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3 W 31/08 - Unterlassungsanspruch gegen Infraschall; niederfrequenter Schall; Emissionen; Lärm vom Nachbargrundstück; Kausalitätsbeweis für Beeinträchtigungen; Unterlassungsanspruch; Windkraft; Windkrafträder; Heizhaus; Fernwärme; anerkannte Regeln der TechnikLeitsatz: 1. Geht von einem Grundstück niederfrequenter Schall (sog. Infraschall) aus, kann der Eigentümer eines anderen Grundstücks Unterlassung oder Beseitigung von Emissionen verlangen, wenn die durch diese hervorgerufenen Beeinträchtigungen nicht nur unwesentlich sind. 2. Bestehen keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Auswirkungen von Emissionen, hat derjenige, der einen Unterlassungsanspruch aus §§ 906, 1004 BGB geltend macht, den Kausalitätsbeweis der Beeinträchtigung nicht geführt, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die behaupteten Beeinträchtigungen auch andere Ursachen haben können. 3. Sind wissenschaftliche Zusammenhänge noch weitgehend unerforscht, ist es nicht Aufgabe der Tatsachengerichte, neuen wissenschaftlichen Theorien zum Durchbruch zu verhelfen.OLG Rostock13.05.2009
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3 U 16/09 - Doppelte (qualifizierte) Schriftformklausel im FormularvertragLeitsatz: Eine doppelte oder qualifizierte Schriftformklausel, mit der vorgesehen wird, dass eine Abweichung von einer Schriftformklausel ebenfalls der Schriftform bedürfe, verstößt gegen § 307 BGB und ist daher unwirksam. Sie ist intransparent und benachteiligt den Vertragspartner unangemessen, denn sie erweckt bei diesem den Eindruck, eine mündliche Abrede sei entgegen § 305 BGB unwirksam und ist deshalb geeignet, den Vertragspartner von der Durchsetzung ihm zustehender Rechte abzuhalten.OLG Rostock19.05.2009
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3 U 22/08 - Abgrenzung einer Individualvereinbarung von einer FormularklauselLeitsatz: 1. Zu den Grundsätzen der Vertragsauslegung und zur Abgrenzung einer Individualvereinbarung von einer Formularklausel.2. Haftung bei endgültigem Scheitern eines wegen Fehlens einer Genehmigung schwebend unwirksamen Grundstückskaufvertrages.OLG Rostock26.02.2009
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9 U 129/09 - Keine Konkurrenzschutzverpflichtung gegenüber UntermieternLeitsatz: Ohne ausdrückliche Regelung im Hauptmietvertrag besteht keine Konkurrenzschutzverpflichtung des Vermieters zu Untermietern des Mieters. (Leitsatz der Redaktion).OLG Naumburg22.09.2009
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5 U 3484/08 - Verjährungsbeginn erst mit BesichtigungsterminLeitsatz: Für den Beginn der kurzen Verjährungsfrist ist grundsätzlich der von den Mietparteien durchgeführte vereinbarte Besichtigungstermin maßgeblich. (Leitsatz der Redaktion)OLG München31.03.2009
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1 U 3243/09 - Haftung für Unfall bei BlitzeisLeitsatz: Bei außergewöhnlicher Glättebildung kann jedenfalls auf Nebenstraßen ein Abstreuen nicht erwartet werden. (Leitsatz der Redaktion)OLG München01.10.2009
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32 W 2033/09 - Streitwert bei Abberufung des VerwaltersLeitsatz: Bei Streitigkeiten über die Beendigung eines Verwaltervertrages und Abberufung des Verwalters bemisst sich bei der Streitwertfestsetzung das Einzelinteresse eines Wohnungseigentümers in der Regel nach der Höhe seiner Miteigentumsquote gemessen am Gesamtinteresse aller Beteiligten. Das Gesamtinteresse entspricht der noch zu zahlenden Verwaltervergütung für die Restlaufzeit des Verwaltervertrages.OLG München25.08.2009
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32 Wx 008/09 - Störungsbeseitigungsanspruch der Wohnungseigentümer; HeckenrückschnittLeitsatz: Auch der Zustandsstörer kann zur Beseitigung und nicht nur zur Duldung der Beseitigung verpflichtet sein. Vorlage an den Bundesgerichtshof wegen Abweichung vom Beschluss des Kammergerichts vom 19. März 2007 - 24 W 317/06.OLG München03.08.2009
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32 Wx 120/08 - Schadensersatz bei verzögerter Sanierung; Schadensersatz bei entgegenstehenden EigentümerbeschlüssenLeitsatz: 1. Nehmen Wohnungseigentümer eine erforderliche Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahme am gemeinschaftlichen Eigentum nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht vor, so können sie dem einzelnen Wohnungseigentümer, der durch die Pflichtverletzung einen Schaden erlitten hat, zum Schadensersatz verpflichtet sein. Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch ist stets ein Verschulden der in Anspruch genommenen Wohnungseigentümer. 2. Das Vorliegen bestandskräftiger Eigentümerbeschlüsse, die eine beschlossene Gesamtsanierung aufschieben oder durch eine eingeschränkte Maßnahme ersetzen, schließt einen Schadensersatzanspruch wegen verzögerter oder unterlassener Instandsetzung nicht grundsätzlich aus.OLG München18.02.2009
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32 Wx 164/08 - Vom im Gesetz oder der Teilungserklärungen genannten Zeitraum abweichender Wirtschaftsplan; langjährige abweichende Übung; treuewidrige Forderung nach Änderung des Abrechnungszeitraumes; keine Anfechtungsbefugnis bei geringfügigen Fehlern im Wirtschaftsplan; kein Verstoß gegen ordnungsgemäße Verwaltung durch freie Auftragsvergabe bei Einhaltung der Mindesthonorare nach HOAILeitsatz: 1. Setzt sich ein Wohnungseigentümer gegen einen Wirtschaftsplan zur Wehr, dem in Fortsetzung einer langjährig geübten Verfahrensgepflogenheit nicht das Kalenderjahr zugrunde liegt, so handelt er treuwidrig, wenn er den Übergang zu dem vom Gesetz oder der Teilungserklärung vorgesehenen Zeitraum nicht vor der Herstellung der Abrechnung einfordert und mit der Auswahl des Abrechnungszeitraumes keine materiellen Nachteile für ihn verbunden sind. 2. Führen Fehler im Wirtschaftsplan dazu, dass nur verhältnismäßig geringfügige laufende Mehrbelastungen auf die einzelnen Wohnungseigentümer zukommen, führen diese Fehler nicht schon zu einer Anfechtbarkeit des Wirtschaftsplans, da der Ausgleich durch die Jahresabrechnung erfolgt. 3. Bei Auftragsvergabe an einen Architekten oder Bauingenieur verstößt die Unterlassung der Einholung von Vergleichsangeboten jedenfalls dann nicht gegen den Grundsatz ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn sich das Angebot bei überschlägiger Berechnung im Bereich des Mindesthonorars nach der HOAI bewegt.OLG München17.02.2009