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  1. 13 U 5/07 - Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung bei Nießbrauchsbestellung in Kenntnis eines Restitutionsbescheides
    Leitsatz: 1. Hat der Verfügungsbefugte in kollusivem Zusammenwirken mit einem Dritten diesem einen Nießbrauch an dem restitutionsbefangenen Grundstück bestellt, kann der Berechtigte von dem Dritten im Wege des Schadensersatzes Löschung des Nießbrauchsrechts und Herausgabe des Grundstücks verlangen. 2. Kollusives Zusammenwirken liegt vor, wenn der Verfügungsberechtigte und der Dritte in Kenntnis des laufenden Verwaltungsverfahrens über den bereits positiv beschiedenen Restitutionsantrag den Nießbrauch an dem erst 1938 von einem NS-Geschädigten erworbenen Grundstück bestellt haben. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    04.12.2007
  2. 32 Wx 190/07 - Auflassungsvormerkung, Geschäftswert für Grundbucheintragung, kontaminiertes Grundstück, Bodenrichtwert, Nutzungseinschränkungen
    Leitsatz: Ist bei der Festsetzung des Geschäftswerts für Grundbucheintragungen der gemeine Wert maßgebend, ist nicht die beabsichtigte Nutzung, sondern vielmehr die mögliche, wirtschaftlich vernünftige Nutzung zugrunde zu legen. Bei einem kontaminierten Grundstück kann in der Regel nicht von den Bodenrichtwerten für Bauland oder Bauerwartungsland ausgegangen werden, selbst wenn es im Innenbereich i.S. des § 34 BauGB liegt, aber wegen der Kontamination eine Baunutzung wirtschaftlich nicht vernünftig erscheint und daher in näherer Zukunft nicht zu erwarten ist. Bei der Schätzung sind dann andere Vergleichswerte für mögliche wirtschaftlich vernünftige Nutzungen heranzuziehen und ein angemessener Abschlag wegen etwaiger Nutzungseinschränkungen zu machen.
    OLG München
    04.12.2007
  3. XII ZR 148/05 - Kein fristwahrender Zugang durch Einwurf in den Briefkasten einer Maklerfirma/Hausverwaltung an Silvester nachmittags; Ausübung des Optionsrechts zur Verlängerung eines Mietvertrages
    Leitsatz: Wird ein Schriftstück erst am 31. Dezember nachmittags in den Briefkasten eines Bürobetriebes geworfen, in dem branchenüblich Silvester nachmittags - auch wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt - nicht mehr gearbeitet wird, so geht es erst am nächsten Werktag zu.
    BGH
    05.12.2007
  4. BVerwG 3 B 47.07 - Berufliche Rehabilitierung; Eigenkündigung des Arbeitsverhältnisses zur Erleichterung der Anreise
    Leitsatz: Bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Eigenkündigung liegt ein rehabilitierungsfähiger Eingriff in den Beruf nur vor, wenn der Betroffene damit einer von Arbeitgeberseite drohenden, politisch motivierten Kündigung oder einer sonstigen Maßnahme im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 BerRehaG zuvorkommen wollte, die seine politische Benachteiligung bezweckte. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    05.12.2007
  5. IX ZB 229/06 - Unzulässige Nachtragsverteilung
    Leitsatz: Die Anordnung der Nachtragsverteilung wegen eines versehentlich nicht verwerteten Grundstücks ist unzulässig, wenn vor der Anordnung die Auflassung erklärt und der Antrag auf Eintragung beim Grundbuchamt vom Erwerber oder vom Notar für diesen gestellt worden war.
