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Suchergebnis Urteilssuche (31 - 40 von 855)

  1. 14 C 78/06 - Ausschlußfrist für Betriebskostennachforderungen bei Warten auf Eingang der Rechnungen
    Leitsatz: Der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung einer Betriebskostennachforderung zu vertreten, wenn er schlicht zuwartet, bis Abrechnungen der Versorgungsunternehmen bei ihm eingehen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Köpenick
    03.05.2007
  2. 17 C 185/07 - Heizkostenabrechnung bei Kaltverdunstungsvorgabe in Leerwohnungen; Nullverbrauch bei Frostschutzbeheizung; Meßungenauigkeiten bei Betriebskostenabrechnung
    Leitsatz: Soweit in leerstehenden Wohnungen wegen "Überfüllung" der Verdunstungsröhrchen mit einer "Kaltverdunstungsvorgabe" Nullverbräuche gemessen worden sind, obwohl eine Frostschutzbeheizung stattfand, handelt es sich um eine von den Mietern der übrigen Wohnungen in Kauf zu nehmende Meßungenauigkeit. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Köpenick
    21.08.2007
  3. 3 C 229/06 - Vom Mieter ausgetauschtes Wohnwertmerkmal (Spüle); Berliner Mietspiegel; Orientierungshilfe; Gewerbegebiet im Wohnumfeld
    Leitsatz: Hat der Mieter ein Spülbecken selbst angeschafft als Ersatz für ein marodes Ausgußbecken, kann er sich nicht auf ein wohnwertminderndes Merkmal i. S. der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel berufen.
    AG Köpenick
    01.02.2007
  4. 5 C 117/05 - Aktueller technischer Standard für Schallschutz bei Fenstereinbau
    Leitsatz: Der Vermieter, der neue Fenster als Modernisierungsmaßnahme einbaut, hat dafür Sorge zu tragen, daß der Fenstereinbau entsprechend den zur Zeit des Umbaus geltenden technischen Standards (hier: zum Lärmschutz) erfolgt.
    AG Köpenick
    09.10.2007
  5. 7 C 264/03 - Nicht nachgewiesene Energieeinsparung durch Wärmedämmung; einzelne Modernisierungsmaßnahmen; zentrale Warmwasserbereitung; Verstärkung der Stromleitungen; Einbau eines WC-Spülkastens; Badewannenträger; Einhebelarmatur; zentrale Verstärkung der Steigeleitung; keine Vorlage von Belegkopien; Schließanlage
    Leitsatz: 1. Bei einem streitigen Mieterhöhungsverlangen ist eine Feststellungsklage auch dann zulässig, wenn eine Zahlungsklage des Vermieters bis zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung möglich gewesen wäre. 2. Maßnahmen zur Wärmedämmung sind nicht als Modernisierung anzusehen, wenn ein die Energieeinsprung bestätigendes Sachverständigengutachten offensichtliche Mängel aufweist. 3. Eine Modernisierung liegt in folgenden Fällen vor: Installation einer zentralen Warmwasserbereitungsanlage; Verstärkung der Stromleitungen; Einbau eines WC-Spülkastens; Einbau eines Poresta-Wannenträgers; Einbau einer Einhebelarmatur; Einbau einer zentralen Schließanlage.
    AG Köpenick
    04.12.2007
  6. 7 C 362/06 - Kürzung des Wohnwertzuschlages für geleasten Kaltwasserzähler
    Leitsatz: Der sich aus der Orientierungshilfe ergebende Wohnwertzuschlag für einen geleasten Kaltwasserzähler kann im Wege der Schätzung gekürzt werden, wenn die Wohnwerterhöhung durch die Verbrauchskontrolleinrichtung tatsächlich geringer ist. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Köpenick
    27.03.2007
  7. 8 C 129/07 - Großflächige Putzschäden an der Fassade als Mietmangel
    Leitsatz: Großflächig abfallender Außenputz aufgrund fehlender Instandhaltung stellt auch dann einen vom Vermieter zu beseitigenden Mangel dar, wenn funktionale Schäden der Wärmedämmung nicht nachgewiesen sind. (Leitsatz des Einsenders)
    AG Köpenick
    15.08.2007
  8. 8 C 42/07 - Keine Umlage von Hauswartskosten ohne Erläuterung der Tätigkeiten des Hauswarts; Betriebskostenabrechnung; Erläuterungspflicht
    Leitsatz: Der Vermieter darf in der Betriebskostenabrechnung Kosten für den Hauswart nur dann ansetzen, wenn die Tätigkeiten des Hauswarts und die Kosten dafür dargelegt sind. Ohne eine Erläuterung ist die Abrechnung unwirksam.
    AG Köpenick
    20.06.2007
  9. 10 C 24/07 - Ungewöhnlich hoher Wasserverbrauch ohne nachvollziehbare Erläuterung; Wirtschaftlichkeitsgrundsatz nicht umlagefähig
    Leitsatz: Steigt der Wasserverbrauch im Vergleich zum Vorjahr deutlich, hat der Vermieter nachvollziehbar darzulegen, daß der Anstieg nicht die Ursache in seinem Verantwortungsbereich hat.
    AG Lichtenberg
    19.07.2007
  10. 3 C 19/07 - Kausaler Schaden für Pflichtverletzung des Hausverwalters (hier: keine Bonitätsprüfung des Mieters)
    Leitsatz: Ein Hausverwalter handelt pflichtwidrig, wenn er bei der Vermietung einer Wohnung nicht die Bonität des künftigen Mieters prüft. Entsteht wegen Zahlungsunfähigkeit des neuen Mieters ein Mietrückstand, kann dieser vom Wohnungseigentümer gegen den Hausverwalter als Schaden nur dann geltend gemacht werden, wenn auch die Kausalität hinreichend dargelegt und ggf. bewiesen wird. Dazu gehört der Vortrag, daß bei ordnungsgemäßer Verwaltung anderweitig an einen solventen Mieter hätte vermietet werden können. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Lichtenberg
    18.07.2007