« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (81 - 90 von 855)

  1. V ZB 26/07 - Einstellung der Zwangsversteigerung zur Aufhebung einer Gemeinschaft; Gesellschafterwechsel im Zwangsversteigerungsverfahren
    Leitsatz: Die Zwangsversteigerung zur Aufhebung einer Gemeinschaft ist nach § 180 Abs. 2 i.V.m. § 28 Abs. 1 ZVG nur dann einstweilen einzustellen oder aufzuheben, wenn außer dem Wechsel der an der aufzuhebenden Gemeinschaft Beteiligten auch der Zeitpunkt aus dem Grundbuch ersichtlich ist, zu dem der Beteiligtenwechsel wirksam geworden ist. Fehlt es daran, kann ein Wechsel der Beteiligten nur im Wege der Drittwiderspruchsklage geltend gemacht werden.
    BGH
    29.11.2007
  2. V ZB 179/06 - Keine Vergütung des Zwangsverwalters nach Zeitaufwand für Beseitigung der von ihm selbst zu vertretenden Schäden am Objekt
    Leitsatz: Soweit der Zeitaufwand des Verwalters darin seinen Grund findet, daß der Verwalter das verwaltete Objekt beschädigt hat, handelt es sich bei dem Aufwand nicht um im Sinne von § 19 Abs. 1 ZwVwV erforderlichen Aufwand.
    BGH
    29.11.2007
  3. 23 O 254/06 - Enteignung durch Aufnahme in Liste A zur Konzernverordnung
    Leitsatz: 1. Eine Enteignung i. S. d. VermG setzt keine bestimmte Form der Enteignung voraus; sie ist vielmehr immer dann anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist. Entscheidend ist, dass die Enteignung des jeweiligen Vermögenswerts in der Rechtswirklichkeit greifbar zum Ausdruck kommt. 2. Mit der Veröffentlichung der Konzernverordnung des Magistrats für Groß-Berlin vom 10.5.1949 einschließlich der Liste A zur Konzernverordnung war die Enteignung vollzogen, wobei sie bereits darauf gerichtet war, den Eigentümern ihre Rechtsposition vollständig und endgültig zu entziehen. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    28.11.2007
  4. BVerwG 8 C 12.06 - Globalanmeldung der JCC; Anforderung an eine fristwahrende Anmeldung; Bezeichnung des Vermögenswertes; Bezugnahme auf Akten und Unterlagen; Bezugnahme auf Akten der OFD Berlin; Erfordernis des Hinführens zu bestimmten Vermögensgegenständen; Bezugnahme auf gegenständliche und örtlich eingegrenzte Vorgänge; Abgleichen mit den Angaben in einem Adressbuch; Anforderungen an eine Konkretisierung des angemeldeten Vermögensgegenstandes
    Leitsatz: Die Globalanmeldung 3 der JCC, die u. a. auf bei der OFD Berlin verwahrte Wiedergutmachungsakten Bezug nimmt, genügt nur dann den Anforderungen an die Konkretisierung des zurückbegehrten Vermögenswertes, wenn Gegenstand der Akten ein Entziehungs- oder Schädigungstatbestand hinsichtlich eines Vermögenswertes eines jüdischen Eigentümers ist (Bestätigung und Fortführung der bisherigen Senatsbesprechung - BVerwG 8 C 15.03 - und Urteil vom 13. Dezember 2006 - BVerwG 8 C 3.06 -).
    BVerwG
    28.11.2007
  5. 12 W 73/07 - Unanfechtbarkeit der Terminsanberaumung auch im Urkundsprozeß; willkürliche Ungleichbehandlung bei Terminsbestimmung
    Leitsatz: Die gerichtliche Bestimmung eines Termins zur mündlichen Verhandlung ist nur ausnahmsweise und in engen Grenzen anfechtbar, insbesondere wenn eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt. Aus dem Zweck des Urkundsprozesses läßt sich kein Anspruch auf bevorzugte schnelle Terminierung ableiten.
