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9 C 113/07 - Aufrechnung mit vor Beginn der Zwangsverwaltung fälligen Betriebskostenguthaben gegenüber danach fälliger MietforderungLeitsatz: Der Mieter kann mit einer vor Beginn der Zwangsverwaltung fälligen Gutschrift aus einer Betriebskostenabrechnung nicht gegenüber einer erst Monate nach Beginn der Zwangsverwaltung fälligen laufenden Mietforderung aufrechnen. (Leitsatz des Einsenders)AG Wedding18.06.2007
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II R 5/05 - Grundsteuererlass bei strukturell bedingtem Leerstand; nicht zu vertretende Ertragsminderung; Vermietungsbemühungen; keine Dumpingmieten; übliche Miete bei Leerstand anzusetzenLeitsatz: 1. Eine Ertragsminderung, die das nach § 33 Abs. 1 Satz 1 GrStG erforderliche Ausmaß erreicht, führt auch dann zu einem Grundsteuererlass, wenn sie strukturell bedingt und nicht nur vorübergehender Natur ist. 2. Bei bebauten Grundstücken i. S. d. § 33 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 GrStG ist für die Berechnung der Ertragsminderung zunächst danach zu unterscheiden, ob die von der Ertragsminderung betroffenen Räume/Raumeinheiten zu Beginn des Erlasszeitraums leer standen oder - wenn auch verbilligt - vermietet waren. 3. Bei zu diesem Zeitpunkt leer stehenden Räumen bildet die übliche Miete die Bezugsgröße, an der die Ertragsminderung zu messen ist. Bei den vermieteten Räumen bildet die vereinbarte Miete diese Bezugsgröße, solange die Miete nicht um mehr als 20 v. H. von der üblichen Miete abweicht. 4. Ist die Ertragsminderung durch einen Leerstand bedingt, hat sie der Steuerpflichtige nicht zu vertreten, wenn er sich nachhaltig um eine Vermietung zu einem marktgerechten Mietzins bemüht hat.BFH24.10.2007
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II R 80/05 - Steuerpflicht des Grundstückserwerbs im Flächenerwerbsprogramm nach § 3 AusglLeistG vor Inkrafttreten des VermRErgG - Verhältnis von EigentÜbertrG und AusglLeistGLeitsatz: Der Flächenerwerb im Rahmen des Flächenerwerbsprogramms nach § 3 AusglLeistG durch einen Käufer, dessen Rechtsvorgänger Vermögen durch Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage entzogen worden ist, ist auch dann nicht grunderwerbsteuerfrei, wenn der Erwerb vor Inkrafttreten des VermRErgG und der dadurch bewirkten Neufassung des § 6 Abs. 2 AusglLeistG stattgefunden hat.BFH15.03.2007
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III ZR 33/07 - Keine Belehrungspflicht des Notars über Umsatzsteuer; steuerrechtliche Prüfung eines Grundstückskaufs; HaftungsausschlußLeitsatz: 1. Der Notar ist regelmäßig nicht nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BeurkG aufgrund seiner Pflicht zur Rechtsbelehrung oder seiner allgemeinen Betreuungspflicht aus § 14 Abs. 1 Satz 2 BNotO gehalten, auf steuerrechtliche Folgen des beurkundeten Geschäfts hinzuweisen. Ihn trifft hinsichtlich des Entstehens einer Umsatzsteuerpflicht keine allgemeine Belehrungspflicht. 2. Korrigiert ein Notar einen Teilaspekt einer ihm von den Urkundsbeteiligten vorgegebenen steuerlichen Gestaltung des Geschäfts, so beschränkt sich seine Prüfungs- und Belehrungspflicht regelmäßig auf diesen Teilaspekt. 3. Den Notar trifft keine allgemeine Belehrungspflicht, wer eine in Folge des beurkundeten Rechtsgeschäfts anfallende Umsatzsteuerpflicht zu tragen hat oder dafür haftet, soweit nicht besondere Umstände eine Belehrung erfordern. Ein Hinweis auf die Haftung nach § 75 AO ist jedoch erforderlich, wenn in einem Unternehmenskaufvertrag die Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB gemäß § 25 Abs. 2 HGB ausgeschlossen wird.BGH20.09.2007
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III ZR 44/06 - Hinweispflicht für Anlageberater; Beratungspflichten bei ImmobilienfondsLeitsatz: Der Anlageberater ist grundsätzlich gehalten, den Anlageinteressenten, dem er zur Eingehung einer Kommanditbeteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds rät, darauf hinzuweisen, daß die Veräußerung eines solchen Anteils in Ermangelung eines entsprechenden Marktes nur eingeschränkt möglich ist.BGH18.01.2007
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III ZR 44/06 - Schadensersatzpflicht für Anlageberater; Anlageberatung bei Beteiligung an ImmobilienfondsLeitsatz: Ein Anlageberater macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er bei einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds nicht darauf hinweist, daß die Veräußerung eines solchen Anteils nur eingeschränkt möglich ist.BGH10.05.2007
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III ZR 55/06 - Allgemeines Verwaltungsrecht (öffentlich-rechtliche Schuldverhältnisse); Beregnungswasser; Wasser- und Bodenverband; WasserrohrbruchLeitsatz: Zu den Pflichten eines Beregnungswasser für die Landwirtschaft bereitstellenden Wasser- und Bodenverbands, nach einem Wasserrohrbruch Hilfsmaßnahmen zugunsten der betroffenen Landwirte zu ergreifen.BGH08.03.2007
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III ZR 62/07 - Schadensersatz wg. rechtswidriger Versagung einer Baugenehmigung; Staatshaftung; AmtshaftungLeitsatz: Zur Schadenszurechnung bei einem Amts- und Staatshaftungsanspruch wegen rechtswidriger Versagung einer Baugenehmigung.BGH25.10.2007
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III ZR 72/06 - Tod des Pächters von Kleingarten als VertragsendeLeitsatz: § 12 Abs. 2 BKleingG ist zugunsten eines Kindes des verstorbenen Pächters auch dann nicht entsprechend anzuwenden, wenn die auf der Kleingartenparzelle befindliche Laube gemäß § 18 Abs. 2 BKleingG berechtigt zu Wohnzwecken genutzt wurde und das Kind des Nutzers mit diesem in einem gemeinsamen Haushalt lebte.BGH11.01.2007
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III ZR 83/06 - Prospekthaftung für Anlagenvermittlung wegen Verletzung der Pflicht zur richtigen Anlageberatung bzw. des AuskunftsvertragesLeitsatz: Der Umstand, daß ein Beteiligungsprospekt Chancen und Risiken der Kapitalanlage hinreichend verdeutlicht, ist kein Freibrief für den Vermittler, Risiken abweichend hiervon darzustellen und mit seinen Erklärungen ein Bild zu zeichnen, das die Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert.BGH12.07.2007