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Suchergebnis Urteilssuche (801 - 810 von 855)

  1. 7 C 418/06 - Kein Fristversäumnis bei Verzögerung der Zustellung der Betriebskostenabrechnung durch die Post; Nachforderungen nach Ablauf der Abrechnungsfrist; auf dem Postweg verlorengegangene Schriftstücke
    Leitsatz: Hat der Vermieter innerhalb der gesetzlichen Frist über Betriebskosten abgerechnet und das Schreiben rechtzeitig abgesandt, hat er nicht zu erwartende Verzögerungen der Zustellung durch die Post nicht zu vertreten, so daß er mit einer Nachforderung nicht ausgeschlossen ist.
    AG Neukölln
    20.03.2007
  2. 11 C 35/07 - Neuumlage; Kosten der Graffiti-Beseitigung als Betriebskosten; Betriebskostenabrechnung in zwei Teilen; kleinere Unrichtigkeiten ohne Auswirkung auf formelle Wirksamkeit der Betriebskostenabrechnungvon Hauswartkosten; aperiodisch anfallende Kosten der Ungezieferbekämpfung
    Leitsatz: Kosten der Graffiti-Beseitigung stellen i. d. R. Hausreinigungskosten und damit umlagefähige Betriebskosten dar. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    27.07.2007
  3. 18 C 113/06 - Schönheitsreparaturen; keine geschuldete Anfangsrenovierung wegen unzureichenden Mietnachlasses; Ausgleichsbetrag
    Leitsatz: Übernimmt der Mieter durch Individualvereinbarung gegen einen Ausgleichsbetrag die Anfangsrenovierung und gleichzeitig durch Formularvereinbarung die laufenden Schönheitsreparaturen, liegt nur dann keine Störung des Äquivalenzverhältnisses vor, wenn der Ausgleichsbetrag angemessen ist; anderenfalls ist die Überwälzung der Schönheitsreparaturen unwirksam.
    AG Mitte
    29.03.2007
  4. 5 C 491/06 - Verjährung des Mängelbeseitigungsanspruchs des Mieters; Beginne der Verjährung; Einräumung des vertragsgemäßen Gebrauchs; Umsetzwohnung; Wiederherstellungsverpflichtung
    Leitsatz: 1. Der Anspruch des Mieters auf Einräumung des vertragsgemäßen Gebrauchs verjährt in drei Jahren. 2. Die Verjährung beginnt mit Kenntnis des Mieters von den Umständen, die den Anspruch begründen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Mitte
    19.06.2007
  5. 7 C 147/06 - Minderung wegen Baulärms auf dem Nachbargrundstück
    Leitsatz: Tagsüber stattfindende Bauarbeiten berechtigen Mieter des gegenüberliegenden Hauses zu einer Mietminderung von 15 %, an Tag und Nacht durchgeführte Arbeiten zu einer Mietminderung in Höhe von 30 %.
    AG Mitte
    11.01.2007
  6. 9 C 245/07 - Mieterhöhung durch Hausverwaltung in "Wir-Form"; Stellvertretung; Offenkundigkeitsprinzip
    Leitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen der Hausverwaltung, das in der "Wir-Form" abgefasst ist, ist ohne namentliche Erwähnung des Vermieters unwirksam. Insoweit reicht insbesondere bei häufigem, dem Mieter unbekannten Vermieterwechsel auch die Ankündigung einer Vollmacht ohne Benennung des Vollmachtgebers nicht aus. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    14.12.2007
  7. 9 C 260/07 - Mietminderung für Bauarbeiten auf Nachbargrundstück; dauerhafte Lärm- und Staubbelästigung; Mängel; Baulärm in Sanierungsgebieten; biologisch-physiologisch erheblichen Beeinträchtigungen; für den Mieter vorhersehbare konkrete bauliche Tätigkeit; vertragsgemäßer Zustand und Gebrauch
    Leitsatz: Auch im Sanierungsgebiet kann eine dauerhafte Lärm- und Staubbelästigung durch mehrere Baustellen in der Nachbarschaft zu einer Mietminderung berechtigen (Abgrenzung zu KG GE 2003, 116). (Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    27.11.2007
  8. 21 C 1668/07 - Kosten für die Wartung von Rauchmeldern; durch Modernisierung veranlasste Betriebskosten; Kosten der Überprüfung von Rauchmeldern als sonstige Betriebskosten; Wirtschaftlichkeitsgebot; Vergabe von Betriebskostenleistungen an Dritte; Verkehrssicherungspflicht
    Leitsatz: 1. Der Vermieter kann auch ohne eine entsprechende mietvertragliche Vereinbarung solche Betriebskosten auf den Mieter umlegen, die nach Abschluss des Mietvertrages aufgrund einer Modernisierung entstanden sind. 2. Der erstmalige Einbau von Rauchmeldern ist eine Modernisierungsmaßnahme. 3. Die Kosten der Überprüfung von Rauchmeldern stellen sonstige Betriebskosten dar.
    AG Lübeck
    05.11.2007
  9. 10 C 24/07 - Ungewöhnlich hoher Wasserverbrauch ohne nachvollziehbare Erläuterung; Wirtschaftlichkeitsgrundsatz nicht umlagefähig
    Leitsatz: Steigt der Wasserverbrauch im Vergleich zum Vorjahr deutlich, hat der Vermieter nachvollziehbar darzulegen, daß der Anstieg nicht die Ursache in seinem Verantwortungsbereich hat.
    AG Lichtenberg
    19.07.2007
  10. 3 C 19/07 - Kausaler Schaden für Pflichtverletzung des Hausverwalters (hier: keine Bonitätsprüfung des Mieters)
    Leitsatz: Ein Hausverwalter handelt pflichtwidrig, wenn er bei der Vermietung einer Wohnung nicht die Bonität des künftigen Mieters prüft. Entsteht wegen Zahlungsunfähigkeit des neuen Mieters ein Mietrückstand, kann dieser vom Wohnungseigentümer gegen den Hausverwalter als Schaden nur dann geltend gemacht werden, wenn auch die Kausalität hinreichend dargelegt und ggf. bewiesen wird. Dazu gehört der Vortrag, daß bei ordnungsgemäßer Verwaltung anderweitig an einen solventen Mieter hätte vermietet werden können. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Lichtenberg
    18.07.2007