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  1. XI ZR 44/06 - Verjährung, Treuhandvertrag, Rechtsberatungsgesetz, Steuersparmodell
    Leitsatz: a) Richtet sich die Verjährung nach der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB, so ist der Fristbeginn in Überleitungsfällen nach Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB unter Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 BGB zu berechnen. b) Dem Treugeber ist das Wissen des Treuhänders im Rahmen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB nicht entsprechend § 166 Abs. 1 BGB zuzurechnen, wenn der Treuhandvertrag und die erteilte Vollmacht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig sind.
    BGH
    23.01.2007
  2. 12 U 28/06 - Notwendige und spezifizierte Leistungsaufforderung bei nicht fachgerecht durchgeführten Schönheitsreparaturen; Zustandsbeschreibung
    Leitsatz: Jedenfalls dann, wenn der Mieter vor seinem Auszug Schönheitsreparaturen vorgenommen hat und der Vermieter Beanstandungen erhebt, muß der Vermieter im Rahmen der Leistungsaufforderung nach § 281 BGB die konkreten Mängel darlegen und den beanstandeten Zustand beschreiben, damit der Mieter erkennen kann, inwieweit der Vermieter den Vertrag als nicht erfüllt ansieht. Die bloße Angabe, daß die ausgeführten Schönheitsreparaturen nicht fachgerecht seien, ist eine Bewertung ohne Angabe der zugrunde liegenden Tatsachen und daher unzureichend.
    KG
    22.01.2007
  3. 12 W 8/07 - Gebührenstreitwert für einseitige (Teil-) Erledigungserklärung
    Leitsatz: 1. Die einseitige Erledigungserklärung der klagenden Partei wirkt sich auf den Streitwert dahin aus, daß grundsätzlich nur noch das Kosteninteresse dieser Partei maßgeblich ist und nicht mehr der Wert des ursprünglichen Klageantrags. 2. Im Falle einer einseitigen Teilerledigungserklärung richtet sich der Streitwert nach der restlichen Hauptforderung und den Kosten des erledigten Teils.
    KG
    22.01.2007
  4. 1 BvR 2078/06 - Vertrauensschutz und Anschlußförderung; sozialer Wohnungsbau
    Leitsatz: Der aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Vertrauensschutz setzt eine über politische Willensbekundungen hinausgehende Vertrauensgrundlage voraus.
    BVerfG
    19.01.2007
  5. V ZR 163/06 - Ausübungshindernis führt nicht zum Erlöschen des Wohnrechts; Anspruch auf Geld anstelle des Wohnrechts
    Leitsatz: 1 Ein in der Person des Berechtigten liegendes Ausübungshindernis führt nicht generell zum Erlöschen des Wohnungsrechts, selbst wenn das Hindernis auf Dauer besteht. 2. Kann der Berechtigte sein auf Lebenszeit eingeräumtes Wohnungsrecht wegen eines medizinisch notwendigen Aufenthalts in einem Pflegeheim nicht ausüben, kommt die Begründung einer Zahlungspflicht des Verpflichteten im Wege der Vertragsanpassung nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage nur in Betracht, wenn der Heimaufenthalt auf Dauer erforderlich ist und die Vertragsschließenden nicht mit dem Eintritt dieses Umstands gerechnet haben; fehlen diese Voraussetzungen, kann die ergänzende Vertragsauslegung einen Geldanspruch des Berechtigten begründen.
    BGH
    19.01.2007
  6. V ZR 26/06 - Entziehung des Wohnungseigentums bei fortdauernder unpünktlicher Hausgeldzahlung nur nach Abmahnung
    Leitsatz: 1. Die fortlaufend unpünktliche Erfüllung von Wohngeld- und anderen Zahlungsansprüchen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann den anderen Wohnungseigentümern die Fortsetzung der Gemeinschaft mit dem säumigen Wohnungseigentümer unzumutbar machen und die Entziehung des Wohnungseigentums nach § 18 Abs. 1 WEG rechtfertigen, wenn sie die ordnungsgemäße Verwaltung nachhaltig beeinträchtigt. 2. Bei einer Entziehung aus diesem Grund muss der säumige Wohnungseigentümer vor Beschlussfassung abgemahnt werden. Von einer Abmahnung kann nur abgesehen werden, wenn sie den anderen Wohnungseigentümern unzumutbar ist oder keinen Erfolg verspricht. 3. Ein wegen fehlender Abmahnung nicht ausreichender Entziehungsbeschluss stellt sich rechtlich als Abmahnung dar. Er erlaubt nach entsprechender Beschlussfassung eine Entziehungsklage, wenn der betroffene Wohnungseigentümer, und sei es auch nur einmal, die abgemahnten Pflichten versäumt. Etwas anderes gilt nur, wenn der Beklagte unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Dauer seines Wohlverhaltens, annehmen darf, die zur Abmahnung führenden Vorgänge hätten sich für die Gemeinschaft erledigt.
    BGH
    19.01.2007
  7. 2 U 106/06 - Aufheizung eines Großraumbüros mit Glasdach kein Mangel; Sonneneinstrahlung als Mietmangel; sommerliche Hitze; Arbeitsstättenverordnung; Obergrenzen für Temperaturen; Klimaanlage; Wärmestau; Jalousien; Gewährleistung; Mietgebrauch; erhöhte Innentemperatur
    Leitsatz: Die Beurteilung, ob wegen Aufheizung eines Gebäudes aufgrund Sonneneinstrahlung ein Mangel der Mietsache vorliegt, richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und dem baulichen Zustand des Gebäudes, nicht nach der Arbeitsstättenverordnung.
    OLG Frankfurt a. M.
    19.01.2007
  8. 63 S 241/06 - Keine Mietminderung bei Wohnflächendifferenz wegen Beschaffenheitsvereinbarung; Hobbyraum; Sauna; Dachboden
    Leitsatz: Treffen die Mietvertragsparteien eine sogenannte Beschaffenheitsvereinbarung (z. B. wohnflächenmäßige Berücksichtigung von Hobbyräumen, Sauna und teilweise ausgebautem Dachboden), ist die Wohnfläche nicht nach der Wohnflächenverordnung zu berechnen, sondern es gilt für die Fläche die Beschreibung des vertraglich geschuldeten Zustands der Wohnung. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    19.01.2007
  9. 218 C 441/06 - Verlegung der Stromzähler in den Keller als verbotene Eigenmacht
    Leitsatz: Der Vermieter ist ohne Zustimmung des Mieters nicht befugt, den Stromzähler von der bei Mietvertragsabschluß plazierten Stelle in den Keller zu verlegen.
    AG Charlottenburg
    18.01.2007
  10. 229 C 257/06 - Berichtigung der Betriebskostenabrechnung innerhalb der Abrechnungsfrist
    Leitsatz: Der Vermieter ist auch nach Erteilung einer Betriebskostenabrechnung und Auskehrung des sich daraus ergebenden Guthabens nicht gehindert, Nachforderungen aus der innerhalb der Abrechnungsfrist erfolgten Korrektur dieser Abrechnung geltend zu machen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    18.01.2007