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13 C 374/06 - Vorwegabzug bei Gewerbemieter mit viel Publikumsverkehr; Erläuterung unterschiedlicher Wohnflächen in der Betriebskostenabrechnung; Umlage von Gartenpflegekosten auf Gewerbemieter; Verjährung der BetriebskostennachforderungLeitsatz: 1. Sind Räume in der Wirtschaftseinheit an einen Verein mit erheblichen Publikums- verkehr vermietet, sind die darauf entfallenden Kosten für Müllentsorgung, Grundsteuer, Versicherung, Hausreinigung sowie die verbrauchsabhängigen Wasserversorgungs- und Entwässerungskosten vorweg abzuziehen. 2. Unterschiedliche Flächen für die Umlage der Betriebskosten sind in der Abrechnung zu erläutern. 3. An den Gartenpflegekosten der auch Gewerberaum umfassenden Wirtschaftseinheit sind auch die Gewerbemieter zu beteiligen. 4. Allein der Widerspruch des Mieters gegen die Betriebskostabrechnung hemmt nicht die Verjährung der daraus resultierenden Nachforderung. (Leitsätze der Redaktion )AG Bernau03.05.2007
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14 C 78/06 - Ausschlußfrist für Betriebskostennachforderungen bei Warten auf Eingang der RechnungenLeitsatz: Der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung einer Betriebskostennachforderung zu vertreten, wenn er schlicht zuwartet, bis Abrechnungen der Versorgungsunternehmen bei ihm eingehen. (Leitsatz der Redaktion)AG Köpenick03.05.2007
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7 C 101/07 - Heizkostenverteiler; Austausch von Verdunstungsgeräten gegen elektronische Wärmemengenzähler mit FunktechnikLeitsatz: Die Auswechslung funktionsfähiger älterer Verdunstungsgeräte gegen moderne elektronische und mit Funktechnik versehene Wärmemengenzähler ist duldungspflichtig.AG Lichtenberg02.05.2007
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221 C 531/06 - Verpflichtung des Vermieters zur Beseitigung einer Beeinträchtigung (Anbringung einer Sichtblende) durch MitmieterLeitsatz: Hat der Mieter auf dem Nachbargrundstück eine Sichtblende angebracht, die den freien Blick ins Grüne beeinträchtigt, kann der Mieter vom Vermieter Entfernung verlangen.AG Charlottenburg23.04.2007
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220 C 330/06 - Nutzungsausfall nach mangelnden SchönheitsreparaturenLeitsatz: Hat der Mieter geschuldete Schönheitsreparaturen trotz Fälligkeit nicht durchgeführt, stellt dies eine Pflichtverletzung dar, die einen Anspruch des Vermieters auf Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung des Umfangs der Schönheitsreparaturverpflichtung nach sich zieht. (Leitsatz der Redaktion)AG Charlottenburg20.04.2007
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6 C 491706 - Rückzahlung von Betriebsvorschüssen wegen fehlender Abrechnung nach Veräußerung; Ausschlußfrist für Betriebskostenabrechnung; VerjährungsfristLeitsatz: 1. Rechnet der Vermieter nicht innerhalb der Abrechnungsfrist über Betriebskosten ab, kann der Mieter die vollen Vorauszahlungen dann von dem Vermieter verlangen, wenn das Mietverhältnis mit diesem beendet ist, weil gern. § 566 BGB ein neuer Vermieter in das Mietverhältnis eingetreten ist. (ergänzend zu BGH NJW 2006, 2552 ff.) 2. Die Verjährungsfrist für den zum 1. Januar 2002 entstandenen Rückzahlungsanspruch des Mieters beginnt gem. § 199 Abs. Nr. 2 BGB erst zum 1. Januar desjenigen Jahres, das auf die Kenntnis des Mieters über einen Vermieterwechsel folgt, soweit die Unkenntnis nicht auf grober Fahrlässigkeit beruht. (Nichtamtliche Leitsätze)AG Lichtenberg17.04.2007
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6 C 491/06 - Rückzahlung von Betriebsvorschüssen wegen fehlender Abrechnung nach Veräußerung, Ausschlußfrist für Betriebskostenabrechnung, VerjährungsfristLeitsatz: 1. Rechnet der Vermieter nicht innerhalb der Abrechnungsfrist über Betriebskosten ab, kann der Mieter die vollen Vorauszahlungen dann von dem Vermieter verlangen, wenn das Mietverhältnis mit diesem beendet ist, weil gern. § 566 BGB ein neuer Vermieter in das Mietverhältnis eingetreten ist. (ergänzend zu BGH NJW 2006, 2552 ff.)2. Die Verjährungsfrist für den zum 1. Januar 2002 entstandenen Rückzahlungsanspruch des Mieters beginnt gem. § 199 Abs. Nr. 2 BGB erst zum 1. Januar desjenigen Jahres, das auf die Kenntnis des Mieters über einen Vermieterwechsel folgt, soweit die Unkenntnis nicht auf grober Fahrlässigkeit beruht. (Nichtamtliche Leitsätze)AG Lichtenberg17.04.2007
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14 C 561/05 - Modernisierung; Umstellung der Gasetagenheizung auf Fernwärme; Austausch der Kaltwasserleitung gegen EdelstahlleitungenLeitsatz: 1. Die Umstellung der Gasetagenheizung auf eine Zentralheizung mit Fernwärme stellt keine Modernisierung der Mietsache dar. 2. Der Austausch der Kaltwasserleitungen gegen Edelstahlleitungen ist nicht duldungspflichtig.AG Schöneberg11.04.2007
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5 C 8/04 - Mieterhöhung nach Modernisierung ohne Ankündigung; Modernisierung und Duldungspflicht; Fahrstuhleinbau nach DachgeschossausbauLeitsatz: Das Mieterhöhungsrecht nach Modernisierung ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Modernisierungsmaßnahme (Außenmodernisierung) nicht formgerecht angekündigt wurde.AG Tiergarten11.04.2007
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18 C 113/06 - Schönheitsreparaturen; keine geschuldete Anfangsrenovierung wegen unzureichenden Mietnachlasses; AusgleichsbetragLeitsatz: Übernimmt der Mieter durch Individualvereinbarung gegen einen Ausgleichsbetrag die Anfangsrenovierung und gleichzeitig durch Formularvereinbarung die laufenden Schönheitsreparaturen, liegt nur dann keine Störung des Äquivalenzverhältnisses vor, wenn der Ausgleichsbetrag angemessen ist; anderenfalls ist die Überwälzung der Schönheitsreparaturen unwirksam.AG Mitte29.03.2007