    BGH
    06.12.2007
  6. 12 W 83/07 - Aussetzung des Rechtsstreits wegen Widerklage in einem weiteren Rechtsstreit; Vorgreiflichkeit; Verfahrens- und Ermessensfehler; Ermessensmißbrauch; Feststellungswiderklage; Zug-um-Zug-Verurteilung; Bestehen von Gegenrechten
    Leitsatz: Im Rahmen des gegen eine Verfahrensaussetzung gerichteten Beschwerdeverfahrens ist überprüfbar, ob die tatbestandliche Voraussetzung für eine Aussetzung nach § 148 ZPO, nämlich eine Vorgreiflichkeit vorliegt; im übrigen darf das Beschwerdegericht die angefochtene Entscheidung nur auf einen Verfahrens- oder Ermessensfehler hin überprüfen. Macht der Beklagte gegen die Klageforderung Gegenrechte geltend und erhebt er in einem weiteren Rechtsstreit der Parteien Widerklage auf Feststellung des Bestehens dieser Gegenrechte, so ist die Entscheidung über die Feststellungswiderklage vorgreiflich im Sinne des §148 ZPO für die Entscheidung des ersten Rechtsstreits.
    KG
    06.12.2007
  7. 8 U 135/07 - Schönheitsreparaturen: "regelmäßig" nach Maßgabe eines Fristenplans führt zu starren Fristen; Allgemeine Geschäftsbedingungen
    Leitsatz: Sieht eine Schönheitsreparaturklausel vor, dass der Mieter Schönheitsreparaturen regelmäßig nach Maßgabe eines Fristenplans durchzuführen hat, handelt es sich um eine so genannte starre Fristenregelung, die die Klausel insgesamt unwirksam macht. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    06.12.2007
  8. VII ZR 125/06 - Darlegung der Mängelbeseitigungskosten für Zurückbehaltungsrecht
    Leitsatz: 1. Ein Besteller, der wegen eines Baumangels die Bezahlung des Werklohns verweigert, braucht auch nach Einführung des § 641 Abs. 3 BGB durch das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30. März 2000 nicht zur Höhe der Mängelbeseitigungskosten vorzutragen (Fortführung BGH, Urteil vom 4. Juli 1996 - VII ZR 125/95, BauR 1997, 133, 134 = ZfBR 1997, 31). 2. Ist der Auftraggeber nach § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B berechtigt, einen den noch nicht erfüllten Ansprüchen entsprechenden Teil eines Bareinbehalts zurückzuhalten, bestimmt sich der Teil, den er zurückhalten darf, danach, in welcher Höhe er von seinem Leistungsverweigerungsrecht nach §§ 320, 641 Abs. 3 BGB Gebrauch machen darf.
    BGH
    06.12.2007
  9. VII ZR 157/06 - Pflichtverletzung des Architekten bei statischer Berechnung ohne Kenntnis der Bodenverhältnisse
    Leitsatz: 1. Leistungen zur Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1), Vorplanung (Leistungsphase 2) und Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) werden nicht allein deshalb Gegenstand eines Architektenvertrages über Leistungen bei Gebäuden, weil sie einen der übertragenen Leistungsphase 4 des § 15 HOAI notwendig vorangehenden Entwicklungsschritt darstellen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 23. November 2006 - VII ZR 110/05 -, BauR 2007, 571 = NZBau 2007, 180 = ZfBR 2007, 235). 2. Zur Verpflichtung eines Architekten, den notwendigen Schutz gegen drückendes Grundwasser zu planen.
    BGH
    06.12.2007
  10. VII ZR 28/07 - Vertragsstrafe nur bei Verschulden; unbestimmte Bemessungsgrundlage der Vertragsstrafe
    Leitsatz: Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, nach der der Auftragnehmer für den Fall, dass er mit der Fertigstellung des Bauvorhabens in Verzug gerät, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3 % der Auftragssumme pro Werktag zu zahlen hat, benachteiligt den Auftragnehmer nicht allein deswegen unangemessen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 14. Januar 1999 - VII ZR 79/98, BauR 1999, 645). 2. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die im Anschluss an die Vereinbarung einer kalendermäßig bestimmten Fertigstellungsfrist folgende Regelung enthält: „Die Frist gilt als verbindlich und verlängert sich auch nicht durch witterungsbedingte Beeinträchtigungen. Bei Überschreitung der Ausführungsfrist hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe von 0,3 % der Auftragssumme pro Werktag des Verzuges zu zahlen, höchstens jedoch 10 % der Schlussrechnungssumme.“, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers unwirksam.
    BGH
    06.12.2007