn der Mieter der Direktabrechnung widerspricht und den ihm übersandten Entwurf nicht unterzeichnet.
    BGH
    25.11.2009
  3. VIII ZR 322/08 - Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung; Brennstoffkosten in Heizkostenabrechnung; Anfangsbestand; Endbestand
    Leitsatz: a) Hinsichtlich eines auf § 91 a Abs. 1 ZPO beruhenden Teils der Kostenentscheidung kann die Revision nur darauf gestützt werden, dass das Berufungsgericht die Voraussetzungen dieser Bestimmung verkannt habe. Dagegen kann sie nicht geltend machen, dass das Berufungsgericht die Erfolgsaussichten des übereinstimmend für erledigt erklärten Anspruchs unzutreffend beurteilt habe, weil andernfalls ein zur Überprüfung einer solchen Kostenentscheidung vom Gesetz nicht vorgesehenes Rechtsmittel eröffnet würde (Anschluss an BGH, Urteile vom 22. November 2007 - I ZR 12/05, WRP 2008, 499 - Planfreigabesystem, und vom 21. Dezember 2006 - IX ZR 66/05, WM 2007, 411). b) Eine ordnungsgemäße Abrechnung über Brennstoffkosten erfordert nur die summenmäßige Angabe der Verbrauchswerte und der dafür angefallenen Kosten. Eine aus sich heraus vollständige Überprüfbarkeit dieser Angaben auf ihre materielle Richtigkeit ist nicht erforderlich, sondern bleibt einer auf Verlangen des Mieters zu gewährenden Belegeinsicht vorbehalten.
    BGH
    25.11.2009
  4. BVerwG 8 C 12.08 - Anwendungsbereich; Geltungsbereich; Entziehung; Schädigung; Belegenheit; Unternehmen; Rückerstattungsrecht; Naturalrestitution; Schadensersatz
    Leitsatz: 1. In einem Rückübertragungsrechtsstreit kann über die Frage der vermögensrechtlichen Berechtigung nicht vorab durch Teilurteil entschieden werden. 2. Der räumliche Anwendungsbereich des § 1 Abs. 6 VermG erfasst keine Schädigungen, die sich im Gebiet der alliierten Besatzungszonen ereignet haben und bereits unter das alliierte oder bundesdeutsche Rückerstattungs- oder Wiedergutmachungsrecht fielen. Dies gilt auch, wenn der entzogene Vermögenswert nach der Schädigung in das spätere Beitrittsgebiet verbracht und dort enteignet worden war.
    BVerwG
    25.11.2009
  5. 1 BvR 2515/09 - Nicht immer Anspruch gegen Grundsicherungsträger auf Übernahme von Renovierungskosten; anfängliche und laufende Schönheitsreparaturen; Bewohnbarkeit; Senkung von Aufwendungen
    Leitsatz: 1. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gehören zu den Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II nur die Kosten für Schönheitsreparaturen, wenn sie vom Mieter wirksam übernommen wurden oder für eine Herstellung der Bewohnbarkeit nach einfachem Standard erforderlich sind. 2. Ein Verfassungsverstoß liegt nicht vor, wenn das Sozialgericht schon im Prozesskostenhilfeverfahren die Erfolgsaussichten einer Klage gegen den Grundsicherungsträger verneint, weil die Voraussetzungen für die Übernahme der Renovierungskosten nicht dargelegt sind. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerfG
    25.11.2009
  6. VIII ZR 69/09 - Abrechnung von Wasserkosten bei verschiedenen Benutzergruppen
    Leitsatz: Der Vermieter ist bei der Abrechnung von Wasserkosten mangels entsprechender Vereinbarungen nicht verpflichtet, verschiedene Nutzergruppen durch jeweils gesonderte Zähler zu erfassen. Der Verbrauch von Wohneinheiten kann in der Weise ermittelt werden, dass der mittels Zwischenzähler gemessene Verbrauch eines gewerblichen Mieters von dem Gesamtverbrauch laut Hauptwasserzähler abgezogen wird.
    BGH
    25.11.2009
  7. XII ZR 8/08 - Pauschaler Unterhaltsvergleich, Änderung der Geschäftsgrundlage
    Leitsatz: Ist in einem pauschalen Unterhaltsvergleich keine Geschäftsgrundlage niedergelegt, kann dies für einen Ausschluss der Anpassung an die abweichenden tatsächlichen Verhältnisse bei Vertragsschluss sprechen. Die Abänderbarkeit wegen Änderung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) durch geänderte tatsächliche Verhältnisse seit Vertragsschluss oder durch eine Änderung des Gesetzes oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist dadurch aber regelmäßig nicht ausgeschlossen.
    BGH
    25.11.2009
  8. VIII ZR 334/08 - Betriebskostenabrechnung; Ermittlung des Wasserverbrauchs für die Wohnungen in einem gemischt genutzten Gebäude durch Zwischenzähler nach der Differenzmethode; Vorwegabzug; Gesamtkosten; Verbrauchsabrechnung; Abwasser; Niederschlagswasser; Regenwasser; Messungenauigkeiten
    Leitsatz: In einem Gebäude, das neben Wohnungen nur eine Gewerbeeinheit enthält, darf der Vermieter den Wasserverbrauch für die Wohnung dergestalt ermitteln, dass der Verbrauch der Gewerbeeinheit durch Zwischenzähler festgesellt und die Differenz zum Gesamtverbrauch den Wohnungen zugeschlagen wird; ein Anspruch auf verbrauchsabhängige Abrechnung innerhalb der Wohneinheiten besteht mangels Vereinbarung nicht. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    25.11.2009
  9. XI ZR 260/08 - Haustürwiderrufsgeschäft; finanzierter Immobilienkauf; Fondsgesellschaft; Widerrufsrecht; Rückabwicklungsanspruch; Verschulden bei Vertragsschluss; Anlagegeschäft; Haftung für Täuschung der Vertriebsgesellschaft; Verbundenes Geschäft; Aufklärungsverschulden; Berechnungsbeispiel; Schuldrechtsmodernisierung; Verbraucherverträge; Übergangsrecht; Immobilienkauf; Innenprovision des Anlagevermittlers; Prospekthaftung
    Leitsatz: Das einem Darlehensnehmer nach dem Haustürwiderrufsgesetz zustehende Widerrufsrecht erlischt nicht gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 HWiG, wenn die vollständige Ablösung des Darlehens erst ab dem 1. Januar 2003 erfolgt ist (Abgrenzung zu dem Senatsurteil vom 13. Juni 2006 - XI ZR 94/05, WM 2006, 1995).
    BGH
    24.11.2009
  10. VI ZB 69/08 - Überwachung des Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist
    Leitsatz: Zur Überwachung des Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist, wenn ein Verlängerungsantrag gestellt wird.
    BGH
    24.11.2009