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  1. 6a C 119/06 - Vorwegabzug bei Hundesalon; Warmwasserkosten; Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen
    Leitsatz: 1. Auch hinsichtlich der Kosten eines Hundesalons trägt der Mieter die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß diese Kosten zu einer erheblichen Mehrbelastung der Wohnraummieter führen und deshalb ein Vorwegabzug der auf diesen entfallenden Kosten geboten ist. 2. Der Abrechnung über die Warmwasserkosten sind bei Nutzerwechsel die aufgrund der Zwischenablesung festgestellten Verbrauchswerte zugrunde zu legen; Schätzungen sind unzulässig. 3. Der Vermieter kann die vereinbarten Betriebskostenvorauszahlungen zumindest dann erhöhen, wenn er sich mietvertraglich eine Erhöhung der Betriebskosten vorbehalten hat und sich die ursprünglichen Vorauszahlungen - wie aus einer Abrechnung ersichtlich - deutlich erhöht haben. (Leitsätze der Redaktion )
    AG Wedding
    21.02.2007
  2. 9 C 113/07 - Aufrechnung mit vor Beginn der Zwangsverwaltung fälligen Betriebskostenguthaben gegenüber danach fälliger Mietforderung
    Leitsatz: Der Mieter kann mit einer vor Beginn der Zwangsverwaltung fälligen Gutschrift aus einer Betriebskostenabrechnung nicht gegenüber einer erst Monate nach Beginn der Zwangsverwaltung fälligen laufenden Mietforderung aufrechnen. (Leitsatz des Einsenders)
    AG Wedding
    18.06.2007
  3. 4 C 397/06 - Auslegung von Wohnwertmerkmalen der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel 2005; Holzverbundfenster; Breitbandkabelanschluß; Nische als Abstellraum; geräumiger Balkon; moderne Einbauküche; Elektroninstallation; nicht stellbare Wachmaschine; Belichtung; abschließbare Hauseingangstür; unzureichende Wärmedämmung; moderne Heizungsanlage; Lärm durch S-Bahn
    Leitsatz: Holzverbundfenster stellen keine Einfachverglasung nach der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel dar, ein Breitbandkabelanschluß besteht nicht, wenn der Mieter zur Nutzung einen Vertrag mit einem Kabelbetreiber abschließen muß, eine 1 m² große und von drei Wänden umgebene Nische ist ein Abstellraum und ein Balkon ist nicht geräumig, wenn er von höchstens zwei Personen ungehindert genutzt werden kann. (Leitsatz des Einsenders)
    AG Tiergarten
    03.01.2007
  4. 4 C 592/06 - Keine Nachforderung bei vorbehaltloser Kautionsabrechnung; negatives Schuldanerkenntnis; nachträgliche Mängel
    Leitsatz: Rechnet der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses über die Kaution vorbehaltlos ab, liegt darin hinsichtlich weiterer dem Vermieter bekannter Ansprüche ein negatives Schuldanerkenntnis mit der Folge, daß diese Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können.
    AG Tiergarten
    16.05.2007
  5. 6 C 427/07 - Kein Anspruch des Mieters auf Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
    Leitsatz: Der Vermieter hat keine Pflicht zur Erteilung einer sogenannten Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Tiergarten
    27.11.2007
  6. 5 C 8/04 - Mieterhöhung nach Modernisierung ohne Ankündigung; Modernisierung und Duldungspflicht; Fahrstuhleinbau nach Dachgeschossausbau
    Leitsatz: Das Mieterhöhungsrecht nach Modernisierung ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Modernisierungsmaßnahme (Außenmodernisierung) nicht formgerecht angekündigt wurde.
    AG Tiergarten
    11.04.2007
  7. 3 C 347/99 - Mieterhöhung nach Modernisierung ohne Ankündigung; Einbau eines Aufzuges nach Dachgeschossausbau; Erläuterung der Erhöhungserklärung; Betriebskostenvorschuss
    Leitsatz: Die Mieterhöhung nach Modernisierung ist auch ohne Ankündigung der Wertverbesserungsmaßnahme zulässig.
    AG Tiergarten
    21.06.2007
  8. 15 C 553/06 - Vollständige Zahlung von Mietrückständen innerhalb der Schonfrist erforderlich; Kündigung wegen Zahlungsverzuges; geringfügige Mietrückstände
    Leitsatz: Eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen Mietrückständen wird nur dann unwirksam, wenn der Mieter innerhalb der Schonfrist den gesamten Rückstand tilgt. Auch ein Rest von 0,25 Euro verhindert die Heilung.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    19.07.2007
  9. 18 C 98/07 - Mietspiegel-Erhebungsstichtagsproblematik bei Mieterhöhungsverlangen; Prozeßkostenhilfe
    Leitsatz: Wird für den Antrag auf Abweisung der Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung Prozeßkostenhilfe zu einem Zeitpunkt beantragt, zu dem der Klagabweisungsantrag wegen der im früheren Mietspiegel enthaltenen Mietwerte Erfolg gehabt hätte, ist Prozeßkostenhilfe auch dann noch zu bewilligen, wenn sich nach der Veröffentlichung des neuen Mietspiegels die Schlüssigkeit der Zustimmungsklage herausstellen sollte.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    30.08.2007
  10. 2 C 300/07 - Betriebskostenabrechnung nach dem Abflußprinzip
    Leitsatz: Die Heizkostenabrechnung nach dem Abflußprinzip ist zumindest dann weiterhin zulässig, wenn kein Mieterwechsel stattgefunden hat. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    17.10.2007