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Suchergebnis Urteilssuche (141 - 150 von 608)

  1. VII ZR 339/02 - Keine Schätzung der Mängelbeseitigungskosten
    Leitsatz: Das Gericht darf Mängelbeseitigungskosten gemäß § 287 ZPO nur aufgrund greifbarer Anhaltspunkte schätzen.
    BGH
    11.03.2004
  2. VII ZR 419/02 - Einschränkungslose Vereinbarung der VOB nötig
    Leitsatz: Jede vertragliche Abweichung von der VOB/B führt dazu, daß diese nicht als Ganzes vereinbart ist. Es kommt nicht darauf an, welches Gewicht der Eingriff hat.
    BGH
    22.01.2004
  3. VII ZR 426/02 - Verspätete Schadensbeseitigung zu höheren Kosten
    Leitsatz: a) Inwieweit ein Auftraggeber gegen die Schadensminderungspflicht verstößt, wenn er einen Baumangel erst nach vielen Jahren mit zwischenzeitlich gestiegenen Baukosten beseitigen läßt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. b) Allein der Umstand, daß die Baukosten gestiegen sind, begründet ein Mitverschulden nicht.
    BGH
    22.01.2004
  4. VII ZR 453/02 - Bürgschaft auf erstes Anfordern im Bauvertrag; ergänzende Vertragsauslegung für unwirksame Bürgschaft
    Leitsatz: a) Die Verpflichtung eines Bauunternehmers, zur Sicherung von Vertragserfüllungsansprüchen eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, ist auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines öffentlichen Auftraggebers unwirksam. Der Vertrag ist ergänzend dahin auszulegen, daß der Auftragnehmer eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft schuldet (im Anschluß an BGH, Urteil vom 4. Juli 2002, BGHZ 151, 229). b) Die ergänzende Vertragsauslegung kommt für Verträge, die nach dem 31. Dezember 2002 geschlossen worden sind, nicht mehr in Betracht. Das gilt auch für Verträge, bei denen ein öffentlicher Auftraggeber nicht beteiligt ist. c) Zur Wirksamkeit einer vom öffentlichen Auftraggeber in einem Bauvertrag gestellten Klausel, mit der Vertragserfüllungssicherheit und Gewährleistungssicherheit mit teilweise identischer Zweckbestimmung gefordert wird.
    BGH
    25.03.2004
  5. VII ZR 8/03 - Übergang von Nutzen und Lasten
    Leitsatz: Zum Verständnis einer Vereinbarung, nach der Nutzen und Lasten mit Übergabe des bezugsfertigen Verbrauchermarktes auf den Erwerber übergehen.
    BGH
    26.02.2004
  6. VII ZR 95/04 - Beschwer bei Vorschuß statt Schadensersatz
    Leitsatz: Zur Beschwer des Klägers, der mit der Klage einen Schadensersatzanspruch geltend gemacht hat und dem statt dessen die Mängelbeseitigungskosten als Vorschuß zuerkannt worden sind.
    BGH
    11.11.2004
  7. VIII ZB 114/03 - Rechtsanwaltsgebühren bei Erbengemeinschaft
    Leitsatz: Zur Gebührenerhöhung bei Vertretung einer Erbengemeinschaft.
    BGH
    16.03.2004
  8. VIII ZB 31/04 - Hinreichende Begründung der Kündigung bei klarer und einfacher Sachlage durch Angabe des Saldos
    Leitsatz: War der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete in Verzug, reicht es zur Angabe des Kündigungsgrundes, wenn der Zahlungsverzug und der gesamte Betrag der rückständigen Miete angegeben sind (Bestätigung von BGH GE 2004, 233). Daran ändert sich nichts, wenn der Vermieter der Kündigung zusätzlich einen nicht näher erläuterten Auszug aus dem Mieterkonto beigefügt hat. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    30.06.2004
  9. VIII ZB 32/04 - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Glaubhaftmachung eines Versehens
    Leitsatz: Zur Glaubhaftmachung eines Versehens bedarf es nicht der Darlegung von Gründen, die das Versehen erklären könnten.
    BGH
    16.11.2004
  10. VIII ZB 36/04 - Ermittlung der Beschwer aus Berufungsantrag, nicht aus Berufungsbegründung
    Leitsatz: Übersteigt die Beschwer der in erster Instanz unterlegenen Partei die Wertgrenze des § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, so kann grundsätzlich erst auf der Grundlage des in der mündlichen Berufungsverhandlung gestellten Antrags entschieden werden, ob der Wert des Beschwerdegegenstands die Berufungssumme erreicht. Ein zunächst beschränkter Berufungsantrag, der die Berufungssumme unterschreitet, kann bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht erweitert werden, soweit die Erweiterung von der fristgerecht eingereichten Berufungsbegründung gedeckt ist (Bestätigung von BGHZ 12, 52, 67; BGH, Beschluß vom 8. Oktober 1982 - V ZB 9/82, NJW 1983, 1063). Das gilt auch für den Fall, daß die Berufung zugleich mit ihrer Einlegung begründet und dabei ein Berufungsantrag angekündigt wird, mit dem die in erster Instanz abgewiesene Klage nur teilweise weiterverfolgt wird.
    BGH
    09.11.2004