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IX ZR 132/06 - Aussonderung der Mietkaution bei Vermieterinsolvenz nur bei getrennter Anlage vom Vermögen des Vermieters; Rückforderungsanspruch als Insolvenzforderung; sonstige MasseverbindlichkeitenLeitsatz: Der Mieter von Wohnraum kann die von ihm geleistete Mietkaution in der Insolvenz des Vermieters nur dann aussondern, wenn der Vermieter sie von seinem Vermögen getrennt angelegt hat; anderenfalls ist der Rückforderungsanspruch lediglich eine Insolvenzforderung.BGH20.12.2007
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III ZR 27/06 - RevisionsbegründungLeitsatz: Nach Zulassung der Revision ist eine gesonderte Revisionsbegründung - sei es auch nur in Form einer Bezugnahme gemäß § 551 Abs. 3 Satz 2 ZPO - stets notwendig, und zwar auch dann, wenn bereits die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde die gemäß § 551 Abs. 3 Satz 1 ZPO für eine Revisionsbegründung erforderlichen Elemente enthält (entgegen BGH, Urteil vom 7. Juli 2004 - IV ZR 140/03 - NJW 2004, 2981).BGH20.12.2007
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OVG 3 N 95.07 - Grundstücksverkehrsgenehmigung; Bodenreform; Kreisverweis; besatzungshoheitlich; (verwaltungsrechtliche) Rehabilitierung; AufklärungsrügeLeitsatz: 1. Im Rahmen des Verfahrens auf Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung nach der GVO dürfen die Erfolgsaussichten eines gestellten, aber noch nicht abschließend beschiedenen Rehabilitierungsantrages in den Blick genommen werden. 2. Kann - insbesondere auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung - die sichere Prognose getroffen werden, dass die Entscheidung im verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsverfahren nicht zu einer Rückgabe des Grundstücks führen kann, so ist die Grundstücksverkehrsgenehmigung in entsprechender Anwendung von § 1 Abs. 2 Satz 2 GVO zu erteilen.OVG Berlin-Brandenburg20.12.2007
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7 O 404/07 - Besichtigungsrecht des Vermieters; schriftliche Ankündigung; zeitlicher Umfang: Wiederholung der Besichtigung; Ausspähung von Betriebsgeheimnissen; Routinekontrollen; Inaugenscheinnahme der Mietsache; Schutz der Privatsphäre; Anzahl der zutrittsberechtigten PersonenLeitsatz: 1. Der Vermieter hat auch ohne vertragliche Regelung einen Anspruch auf Besichtigung des vermieteten Objekts an einem Werktag in der Zeit zwischen 9 und 18 Uhr zur Besichtigung mit einem Kaufinteressenten durch einen Komplementär-Geschäftsführer selbst dann, wenn dieser zugleich an einem Konkurrenzunternehmen des Mieters beteiligt ist; die Besichtigung ist zwei Wochen vorher schriftlich anzukündigen. 2. Die Besichtigung kann alle zwei Jahre wiederholt werden. (Leitsätze der Redaktion)LG Tübingen21.12.2007
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BVerwG 8 B 42.07 - Verbot der weiteren Sequestrierung von Eigentum auf der Grundlage des Befehls der SMAD Nr. 124Leitsatz: 1. Der Befehl Nr. 64 der sowjetischen Militäradministration vom 17. April 1948 enthielt in Nr. 5 das Verbot, nach dessen Inkrafttreten auf der Grundlage des Befehls Nr. 124 Vermögenswerte zu sequestrieren und bisher nicht sequestrierte Vermögenswerte zu enteignen. 2. Geldforderungen fallen nicht unter Ziffer 1 des SMAD-Befehls Nr. 124. 3. Auf die bereits vor Inkrafttreten des Befehls Nr. 64 erfolgte Einstellung einer Rentenzahlung ist dessen Ziffer 5 nicht anwendbar. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG27.12.2007