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227 C 237/05 - Betriebskostenabrechnung nach Abflußprinzip zulässigLeitsatz: Eine Betriebskostenabrechnung aufgrund des sog. Abflußprinzips ist jedenfalls formell ordnungsgemäß, denn die Abrechnungsweise ist in Berlin nach wie vor zulässig und verstößt nicht gegen § 556 BGB (entgegen LG Berlin, ZK 65, GE 2005, 1249). (Leitsatz der Redaktion)AG Charlottenburg11.01.2007
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7 C 147/06 - Minderung wegen Baulärms auf dem NachbargrundstückLeitsatz: Tagsüber stattfindende Bauarbeiten berechtigen Mieter des gegenüberliegenden Hauses zu einer Mietminderung von 15 %, an Tag und Nacht durchgeführte Arbeiten zu einer Mietminderung in Höhe von 30 %.AG Mitte11.01.2007
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III ZR 72/06 - Tod des Pächters von Kleingarten als VertragsendeLeitsatz: § 12 Abs. 2 BKleingG ist zugunsten eines Kindes des verstorbenen Pächters auch dann nicht entsprechend anzuwenden, wenn die auf der Kleingartenparzelle befindliche Laube gemäß § 18 Abs. 2 BKleingG berechtigt zu Wohnzwecken genutzt wurde und das Kind des Nutzers mit diesem in einem gemeinsamen Haushalt lebte.BGH11.01.2007
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IX ZB 10/05 - Anfechtung der Ablehnung des Antrags auf EigenverwaltungLeitsatz: Die Ablehnung des Antrags auf Anordnung der Eigenverwaltung kann weder isoliert noch mit der sofortigen Beschwerde gegen den Eröffnungsbeschluß angefochten werden.BGH11.01.2007
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IX ZB 271/04 - Ermächtigung für vorläufigen Insolvenzverwalter; Fortsetzungsfeststellungsantrag im InsolvenzverfahrenLeitsatz: a) Das Insolvenzgericht kann den vorläufigen Insolvenzverwalter ermächtigen, in bezug auf Betriebsgrundstücke des Schuldners Betretungsverbote auszusprechen. b) Ist eine Gesellschaft Schuldnerin, kann das Insolvenzgericht den vorläufigen Insolvenzverwalter nicht ermächtigen, in die organschaftliche Stellung der Vertreter einzugreifen. c) Zur Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags gegen Sicherungsmaßnahmen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.BGH11.01.2007
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VII ZR 165/05 - Zahlung des Werklohns kein Anerkenntnis mit rechtlicher Bindungswirkung; Zahlung auf geprüfte RechnungLeitsatz: Allein die Zahlung des Werklohns auf eine geprüfte Rechnung rechtfertigt nicht die Annahme eines deklaratorischen Schuldan-erkenntnisses.BGH11.01.2007
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VII ZR 229/05 - Bauträgerbürgschaft für den Erwerber; unwirksame Klausel über NotarverwahrungLeitsatz: Die in einem Bauträgervertrag enthaltene Klausel "Die Bürgschaft für den Erwerber wird bei dem amtierenden Notar verwahrt" verstößt gegen § 12, § 7 Abs. 1 Satz 2, § 2 Abs. 4 Satz 3 MaBV und ist daher unwirksam.BGH11.01.2007
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IX ZR 31/05 - Gläubigeranfechtung; Scheckhingabe; Befriedigung des Gläubigers aus lediglich geduldeter KontoüberziehungLeitsatz: Wird ein Gläubiger mit Mitteln befriedigt, die der Schuldner aus einer lediglich geduldeten Kontoüberziehung schöpft, kann die Deckung in der Insolvenz des Schuldners in der Regel mangels Gläubigerbenachteiligung nicht angefochten werden.BGH11.01.2007
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III ZR 193/05 - Konkludent geschlossener Auskunftsvertrag mit Anlagevermittler und HaftungsfolgenLeitsatz: Im Rahmen einer Anlagevermittlung kommt zwischen dem Anlageinteressenten und dem Vermittler ein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zustande, wenn der Interessent deutlich macht, daß er, auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will, und der Anlagevermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt (st. Rspr., zuletzt Senatsurteil vom 19. Oktober 2006 - III ZR 122/05 - ZIP 2006, 2221). Der Feststellung weiterer besonderer Umstände bedarf es nicht. Das gilt auch dann, wenn der Vermittler bei den Vertragsverhandlungen zugleich als selbständiger "Repräsentant" einer Bank auftritt.BGH11.01.2007
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III ZR 302/05 - Amtshaftung wegen vermeidbarer Verzögerungen; übermäßige Bearbeitungsdauer von Grundbuchanträgen; enteignungsgleicher EingriffLeitsatz: a) Der Staat hat seine Gerichte so auszustatten, daß sie die anstehenden Verfahren ohne vermeidbare Verzögerung abschließen können (hier: über-mäßige Dauer der Bearbeitung von Anträgen durch das Grundbuchamt wegen Überlastung). Die Erfüllung dieser Verpflichtung kann den Justizbehörden insgesamt als drittgerichtete Amtspflicht obliegen (teilweise Abweichung von BGHZ 111, 272). b) Zum Beginn der Verjährung von Amtshaftungsansprüchen wegen pflichtwidriger Unterlassung. c) Wird durch eine rechtswidrige Verzögerung der Eintragung von Auflassungsvormerkungen im Grundbuch die beabsichtigte Veräußerung von Eigentumswohnungen zeitweilig verhindert, so kann dies einen Entschädigungsanspruch des betroffenen Grundstückseigentümers aus enteignungs-gleichem Eingriff begründen (Fortführung von BGHZ 134, 316 und 136, 182).BGH11.01.2007