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  1. 4 C 397/06 - Auslegung von Wohnwertmerkmalen der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel 2005; Holzverbundfenster; Breitbandkabelanschluß; Nische als Abstellraum; geräumiger Balkon; moderne Einbauküche; Elektroninstallation; nicht stellbare Wachmaschine; Belichtung; abschließbare Hauseingangstür; unzureichende Wärmedämmung; moderne Heizungsanlage; Lärm durch S-Bahn
    Leitsatz: Holzverbundfenster stellen keine Einfachverglasung nach der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel dar, ein Breitbandkabelanschluß besteht nicht, wenn der Mieter zur Nutzung einen Vertrag mit einem Kabelbetreiber abschließen muß, eine 1 m² große und von drei Wänden umgebene Nische ist ein Abstellraum und ein Balkon ist nicht geräumig, wenn er von höchstens zwei Personen ungehindert genutzt werden kann. (Leitsatz des Einsenders)
    AG Tiergarten
    03.01.2007
  2. Reh. 5642/06; Reh. 5643/06 - Wiederaufnahme des Rehabilitierungsverfahrens aufgrund neuer Beweismittel; Enteignung wegen Zugehörigkeit zur SS; Verwaltungsstrafverfahren
    Leitsatz: 1. Legt der Antragsteller neue Beweismittel vor, die erstmals die Rechtsstaatswidrigkeit der Enteignung belegen, ist das Rehabilitierungsverfahren auf Antrag des Betroffenen wieder aufzunehmen. 2. Auch rein faktische Verfolgungsmaßnahmen in einem sog. "Verwaltungsstrafverfahren" fallen unter § 1 Abs. 5 StrRehaG. 3. Die Enteignung allein wegen der bloßen Zugehörigkeit zur SS ist mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar i. S. d. § 1 Abs. 5 StrRehaG. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    LG Magdeburg
    03.01.2007
  3. 67 S 287/06 - Doormankosten als sonstige Betriebskosten
    Leitsatz: 1. Doormankoosten können auch formularmäßig als sonstige Betriebskosten auf den Wohnraummieter abgewälzt werden, wenn permanent die Gefahr besteht, daß sich unbefugte Personen Zutritt zu dem Gebäude verschaffen können und der Doorman für die Entgegennahme von Postsendungen und Paketen, für die Wahrnehmung von Ableseterminen und die Aufbewahrung von Schlüsseln zur Verfügung steht. 2. Kann der Vermieter für die entsprechende Vereinbarung vernünftige und nachvollziehbare Gründe anführen, steht ihm ein gewisser Entscheidungsspielraum zu. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    04.01.2007
  4. 65 S 224/06 - Schönheitsreparaturen mit durchschnittlichem Geschmack; keine grundsätzliche Verpflichtung zur Tapezierung mit Rauhfasertapete
    Leitsatz: Der Mieter ist bei der Durchführung der Schönheitsreparaturen nicht grundsätzlich verpflichtet, die Wohnung mit Rauhfasertapete oder Strukturtapete zu tapezieren und diese dann weiß oder nahezu weiß zu streichen. Er kann auch Tapeten mit floralem Muster verwenden, wenn diese farblich unaufdringlich und vom Muster her zurückhaltend gestaltet sind. Eine intensiv gestaltete altrosafarbene Mustertapete mit zusätzlich unterschiedlich glänzend erscheinender Oberfläche entspricht keiner zurückhaltenden, dem allgemeinen Geschmack entsprechenden Gestaltung mehr. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    05.01.2007
  5. I-3 Wx 199/06 - Wohnungseigentumsgemeinschaft; Grenzen des Gebrauchs des Gemeinschaftseigentums; Anspruch auf Entfernung einer Videokamera zur Überwachung eines Kfz-Einstellplatzes durch einen Miteigentümer
    Leitsatz: Der durch die Videoüberwachung eines Kfz-Einstellplatzes betroffene Miteigentümer kann von dem die Überwachungskamera installierenden Miteigentümer deren Entfernung verlangen. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Düsseldorf
    05.01.2007
  6. II ARZ 1/05 - Spaltgesellschaft; Notvorstand
