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  1. 5 C 491/06 - Verjährung des Mängelbeseitigungsanspruchs des Mieters; Beginne der Verjährung; Einräumung des vertragsgemäßen Gebrauchs; Umsetzwohnung; Wiederherstellungsverpflichtung
    Leitsatz: 1. Der Anspruch des Mieters auf Einräumung des vertragsgemäßen Gebrauchs verjährt in drei Jahren. 2. Die Verjährung beginnt mit Kenntnis des Mieters von den Umständen, die den Anspruch begründen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Mitte
    19.06.2007
  2. 7 C 147/06 - Minderung wegen Baulärms auf dem Nachbargrundstück
    Leitsatz: Tagsüber stattfindende Bauarbeiten berechtigen Mieter des gegenüberliegenden Hauses zu einer Mietminderung von 15 %, an Tag und Nacht durchgeführte Arbeiten zu einer Mietminderung in Höhe von 30 %.
    AG Mitte
    11.01.2007
  3. 9 C 245/07 - Mieterhöhung durch Hausverwaltung in "Wir-Form"; Stellvertretung; Offenkundigkeitsprinzip
    Leitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen der Hausverwaltung, das in der "Wir-Form" abgefasst ist, ist ohne namentliche Erwähnung des Vermieters unwirksam. Insoweit reicht insbesondere bei häufigem, dem Mieter unbekannten Vermieterwechsel auch die Ankündigung einer Vollmacht ohne Benennung des Vollmachtgebers nicht aus. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    14.12.2007
  4. 9 C 260/07 - Mietminderung für Bauarbeiten auf Nachbargrundstück; dauerhafte Lärm- und Staubbelästigung; Mängel; Baulärm in Sanierungsgebieten; biologisch-physiologisch erheblichen Beeinträchtigungen; für den Mieter vorhersehbare konkrete bauliche Tätigkeit; vertragsgemäßer Zustand und Gebrauch
    Leitsatz: Auch im Sanierungsgebiet kann eine dauerhafte Lärm- und Staubbelästigung durch mehrere Baustellen in der Nachbarschaft zu einer Mietminderung berechtigen (Abgrenzung zu KG GE 2003, 116). (Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    27.11.2007
  5. 19 C 289/06 - Kein Maklerlohn bei Verletzung der Treupflicht
    Leitsatz: Der Provisionsanspruch des Maklers ist verwirkt, wenn er seinen Auftraggeber auf das Bauanzeigeverfahren hinweist, ohne zu überprüfen, ob die Voraussetzungen (gesicherte Erschließung) vorliegen.
    AG Neukölln
    10.01.2007
  6. 19 C 459/06 - Keine Umlegung von neu entstandenen Betriebskosten ohne Öffnungsklausel
    Leitsatz: Voraussetzung für die Umlage neu entstandener Betriebskosten (hier: Hauswartskosten) ist, daß im Mietvertrag die Betriebskostenart bezeichnet und dem Vermieter das Recht eingeräumt ist, auch neu entstandene Betriebskosten umzulegen.
    AG Neukölln
    19.02.2007
  7. 34 M 4926/07 - Nur eingeschränkte Pfändbarkeit von Beiträgen der Wohnungseigentümergemeinschaft; Wohngeldrückstände
    Leitsatz: Die Pfändung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft auf rückständige Beitragsforderungen ist nur mit einem einschränkenden Zusatz zulässig, wonach nur die freien Beiträge nach Abzug der Kosten und Lasten gepfändet werden sollen.
    AG Neukölln
    22.10.2007
  8. 5 C 141/06 - Mietminderung bei Betrieb eines Bordells in großstädtischem Mietshaus auch ohne bordelltypische Störungen; Mängel der Mietsache; Sperrbezirk; konkrete Belästigungen; Rotlichtmilieu
    Leitsatz: In einer Großstadt ohne Sperrbezirk berechtigt der Betrieb eines Bordells in einem Wohnhaus den Wohnungsmieter auch dann zu einer Mietminderung in Höhe von 10 %, wenn keine konkreten bordelltypischen Störungen vorliegen.
    AG Neukölln
    09.03.2007
  9. 7 C 418/06 - Kein Fristversäumnis bei Verzögerung der Zustellung der Betriebskostenabrechnung durch die Post; Nachforderungen nach Ablauf der Abrechnungsfrist; auf dem Postweg verlorengegangene Schriftstücke
    Leitsatz: Hat der Vermieter innerhalb der gesetzlichen Frist über Betriebskosten abgerechnet und das Schreiben rechtzeitig abgesandt, hat er nicht zu erwartende Verzögerungen der Zustellung durch die Post nicht zu vertreten, so daß er mit einer Nachforderung nicht ausgeschlossen ist.
    AG Neukölln
    20.03.2007
  10. 3 C 1014/06 - Einstweilige Verfügung gegen nicht angekündigte lärmintensive Modernisierung in Nachbarwohnung
    Leitsatz: Der Mieter kann dem Vermieter durch einstweilige Verfügung untersagen lassen, lärmintensive Heizungs-, Sanitär- und Elektroinstallationsarbeiten in den Nachbarwohnungen durchzuführen, wenn der Vermieter diese Arbeiten nicht vorher ordnungsgemäß angekündigt hat und die Bauarbeiten auf den Gebrauch und den Besitz der Wohnung des Mieters nachteilig einwirken. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Pankow/Weißensee
    15.02.2007