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Suchergebnis Urteilssuche (771 - 780 von 855)

  1. 3 U 100/06 - Schadensersatzanspruch gegen Bank wegen schuldhafter Verletzung der Aufklärungspflicht bei finanziertem Immobilienerwerb; arglistige Täuschung bei konkretem Wissensvorsprung über Finanzierung durch Einnahmen aus einem Mietpool ohne Berücksichtigung anfallender Kosten; institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen Bank und Vermittler; Haustürgeschäft
    Leitsatz: 1. Eine einen Immobilienerwerb finanzierende Bank ist zur Aufklärung über die Risiken der Finanzierung durch Einnahmen aus einem Mietpool ohne Berücksichtigung anfallender Kosten verpflichtet, wenn sie für sie selbst erkennbar insoweit einen konkreten Wissensvorsprung gegenüber dem Darlehensnehmer hat. 2. Täuscht ein Vertreiber einen Kreditnehmer arglistig durch evident unrichtige Angaben über ein Anlageobjekt, so wird widerleglich vermutet, die finanzierende Bank habe die arglistige Täuschung gekannt, wenn sie mit dem Täuschenden in institutionalisierter Art und Weise zusammengearbeitet und dieser auch das Finanzierungsangebot unterbreitet hat. 3. Von einer evidenten Unrichtigkeit der Angaben eines Täuschenden ist auszugehen, wenn sie sich objektiv als grob falsch dargestellt haben, so daß sich aufdrängt, die kreditgebende Bank habe sich der Kenntnis der Unrichtigkeit und der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Brandenburg
    07.11.2007
  2. 3 U 109/06 - Unzulässigkeit der Feststellungsklage bei zulässiger Zwischenfeststellungsklage
    Leitsatz: 1. Eine Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO ist unzulässig, wenn bessere Rechtschutzmöglichkeiten bestehen. 2. Gegenüber einer Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO bestehen bessere Rechtschutzmöglichkeiten, wenn eine Zwischenfeststellungsklage nach § 256 Abs. 2 ZPO einfacher, kostengünstiger, erheblich prozeßökonomischer ist und höheren Rechtschutz bietet. 3. Die Erhebung einer Zwischenfeststellungswiderklage im Berufungsrechtszuge bedarf nicht der Zulassung durch das Gericht.
    OLG Brandenburg
    01.08.2007
  3. 3 U 167/06 - Sachbeschädigung der Mietsache und Geltendmachung von Schadensersatz nach Eigentümer-/Vermieterwechsel bzw. Verkauf
    Leitsatz: 1. Der Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung der Mietsache erlischt, wenn der Eigentümer/Vermieter sein beschädigtes Hausgrundstück veräußert, bevor er den zur Herstellung erforderlichen Geldbetrag erhalten hat. 2. Zur Verspätung von Berufungsvorbringen bei Änderung der Berufungsbegründung nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Brandenburg
    16.07.2007
  4. 3 U 49/06 - Schadensersatzanspruch gegen Bank wegen schuldhafter Verletzung der Aufklärungspflicht bei finanziertem Immobilienerwerb; arglistige Täuschung bei konkretem Wissensvorsprung über Finanzierung durch Einnahmen aus einem Mietpool ohne Berücksichtigung anfallender Kosten; institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen Bank und Vermittler; Haustürgeschäft
    Leitsatz: 1. Eine einen Immobilienerwerb finanzierende Bank ist zur Aufklärung über die Risiken der Finanzierung durch Einnahmen aus einem Mietpool ohne Berücksichtigung anfallender Kosten verpflichtet, wenn sie für sie selbst erkennbar insoweit einen konkreten Wissensvorsprung gegenüber dem Darlehensnehmer hat. 2. Täuscht ein Vertreiber einen Kreditnehmer arglistig durch evident unrichtige Angaben über ein Anlageobjekt, so wird widerleglich vermutet, die finanzierende Bank habe die arglistige Täuschung gekannt, wenn sie mit dem Täuschenden in institutionalisierter Art und Weise zusammengearbeitet und dieser auch das Finanzierungsangebot unterbreitet hat. 3. Von einer evidenten Unrichtigkeit der Angaben eines Täuschenden ist auszugehen, wenn sie sich objektiv als grob falsch dargestellt haben, so daß sich aufdrängt, die kreditgebende Bank habe sich der Kenntnis der Unrichtigkeit und der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Brandenburg
    07.11.2007
  5. 3 U 50/07 - Ordentliche Kündigung eines Fernwärmelieferungsvertrages mit einer Laufzeit von 20 Jahren; Abweichung von Laufzeitvorgaben
