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5 C 491/06 - Verjährung des Mängelbeseitigungsanspruchs des Mieters; Beginne der Verjährung; Einräumung des vertragsgemäßen Gebrauchs; Umsetzwohnung; WiederherstellungsverpflichtungLeitsatz: 1. Der Anspruch des Mieters auf Einräumung des vertragsgemäßen Gebrauchs verjährt in drei Jahren. 2. Die Verjährung beginnt mit Kenntnis des Mieters von den Umständen, die den Anspruch begründen. (Leitsätze der Redaktion)AG Mitte19.06.2007
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7 C 147/06 - Minderung wegen Baulärms auf dem NachbargrundstückLeitsatz: Tagsüber stattfindende Bauarbeiten berechtigen Mieter des gegenüberliegenden Hauses zu einer Mietminderung von 15 %, an Tag und Nacht durchgeführte Arbeiten zu einer Mietminderung in Höhe von 30 %.AG Mitte11.01.2007
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9 C 245/07 - Mieterhöhung durch Hausverwaltung in "Wir-Form"; Stellvertretung; OffenkundigkeitsprinzipLeitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen der Hausverwaltung, das in der "Wir-Form" abgefasst ist, ist ohne namentliche Erwähnung des Vermieters unwirksam. Insoweit reicht insbesondere bei häufigem, dem Mieter unbekannten Vermieterwechsel auch die Ankündigung einer Vollmacht ohne Benennung des Vollmachtgebers nicht aus. (Leitsatz der Redaktion)AG Mitte14.12.2007
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9 C 260/07 - Mietminderung für Bauarbeiten auf Nachbargrundstück; dauerhafte Lärm- und Staubbelästigung; Mängel; Baulärm in Sanierungsgebieten; biologisch-physiologisch erheblichen Beeinträchtigungen; für den Mieter vorhersehbare konkrete bauliche Tätigkeit; vertragsgemäßer Zustand und GebrauchLeitsatz: Auch im Sanierungsgebiet kann eine dauerhafte Lärm- und Staubbelästigung durch mehrere Baustellen in der Nachbarschaft zu einer Mietminderung berechtigen (Abgrenzung zu KG GE 2003, 116). (Leitsatz der Redaktion)AG Mitte27.11.2007
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19 C 289/06 - Kein Maklerlohn bei Verletzung der TreupflichtLeitsatz: Der Provisionsanspruch des Maklers ist verwirkt, wenn er seinen Auftraggeber auf das Bauanzeigeverfahren hinweist, ohne zu überprüfen, ob die Voraussetzungen (gesicherte Erschließung) vorliegen.AG Neukölln10.01.2007
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19 C 459/06 - Keine Umlegung von neu entstandenen Betriebskosten ohne ÖffnungsklauselLeitsatz: Voraussetzung für die Umlage neu entstandener Betriebskosten (hier: Hauswartskosten) ist, daß im Mietvertrag die Betriebskostenart bezeichnet und dem Vermieter das Recht eingeräumt ist, auch neu entstandene Betriebskosten umzulegen.AG Neukölln19.02.2007
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34 M 4926/07 - Nur eingeschränkte Pfändbarkeit von Beiträgen der Wohnungseigentümergemeinschaft; WohngeldrückständeLeitsatz: Die Pfändung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft auf rückständige Beitragsforderungen ist nur mit einem einschränkenden Zusatz zulässig, wonach nur die freien Beiträge nach Abzug der Kosten und Lasten gepfändet werden sollen.AG Neukölln22.10.2007
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5 C 141/06 - Mietminderung bei Betrieb eines Bordells in großstädtischem Mietshaus auch ohne bordelltypische Störungen; Mängel der Mietsache; Sperrbezirk; konkrete Belästigungen; RotlichtmilieuLeitsatz: In einer Großstadt ohne Sperrbezirk berechtigt der Betrieb eines Bordells in einem Wohnhaus den Wohnungsmieter auch dann zu einer Mietminderung in Höhe von 10 %, wenn keine konkreten bordelltypischen Störungen vorliegen.AG Neukölln09.03.2007
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7 C 418/06 - Kein Fristversäumnis bei Verzögerung der Zustellung der Betriebskostenabrechnung durch die Post; Nachforderungen nach Ablauf der Abrechnungsfrist; auf dem Postweg verlorengegangene SchriftstückeLeitsatz: Hat der Vermieter innerhalb der gesetzlichen Frist über Betriebskosten abgerechnet und das Schreiben rechtzeitig abgesandt, hat er nicht zu erwartende Verzögerungen der Zustellung durch die Post nicht zu vertreten, so daß er mit einer Nachforderung nicht ausgeschlossen ist.AG Neukölln20.03.2007
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3 C 1014/06 - Einstweilige Verfügung gegen nicht angekündigte lärmintensive Modernisierung in NachbarwohnungLeitsatz: Der Mieter kann dem Vermieter durch einstweilige Verfügung untersagen lassen, lärmintensive Heizungs-, Sanitär- und Elektroinstallationsarbeiten in den Nachbarwohnungen durchzuführen, wenn der Vermieter diese Arbeiten nicht vorher ordnungsgemäß angekündigt hat und die Bauarbeiten auf den Gebrauch und den Besitz der Wohnung des Mieters nachteilig einwirken. (Leitsatz der Redaktion)AG Pankow/Weißensee15.02.2007