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Suchergebnis Urteilssuche (801 - 810 von 855)
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7 C 418/06 - Kein Fristversäumnis bei Verzögerung der Zustellung der Betriebskostenabrechnung durch die Post; Nachforderungen nach Ablauf der Abrechnungsfrist; auf dem Postweg verlorengegangene SchriftstückeLeitsatz: Hat der Vermieter innerhalb der gesetzlichen Frist über Betriebskosten abgerechnet und das Schreiben rechtzeitig abgesandt, hat er nicht zu erwartende Verzögerungen der Zustellung durch die Post nicht zu vertreten, so daß er mit einer Nachforderung nicht ausgeschlossen ist.AG Neukölln20.03.2007
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11 C 35/07 - Neuumlage; Kosten der Graffiti-Beseitigung als Betriebskosten; Betriebskostenabrechnung in zwei Teilen; kleinere Unrichtigkeiten ohne Auswirkung auf formelle Wirksamkeit der Betriebskostenabrechnungvon Hauswartkosten; aperiodisch anfallende Kosten der UngezieferbekämpfungLeitsatz: Kosten der Graffiti-Beseitigung stellen i. d. R. Hausreinigungskosten und damit umlagefähige Betriebskosten dar. (Leitsatz der Redaktion)AG Mitte27.07.2007
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18 C 113/06 - Schönheitsreparaturen; keine geschuldete Anfangsrenovierung wegen unzureichenden Mietnachlasses; AusgleichsbetragLeitsatz: Übernimmt der Mieter durch Individualvereinbarung gegen einen Ausgleichsbetrag die Anfangsrenovierung und gleichzeitig durch Formularvereinbarung die laufenden Schönheitsreparaturen, liegt nur dann keine Störung des Äquivalenzverhältnisses vor, wenn der Ausgleichsbetrag angemessen ist; anderenfalls ist die Überwälzung der Schönheitsreparaturen unwirksam.AG Mitte29.03.2007
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5 C 491/06 - Verjährung des Mängelbeseitigungsanspruchs des Mieters; Beginne der Verjährung; Einräumung des vertragsgemäßen Gebrauchs; Umsetzwohnung; WiederherstellungsverpflichtungLeitsatz: 1. Der Anspruch des Mieters auf Einräumung des vertragsgemäßen Gebrauchs verjährt in drei Jahren. 2. Die Verjährung beginnt mit Kenntnis des Mieters von den Umständen, die den Anspruch begründen. (Leitsätze der Redaktion)AG Mitte19.06.2007
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7 C 147/06 - Minderung wegen Baulärms auf dem NachbargrundstückLeitsatz: Tagsüber stattfindende Bauarbeiten berechtigen Mieter des gegenüberliegenden Hauses zu einer Mietminderung von 15 %, an Tag und Nacht durchgeführte Arbeiten zu einer Mietminderung in Höhe von 30 %.AG Mitte11.01.2007
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9 C 245/07 - Mieterhöhung durch Hausverwaltung in "Wir-Form"; Stellvertretung; OffenkundigkeitsprinzipLeitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen der Hausverwaltung, das in der "Wir-Form" abgefasst ist, ist ohne namentliche Erwähnung des Vermieters unwirksam. Insoweit reicht insbesondere bei häufigem, dem Mieter unbekannten Vermieterwechsel auch die Ankündigung einer Vollmacht ohne Benennung des Vollmachtgebers nicht aus. (Leitsatz der Redaktion)AG Mitte14.12.2007
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9 C 260/07 - Mietminderung für Bauarbeiten auf Nachbargrundstück; dauerhafte Lärm- und Staubbelästigung; Mängel; Baulärm in Sanierungsgebieten; biologisch-physiologisch erheblichen Beeinträchtigungen; für den Mieter vorhersehbare konkrete bauliche Tätigkeit; vertragsgemäßer Zustand und GebrauchLeitsatz: Auch im Sanierungsgebiet kann eine dauerhafte Lärm- und Staubbelästigung durch mehrere Baustellen in der Nachbarschaft zu einer Mietminderung berechtigen (Abgrenzung zu KG GE 2003, 116). (Leitsatz der Redaktion)AG Mitte27.11.2007
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21 C 1668/07 - Kosten für die Wartung von Rauchmeldern; durch Modernisierung veranlasste Betriebskosten; Kosten der Überprüfung von Rauchmeldern als sonstige Betriebskosten; Wirtschaftlichkeitsgebot; Vergabe von Betriebskostenleistungen an Dritte; VerkehrssicherungspflichtLeitsatz: 1. Der Vermieter kann auch ohne eine entsprechende mietvertragliche Vereinbarung solche Betriebskosten auf den Mieter umlegen, die nach Abschluss des Mietvertrages aufgrund einer Modernisierung entstanden sind. 2. Der erstmalige Einbau von Rauchmeldern ist eine Modernisierungsmaßnahme. 3. Die Kosten der Überprüfung von Rauchmeldern stellen sonstige Betriebskosten dar.AG Lübeck05.11.2007
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10 C 24/07 - Ungewöhnlich hoher Wasserverbrauch ohne nachvollziehbare Erläuterung; Wirtschaftlichkeitsgrundsatz nicht umlagefähigLeitsatz: Steigt der Wasserverbrauch im Vergleich zum Vorjahr deutlich, hat der Vermieter nachvollziehbar darzulegen, daß der Anstieg nicht die Ursache in seinem Verantwortungsbereich hat.AG Lichtenberg19.07.2007
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3 C 19/07 - Kausaler Schaden für Pflichtverletzung des Hausverwalters (hier: keine Bonitätsprüfung des Mieters)Leitsatz: Ein Hausverwalter handelt pflichtwidrig, wenn er bei der Vermietung einer Wohnung nicht die Bonität des künftigen Mieters prüft. Entsteht wegen Zahlungsunfähigkeit des neuen Mieters ein Mietrückstand, kann dieser vom Wohnungseigentümer gegen den Hausverwalter als Schaden nur dann geltend gemacht werden, wenn auch die Kausalität hinreichend dargelegt und ggf. bewiesen wird. Dazu gehört der Vortrag, daß bei ordnungsgemäßer Verwaltung anderweitig an einen solventen Mieter hätte vermietet werden können. (Leitsatz der Redaktion)AG Lichtenberg18.07.2007