    Leitsatz: Ein Fernwärmelieferungsvertrag, der entgegen § 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV (Laufzeit von höchstens zehn Jahren) auf 20 Jahre abgeschlossen worden ist, kann vom Kunden jederzeit ordentlich gekündigt werden. Die Laufzeit des Vertrages reduziert sich dann nicht auf zehn Jahre, da es sich bei der Frist des § 32 AVBFernwärmeV nicht um eine Regelfrist, sondern um eine Höchstfrist handelt. Von den Laufzeitvorgaben des § 32 AVBFernwärmeV kann nur abgewichen werden, wenn das Fernwärmeversorgungsunternehmen einen Vertragsabschluss zu den Allgemeinen Bedingungen der AVBFernwärmeV angeboten hat und sodann der Kunde mit den Abweichungen davon ausdrücklich einverstanden ist. Dazu reicht es nicht aus, wenn in dem unterbreiteten Fernwärmelieferungsvertrag mit abweichender Laufzeitregelung lediglich hervorgehoben wird, dass das Angebot inhaltlich von bestimmten Regelungen der AVBFernwärmeV abweicht. Erforderlich ist vielmehr, dass dem Kunden zur Veranschaulichung seines Wahlrechts ein Leistungsvergleich, insbesondere ein Preisvergleich, ermöglicht wird. Dazu genügt es nicht, nur den Text der Verordnung beizufügen. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Brandenburg
    10.10.2007
  6. 3 U 67/07 - Eigenkapitalersetzende Vermietung durch Dritte
    Leitsatz: Die Überlassung eines Grundstücks an eine überschuldete GmbH durch eine mit ihr verflochtene Kommanditgesellschaft ist eine eigenkapitalersetzende Leistung mit der Folge, dass Ansprüche auf Miete oder Nutzungsentschädigung nur als nachrangige Insolvenzforderungen geltend gemacht werden können. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Brandenburg
    28.11.2007
  7. 3 W 20/07 - Vermieterpfandrecht; Einstweilige Verfügung des Vermieters auf Auskunft und Herausgabe vom Mieter weggeschaffter Sachen
    Leitsatz: 1. Kann der über Art und Umfang der eingebrachten Sachen nicht informierte Vermieter diese in seinem Antrag nicht hinreichend bezeichnen, kann er den Mieter - auch im einstweiligen Verfügungsverfahren - auf Auskunft in Anspruch nehmen. 2. Eine einstweilige Verfügung auf Zurückschaffung von dem Vermieterpfandrecht unterliegenden Sachen auf das vermietete Grundstück kommt wegen unzulässiger Vorwegnahme der Hauptsache nicht in Betracht. 3. Nach Auszug des Mieters hat der Vermieter im Rahmen einstweiligen Rechtschutzes allenfalls Anspruch auf Überlassung der zurückzuschaffenden Sachen an einen Sequester.
    OLG Brandenburg
    18.07.2007
  8. 3 W 2/07 - Keine Verrechnungsbestimmung durch Vermieter bei Teilleistungen; Klage aus rückständigem Mietzins
    Leitsatz: 1. Ein auf Miete klagender Vermieter hat jeden Monat mit einem angeblichen Mietrückstand und den in diesem Monat nach seiner Ansicht aufgelaufenen Rückstand anzugeben. 2. Soweit ein klagender Vermieter Zahlungen des beklagten Mieters vorträgt, ist dies unerheblich, solange er diese Zahlungen nicht als gerade auf den rückstandsbetroffenen Monatszins geleistet einräumt. Ein klagender Vermieter hat nicht darzulegen, für welche Zeiträume er etwaige Zahlungen des Mieters verrechnet habe. Die Tilgungsbestimmung steht allein dem Schuldner zu, § 366 Abs. 1 BGB, und geht im übrigen, selbst wenn der Schuldner sein Leistungsbestimmungsrecht nicht ausübt, keineswegs auf den Gläubiger über; vielmehr gilt in diesem Fall § 366 Abs. 2 BGB. Die Verrechnungsbefugnis eines klagenden Vermieters ist daher rechtlich nicht zu begründen.
    OLG Brandenburg
    15.01.2007
  9. 3 W 57/06 - Gebührenstreitwert für einstweilige Verfügung auf Wiedereinräumung des Mietbesitzes
    Leitsatz: Der Gebührenstreitwert für ein einstweiliges Verfügungsverfahren eines Mieters/Pächters auf Wiedereinräumung des Besitzes an der Mietsache bestimmt sich gemäß §§ 53 Abs. 1 Nr. 1, 41 Abs. 1 Satz 1 GKG, 3 ZPO unter Heranziehung der Jahresmiete/-pacht; hier 1/3 der Jahrespacht.
    OLG Brandenburg
    02.04.2007
  10. 5 U 206/06 - Bebauung des Grundstücks durch einen Gewerbetreibenden auf mietvertraglicher Basis
    Leitsatz: Eine Berechtigung nach dem SachenRBerG ist nicht gegeben, wenn das Grundstück allein auf vertraglicher Grundlage genutzt wird und die Voraussetzungen eines Ausnahmetatbestandes nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 lit. a i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 6 SachenRBerG nicht gegeben sind.
    OLG Brandenburg
    20.09.2007