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3 C 177/07 - Abrechnungsfrist für Betriebskosten bei Mieterauszug und unbekannter neuer Anschrift; Auszug des Mieters ohne Mitteilung einer neuen Anschrift; Nachforderung aus verspäteter Betriebskostenabrechnung; Mitteilung der neuen Anschrift als Mietnebenpflicht: Obliegenheitsverletzung; Verhinderung oder Verzögerung des ZugangsLeitsatz: Zieht der Mieter aus, ohne dem Vermieter seine neue Anschrift mitzuteilen, kann er sich später gegen eine Nachforderung aus einer Betriebskostenabrechnung nicht darauf berufen, dass ihm die Betriebskostenabrechnung erst nach Ablauf der Jahresfrist des § 556 Abs. 3 BGB zugegangen ist.AG Bad Neuenahr-Ahrweiler23.05.2007
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13 C 374/06 - Vorwegabzug bei Gewerbemieter mit viel Publikumsverkehr; Erläuterung unterschiedlicher Wohnflächen in der Betriebskostenabrechnung; Umlage von Gartenpflegekosten auf Gewerbemieter; Verjährung der BetriebskostennachforderungLeitsatz: 1. Sind Räume in der Wirtschaftseinheit an einen Verein mit erheblichen Publikums- verkehr vermietet, sind die darauf entfallenden Kosten für Müllentsorgung, Grundsteuer, Versicherung, Hausreinigung sowie die verbrauchsabhängigen Wasserversorgungs- und Entwässerungskosten vorweg abzuziehen. 2. Unterschiedliche Flächen für die Umlage der Betriebskosten sind in der Abrechnung zu erläutern. 3. An den Gartenpflegekosten der auch Gewerberaum umfassenden Wirtschaftseinheit sind auch die Gewerbemieter zu beteiligen. 4. Allein der Widerspruch des Mieters gegen die Betriebskostabrechnung hemmt nicht die Verjährung der daraus resultierenden Nachforderung. (Leitsätze der Redaktion )AG Bernau03.05.2007
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31 C 112/06 - Zugang der Betriebskostenabrechnung vor Ablauf der Ausschlußfrist; Absendung fünf Tage vor Fristablauf nicht ausreichendLeitsatz: Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter gemäß § 556 Abs. 3 BGB grundsätzlich spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach dem Ende des Abrechnungszeitraums zugegangen sein, so dass die Absendung der Betriebskostenabrechnung durch den Vermieter innerhalb dieser Frist nicht ausreichend ist. (Leitsatz des Einsenders)AG Brandenburg a. d. Havel23.05.2007
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31 C 190/06 - Pauschale Mahnkosten für vorprozessuales MahnschreibenLeitsatz: Die Kosten für ein vorprozessuales Mahnschreiben können - wenn sie nicht konkret aufgeschlüsselt werden - als Pauschalbetrag höchstens mit einem Betrag in Höhe von 2,50 Euro durch den Gläubiger gegenüber dem im Verzug befindlichen Schuldner als Verzugsschaden geltend gemacht werden. (Nichtamtlicher Leitsatz)AG Brandenburg a. d. Havel25.01.2007
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31 C 78/06 - Vereinbarte Verkürzung der gesetzlichen Abrechnungsfrist für Betriebskosten als AusschlußfristLeitsatz: Die Vereinbarung im Wohnungsmietvertrag, "... die Abrechnung muss jährlich bis zum 30. Juni erfolgen", ist als Ausschlußfrist anzusehen, nach deren Ablauf der Vermieter mit Nachforderungen aus einer erst nach ihrem Ablauf erstellten Betriebskostenabrechnung ausgeschlossen ist. (Leitsatz der Redaktion)AG Brandenburg a. d. Havel08.03.2007
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34 C 174/06 - Mietspiegelmittelwert im Zweifel maßgeblich; Mieterhöhung mit Mietspiegel ohne Orientierungshilfe; ortsübliche Miete; SachverständigengutachtenLeitsatz: 1. Verlangt der Vermieter Zustimmung zu einer Mieterhöhung, die über den Mittelwert des qualifizierten Mietspiegels hinausgeht, hat er wohnwerterhöhende Merkmale darzulegen. 2. Das gilt auch, wenn eine Orientierungshilfe fehlt; die Einholung eines Sachverständigengutachtens ist unzulässig.AG Brandenburg a. d. Havel29.03.2007
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30 C 3/07 - Keine nachträgliche Korrektur von Nachlässigkeitsfehlern einer Betriebskostenabrechnung für Gewerberaum nach Saldoausgleich, deklaratorisches Schuldanerkenntnis, konkludenter kausaler Anerkenntnisvertrag, Korrekturvorbehalt in BetriebskostenabrechnungLeitsatz: 1. Hat der Gewerberaummieter eine Betriebskostenabrechnung erteilt und der Mieter den Saldo ausgeglichen, sind Vermieter und Mieter mit einer nachträglichen Korrektur der Abrechnung, die bereits vor dem Saldoausgleich durch gründliche Prüfung hätte offenbar werden können, ausgeschlossen; insoweit liegt konkludent ein kausaler Anerkenntnisvertrag (deklaratorisches Schuldanerkenntnis) vor. 2. Zur Reichweite eines Korrekturvorbehalts in einer Betriebskostenabrechnung.AG Brandenburg a. d. Havel07.02.2007
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203 C 473/06 - Kündigung der Mitgliedschaft des insolventen Mieters in der Genossenschaft zwecks Erlangung des AuseinandersetzungsguthabensLeitsatz: Der Insolvenzverwalter (Treuhänder) ist bei Insolvenz des Mieters einer Genossenschaftswohnung nicht berechtigt, dessen Mitgliedschaftsverhältnis zur Genossenschaft zu kündigen, um das Auseinandersetzungsguthaben zur Masse ziehen zu können. (Redaktion der Redaktion)AG Charlottenburg23.05.2007
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203 C 607/06 - Mietminderung um 100 % und fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung durch Schimmelpilzsporen; unterlassene Mängelanzeige; verweigerte InstandsetzungLeitsatz: Bei einer erheblichen Gesundheitsgefährdung durch Schimmelpilzsporen ist der Mieter auch ohne vorherige Mängelanzeige zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. Eine Mietminderung (hier: um 100 %) ist nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Mieter den Mangel nicht vorher angezeigt und eine Instandsetzung verweigert hatte, da gerade durch die Instandsetzung (z. B. Abreißen von Tapeten) eine erhöhte Gesundheitsgefährdung zu befürchten ist.AG Charlottenburg09.07.2007
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206 C 555/06 - Mieterhöhungsverlangen mit pauschalen Betriebskosten bei Bruttomiete und Nettomietspiegel; keine gesonderten Mahnkosten nach vorprozessual verweigerter ZustimmungLeitsatz: Verweigert der Mieter die Zustimmung zur Mieterhöhung, und wird er im vom Vermieter angestrengten Rechtsstreit zur Zustimmung verurteilt, hat er zwar die Prozeßkosten zu tragen, nicht jedoch noch zusätzlich vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen. (Leitsatz der Redaktion)AG Charlottenburg09.01.2007