    KG
    28.11.2007
  6. BVerwG 3 C 43.06 - Öffentliche Restitution; Rückübertragung; Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Identität; Rechtsnachfolge; Funktionsnachfolge; Belegenheitsprinzip; Stadtgüter Berlin
    Leitsatz: Auf Rückübertragungsansprüche des Landes Berlin findet ungeachtet des Umstandes, dass nur der östliche Teil des Landes zum Beitrittsgebiet gehört, das Vermögenszuordnungsgesetz Anwendung. Das Land Berlin ist mit der durch das Preußische Gesetz vom 27. April 1920 gebildeten Stadtgemeinde als Körperschaft rechtlich identisch. Für die Restitutionsberechtigung des Landes bedarf es daher regelmäßig keines Rückgriffs auf die Rechtsnachfolgeregelung des § 11 Abs. 3 VZOG. Das Land Berlin kann als früherer Eigentümer die Rückübertragung auch solcher in Volkseigentum überführter Grundstücke beanspruchen, die stets außerhalb seines Hoheitsgebietes gelegen haben.
    BVerwG
    28.11.2007
  7. 3 U 67/07 - Eigenkapitalersetzende Vermietung durch Dritte
    Leitsatz: Die Überlassung eines Grundstücks an eine überschuldete GmbH durch eine mit ihr verflochtene Kommanditgesellschaft ist eine eigenkapitalersetzende Leistung mit der Folge, dass Ansprüche auf Miete oder Nutzungsentschädigung nur als nachrangige Insolvenzforderungen geltend gemacht werden können. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Brandenburg
    28.11.2007
  8. III ZR 114/07 - Höhe der Enteignungsentschädigung; Entschädigung für mangelnde Vermietbarkeit eines Hauses aufgrund einer bevorstehenden Enteignung; Bestand der Eigentumsposition; Lärmimmissionen; optische Beeinträchtigungen; Autobahnbau
    Leitsatz: Die mangelnde Vermietbarkeit eines Hauses aufgrund einer bevorstehenden Enteignung des Grundstücks während des Enteignungsverfahrens und vor dessen Abschluss ist zu entschädigen.
    BGH
    28.11.2007
  9. VIII ZR 145/07 - Ordentliche Kündigung wg. schuldhafter nicht unerheblicher Vertragspflichtverletzung bedarf i. d. R. keiner Abmahnung; Kündigung wg. Zahlungsverzugs; verbundene fristlose und ordentliche Kündigung; wiederholt unpünktliche und unvollständige Mietzahlungen; Zahlungen innerhalb der Schonfrist und ordentliche Kündigung wg. Zahlungsverzugs; nicht gezahlte Erhöhung des Betriebskostenvorschusses; Zahlung unter Vorbehalt
    Leitsatz: Die ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum durch den Vermieter wegen schuldhafter nicht unerheblicher Vertragsverletzung des Mieters (§ 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) setzt nicht eine Abmahnung des Mieters durch den Vermieter voraus. Allerdings kann der Abmahnung für die Kündigung ausnahmsweise insofern Bedeutung zukommen, als erst ihre Mißachtung durch den Mieter dessen Vertragsverletzung das für die Kündigung erforderliche Gewicht verleiht.
    BGH
    28.11.2007
  10. VIII ZR 243/06 - Wirtschaftlichkeitsgrundsatz bei Betriebskosten als vertragliche Nebenpflicht bei bestehenden Mietverhältnissen; angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis; unwirtschaftliche Betriebskostenverträge; Umstellung von Zentralheizung auf Wärmecontracting; Wärmelieferungsvertrag; keine vorvertragliche Verletzung vertraglicher Nebenpflichten
    Leitsatz: Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bezeichnet die vertragliche Nebenpflicht des Vermieters, bei Maßnahmen und Entscheidungen, die Einfluß auf die Höhe der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten haben (hier: Abschluß eines Wärmelieferungsvertrags), auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis Rücksicht zu nehmen. Eine Verletzung dieser Pflicht unter dem Gesichtspunkt der Eingehung eines unwirtschaftlichen Vertrages kommt nicht in Betracht, wenn das Mietverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestand.
    BGH
    28.11.2007