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Suchergebnis Urteilssuche (261 - 270 von 855)
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5 StR 506/06 - Mitarbeiter einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft kein AmtsträgerLeitsatz: Ein Mitarbeiter einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft ist kein Amtsträger, wenn die Wohnungsbaugesellschaft nur einer von vielen Anbietern von Wohnraum ist, der mit städtischen Belegungsrechten belastet ist (im Anschluss an BGHSt 38, 199).BGH18.04.2007
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VIII ZR 182/06 - Fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung durch Schimmelpilz erst nach Abmahnung; echter Zeitmietvertrag; geplanter Abriß und Neubau; befristeter Mietvertrag; Mietzahlungspflicht trotz AuszugesLeitsatz: 1. Die außerordentliche fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung nach § 543 Abs. 1, § 569 Abs. 1 BGB ist grundsätzlich erst zulässig, wenn der Mieter dem Vermieter zuvor gemäß § 543 Abs. 3 Satz 1 BGB eine angemessene Abhilfefrist gesetzt oder eine Abmahnung erteilt hat. 2. Die Angabe im Mietvertrag, daß das Gebäude, in dem die Wohnung liegt, abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden soll, ist zur Mitteilung des Befristungsgrundes eines auf bestimmte Zeit eingegangenen Mietverhältnisses ausreichend. Entfällt der Grund für die Befristung nach Abschluß des Mietvertrages, führt dies nur dazu, daß der Mieter eine Verlängerung des befristeten Mietvertrages auf unbestimmte Zeit verlangen kann. 3. Gegenüber dem Mietzahlungsanspruch aus dem fortlaufenden Mietverhältnis kann der ausgezogene Mieter nicht einwenden, der Vermieter hätte die Mietsache anderweitig vermieten können. (Leitsätze zu 2. und 3. von der Redaktion)BGH18.04.2007
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XI ZR 130/05 - Widerrufsbelehrung bei Kredit für SchrottimmobilieLeitsatz: Das Unterlassen der Widerrufsbelehrung nach dem Haustürwiderrufsgesetz führt nur dann zu einem Schadensersatzanspruch gegen die finanzierende Bank, wenn die Bank zumindest fahrlässig gehandelt hat.BGH17.04.2007
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XI ZR 9/06 - Darlehensvertrag durch GbRLeitsatz: Ist in einem Vertrag eine GbR als Darlehensnehmer bezeichnet, haften die Gesellschafter nicht auf Rückzahlung.BGH17.04.2007
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VIII ZB 93/06 - Entfernung einer Parabolantenne vom Balkon; Vorrang des mietrechtlichen Unterlassungsanspruches vor dinglichem AbwehranspruchLeitsatz: Im Wohnraummietverhältnis kann ein Beseitigungsanspruch nicht auf § 1004 BGB, sondern allein auf § 541 BGB gestützt werden.BGH17.04.2007
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VIII ZR 63/04 - Kein Anspruch auf Parabolantenne bei KabelfernsehanschlußLeitsatz: Bei der Verfügbarkeit eines Kabelanschlusses besteht regelmäßig ein sachbezogener Grund zur Versagung der Genehmigung einer Parabolantenne. Das gilt auch für ständig in Deutschland lebende Ausländer, wenn diese ihr Informationsinteresse am Empfang von Programmen ihrer Heimatländer durch Bezug eines zusätzlichen digitalen Kabelprogramms befriedigen können. (Leitsatz der Redaktion)BGH17.04.2007
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VII ZR 122/06 - Unzureichende Widerrufsbelehrung bei Haustürgeschäft; Fassadenanstrich; Fassadenputz; Handwerkerleistungen; Drücker-KolonnenLeitsatz: Eine Widerrufsbelehrung, die lediglich über die Pflichten des Verbrauchers im Falle des Widerrufs, nicht jedoch über dessen wesentliche Rechte informiert, entspricht nicht den Anforderungen des Gesetzes.BGH12.04.2007
