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Urteil Öffentliche Beleidigung durch Prominenten als Kündigungsgrund, Schmerzensgeld
Schlagworte
Öffentliche Beleidigung durch Prominenten als Kündigungsgrund, Schmerzensgeld
Leitsätze
1. Eine öffentliche Beleidigung durch einen Prominenten in einer Fernsehsendung („Diese Arschlöcher aus München“) mit dem Zusatz „Meine Waffe ist die Öffentlichkeit“ rechtfertigt die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses.
2. Im Zusammenhang mit dem späteren Verhalten des Mieters ist ein Schmerzensgeld für den Vermieter von 4.000 € angemessen.
(Leitsätze der Redaktion)
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