    Leitsatz: 1. Hat eine im Gebiet der früheren DDR enteignete Aktiengesellschaft dort keinen Sitz mehr, so kann ein anderes - außerhalb der früheren DDR gelegenes - Gericht nur dann für die Bestellung eines Notvorstandes oder eines Notaufsichtsrates für örtlich zuständig erklärt werden, wenn die Gesellschaft nach der Enteignung in den westalliierten Besatzungszonen oder den Westsektoren Berlins als sog. Rest- oder Spaltgesellschaft fortbestanden hat. 2. Die Entstehung einer Rest- oder Spaltgesellschaft setzt neben der Enteignung der "ursprünglichen" Gesellschaft voraus, daß diese in den alten Bundesländern Vermögen hatte, das von der Enteignung nicht erfaßt worden ist. 3. Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung der Aktiengesellschaft gem. § 6 der Verordnung vom 17. Juli 1952 und die spätere Löschung der Gesellschaft im Handelsregister trotz vorhandenen Restvermögens stellt für sich genommen keine Enteignung dar. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    08.01.2007
  7. II ZR 304/04 - Beweislastverteilung bei Schadensersatzansprüchen gegen Genossenschaftsvorstand; Verletzung von Sorgfaltspflichten
    Leitsatz: a) Eine Genossenschaft trifft im Rechtsstreit um Schadensersatzansprüche gegen ihren Vorstand gemäß § 34 Abs. 2 Satz 2 GenG die Darlegungs- und Beweislast nur dafür, daß und inwieweit ihr durch ein - sich als "möglicherweise" pflichtwidrig darstellendes - Verhalten des Vorstands in dessen Pflichtenkreis ein Schaden erwachsen ist, wobei ihr die Erleichterungen des § 287 ZPO zugute kommen können; demgegenüber hat der Geschäftsleiter darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, daß er seinen Sorgfaltspflichten gemäß § 34 Abs. 1 GenG nachgekommen ist oder ihn kein Verschulden trifft, oder daß der Schaden auch bei pflichtgemäßem Alternativverhalten eingetreten wäre (im Anschluß an BGHZ 152, 280 - zur GmbH). b) Zu den Sorgfaltspflichten des Vorstandsmitglieds einer Genossenschaftsbank bei der Kreditbewilligung und der nachfolgenden Kreditausreichung.
    BGH
    08.01.2007
  8. 206 C 555/06 - Mieterhöhungsverlangen mit pauschalen Betriebskosten bei Bruttomiete und Nettomietspiegel; keine gesonderten Mahnkosten nach vorprozessual verweigerter Zustimmung
    Leitsatz: Verweigert der Mieter die Zustimmung zur Mieterhöhung, und wird er im vom Vermieter angestrengten Rechtsstreit zur Zustimmung verurteilt, hat er zwar die Prozeßkosten zu tragen, nicht jedoch noch zusätzlich vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    09.01.2007
  9. 63 T 132/06 - Kündigung wegen berechtigten Interesses bei nachfragebedingtem Leerstand in Plattenbauten
    Leitsatz: Die ersatzlose Beseitigung von Wohnraum zur Beseitigung von erheblichem Leerstand aufgrund geänderter Nachfrage ist ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 573 Abs. 1 BGB.
    LG Berlin
    09.01.2007
  10. BVerwG 8 B 36.06 - Fristbeginn nach Abschluß eines durchgeführten Anhörungsverfahrens; BGB-Dürftigkeitseinrede
    Leitsatz: 1. Die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 VwVfG beginnt regelmäßig erst nach Abschluß eines gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1 VermG durchgeführten Anhörungsverfahrens. 2. Für die Ablösung staatlicher Beteiligungen ist nicht vorgesehen, daß die Entscheidung über die Dürftigkeitseinrede im Verfahren nach §§ 30 ff. VermG von den Vermögensämtern getroffen wird. Diese ist vielmehr nur für den Wertausgleich vorgesehen, der für vom Verfügungsberechtigen durchgeführte Maßnahmen für eine Bebauung, Modernisierung oder Instandsetzung des Vermögenswertes erfolgt war (§ 7 Abs. 4 VermG). (Leitsätze der Redaktion)
    BVerwG
    09.01.2007