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3 C 19/07 - Kausaler Schaden für Pflichtverletzung des Hausverwalters (hier: keine Bonitätsprüfung des Mieters)Leitsatz: Ein Hausverwalter handelt pflichtwidrig, wenn er bei der Vermietung einer Wohnung nicht die Bonität des künftigen Mieters prüft. Entsteht wegen Zahlungsunfähigkeit des neuen Mieters ein Mietrückstand, kann dieser vom Wohnungseigentümer gegen den Hausverwalter als Schaden nur dann geltend gemacht werden, wenn auch die Kausalität hinreichend dargelegt und ggf. bewiesen wird. Dazu gehört der Vortrag, daß bei ordnungsgemäßer Verwaltung anderweitig an einen solventen Mieter hätte vermietet werden können. (Leitsatz der Redaktion)AG Lichtenberg18.07.2007
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3 C 470/06 - Wärmecontracting über hauseigene Heizzentrale; Fern- und Nahwärme; Vereinbarung zur Umlage des vollen WärmepreisesLeitsatz: Wird Heizungswärme durch den Betreiber einer im Mietshaus befindlichen Heizungsstation geliefert, kann der Vermieter den (vollen) Wärmepreis, den der Betreiber dem Vermieter in Rechnung stellt, nur dann auf den Mieter umlegen, wenn dies mietvertraglich vereinbart ist. (Leitsatz der Redaktion)AG Lichtenberg05.09.2007
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6 C 179/07 - Umstellung auf verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung während der laufenden Abrechnungsperiode; Einbau von Heizkostenverteilern; Kürzung der HeizkostenLeitsatz: 1. Nach Einbau von Verbrauchserfassungsgeräten ist der Vermieter berechtigt, bereits während der laufenden Abrechnungsperiode die Heizkosten verbrauchsabhängig abzurechnen. 2. Für die Zeit bis zur Geräteinstallation können die Heizkosten nach der Gradtagszahlenmethode ermittelt werden; der Mieter ist berechtigt, den danach auf ihn entfallenden Anteil um 15 % zu kürzen. (Leitsätze des Einsenders)AG Lichtenberg04.12.2007
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6 C 491706 - Rückzahlung von Betriebsvorschüssen wegen fehlender Abrechnung nach Veräußerung; Ausschlußfrist für Betriebskostenabrechnung; VerjährungsfristLeitsatz: 1. Rechnet der Vermieter nicht innerhalb der Abrechnungsfrist über Betriebskosten ab, kann der Mieter die vollen Vorauszahlungen dann von dem Vermieter verlangen, wenn das Mietverhältnis mit diesem beendet ist, weil gern. § 566 BGB ein neuer Vermieter in das Mietverhältnis eingetreten ist. (ergänzend zu BGH NJW 2006, 2552 ff.) 2. Die Verjährungsfrist für den zum 1. Januar 2002 entstandenen Rückzahlungsanspruch des Mieters beginnt gem. § 199 Abs. Nr. 2 BGB erst zum 1. Januar desjenigen Jahres, das auf die Kenntnis des Mieters über einen Vermieterwechsel folgt, soweit die Unkenntnis nicht auf grober Fahrlässigkeit beruht. (Nichtamtliche Leitsätze)AG Lichtenberg17.04.2007
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7 C 101/07 - Heizkostenverteiler; Austausch von Verdunstungsgeräten gegen elektronische Wärmemengenzähler mit FunktechnikLeitsatz: Die Auswechslung funktionsfähiger älterer Verdunstungsgeräte gegen moderne elektronische und mit Funktechnik versehene Wärmemengenzähler ist duldungspflichtig.AG Lichtenberg02.05.2007
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8 C 450/06 - Unwirtschaftliche Wärmecontractingkosten nicht umlegungsfähig; Gebot der Wirtschaftlichkeit; Nahwärme und FernwärmeLeitsatz: Auch wenn schon bei Beginn des Mietverhältnisses die Beheizung durch Nah(?)wärme (Wärmecontracting) erfolgt, darf der Vermieter überhöhte und damit unwirtschaftliche Kosten nicht umlegen.AG Lichtenberg29.05.2007
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6 C 491/06 - Rückzahlung von Betriebsvorschüssen wegen fehlender Abrechnung nach Veräußerung, Ausschlußfrist für Betriebskostenabrechnung, VerjährungsfristLeitsatz: 1. Rechnet der Vermieter nicht innerhalb der Abrechnungsfrist über Betriebskosten ab, kann der Mieter die vollen Vorauszahlungen dann von dem Vermieter verlangen, wenn das Mietverhältnis mit diesem beendet ist, weil gern. § 566 BGB ein neuer Vermieter in das Mietverhältnis eingetreten ist. (ergänzend zu BGH NJW 2006, 2552 ff.)2. Die Verjährungsfrist für den zum 1. Januar 2002 entstandenen Rückzahlungsanspruch des Mieters beginnt gem. § 199 Abs. Nr. 2 BGB erst zum 1. Januar desjenigen Jahres, das auf die Kenntnis des Mieters über einen Vermieterwechsel folgt, soweit die Unkenntnis nicht auf grober Fahrlässigkeit beruht. (Nichtamtliche Leitsätze)AG Lichtenberg17.04.2007
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21 C 1668/07 - Kosten für die Wartung von Rauchmeldern; durch Modernisierung veranlasste Betriebskosten; Kosten der Überprüfung von Rauchmeldern als sonstige Betriebskosten; Wirtschaftlichkeitsgebot; Vergabe von Betriebskostenleistungen an Dritte; VerkehrssicherungspflichtLeitsatz: 1. Der Vermieter kann auch ohne eine entsprechende mietvertragliche Vereinbarung solche Betriebskosten auf den Mieter umlegen, die nach Abschluss des Mietvertrages aufgrund einer Modernisierung entstanden sind. 2. Der erstmalige Einbau von Rauchmeldern ist eine Modernisierungsmaßnahme. 3. Die Kosten der Überprüfung von Rauchmeldern stellen sonstige Betriebskosten dar.AG Lübeck05.11.2007
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11 C 35/07 - Neuumlage; Kosten der Graffiti-Beseitigung als Betriebskosten; Betriebskostenabrechnung in zwei Teilen; kleinere Unrichtigkeiten ohne Auswirkung auf formelle Wirksamkeit der Betriebskostenabrechnungvon Hauswartkosten; aperiodisch anfallende Kosten der UngezieferbekämpfungLeitsatz: Kosten der Graffiti-Beseitigung stellen i. d. R. Hausreinigungskosten und damit umlagefähige Betriebskosten dar. (Leitsatz der Redaktion)AG Mitte27.07.2007
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18 C 113/06 - Schönheitsreparaturen; keine geschuldete Anfangsrenovierung wegen unzureichenden Mietnachlasses; AusgleichsbetragLeitsatz: Übernimmt der Mieter durch Individualvereinbarung gegen einen Ausgleichsbetrag die Anfangsrenovierung und gleichzeitig durch Formularvereinbarung die laufenden Schönheitsreparaturen, liegt nur dann keine Störung des Äquivalenzverhältnisses vor, wenn der Ausgleichsbetrag angemessen ist; anderenfalls ist die Überwälzung der Schönheitsreparaturen unwirksam.AG Mitte29.03.2007