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VII ZR 236/05 - Durchsetzung von Mängelansprüchen mit Mehrheitsbeschluß; Prozeßführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft; Verjährungsunterbrechung durch MahnbescheidLeitsatz: 1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann durch Mehrheitsbeschluß die Durchsetzung der auf die ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichteten Rechte der Erwerber von Wohnungseigentum wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums an sich ziehen. Macht sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, begründet dies ihre alleinige Zuständigkeit. Im Gerichtsverfahren tritt die Wohnungseigentümergemeinschaft als gesetzlicher Prozeßstandschafter auf. 2. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann in gewillkürter Prozeßstandschaft Ansprüche verfolgen, die in einem engen rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums stehen und an deren Durchsetzung sie ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Sie kann von den einzelnen Wohnungseigentümern ermächtigt werden, neben den Ansprüchen wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums Ansprüche wegen Mängeln des Sondereigentums geltend zu machen. 3. Ein Mahnbescheid unterbricht die Verjährung des Anspruchs auf Vorschuß auf die Mängelbeseitigungskosten auch dann, wenn ‑ von der Sachbefugnis abgesehen ‑ noch nicht sämtliche Anspruchsvoraussetzungen vorliegen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 5. Mai 1988 ‑ VII ZR 119/87, BGHZ 104, 268, 273). 4. Bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Kostenvorschuß für die Beseitigung mehrerer Mängel kommt einem Mahnbescheid verjährungsunterbrechende Wirkung nur zu, wenn für den Antragsgegner erkennbar ist, wegen welcher einzelnen Mängel und in welcher jeweiligen Höhe Ansprüche gegen ihn erhoben werden.BGH12.04.2007
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VII ZR 50/06 - Geltendmachung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum; Teilrechtsfähigkeit; Bürgschaften zur Sicherung von Rückgewähransprüchen aus Vorauszahlungen; Verrechnung von RestvergütungenLeitsatz: a) Die teilrechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann Ansprüche der Erwerber von Wohnungseigentum aus Bürgschaften nach § 7 MaBV in gewillkürter Prozeßstandschaft geltend machen. b) Die Gemeinschaft kann regelmäßig auch Ansprüche von Erwerbern, die noch nicht im Grundbuch eingetragen sind, auf Freigabe von Grundschulden, die auf dem Wohnungseigentum lasten, in gewillkürter Prozeßstandschaft geltend machen. c) Eine Bürgschaft gemäß § 7 MaBV sichert auch Ansprüche eines Erwerbers auf Rückgewähr seiner Vorauszahlungen, die sich aus § 633 Abs. 3 BGB a. F. ergeben. d) Eine Bürgschaft gemäß § 7 MaBV sichert das Vorauszahlungsrisiko eines Erwerbers auch insoweit, als es um Mängel am Gemeinschaftseigentum geht, obwohl ein einzelner Erwerber die Erstattungen von Mängelbeseitigungskosten lediglich an die Gemeinschaft verlangen kann. e) Der Anspruch eines Erwerbers auf Rückgewähr seiner Vorauszahlungen wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum ist durch eine Bürgschaft gemäß § 7 MaBV in Höhe des Anteils gesichert, welcher dem Haftungsanteil des Erwerbers/Bürgschaftsgläubigers im Verhältnis zur Wohnungseigentümergemeinschaft für Aufwendungen der Instandsetzung und Instandhaltung entspricht. f) Ein Erwerber kann gegen eine von ihm geschuldete restliche Vergütung nicht mit einem auf Leistung an die Gemeinschaft gerichteten, nach den Mängelbeseitigungskosten berechneten Anspruch wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum aufrechnen.BGH12.04.2007
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VIII ZB 109/05 - Richterlicher Hinweis ohne FristsetzungLeitsatz: Erteilt das Gericht einen schriftlichen Hinweis oder stellt es schriftlich eine Frage mit dem Ziel der Ergänzung ungenügender Angaben zu den geltend gemachten Tatsachen, ohne daß der Partei eine Frist zur Stellungnahme gesetzt wird, ist diese gehalten, darauf so rechtzeitig zu reagieren, wie es nach der Prozeßlage einer sorgfältigen und auf die Förderung des Verfahrens bedachten Prozeßführung entspricht. Welcher Zeitraum der Partei danach zuzubilligen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.BGH04.04.2007