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7 C 362/06 - Kürzung des Wohnwertzuschlages für geleasten KaltwasserzählerLeitsatz: Der sich aus der Orientierungshilfe ergebende Wohnwertzuschlag für einen geleasten Kaltwasserzähler kann im Wege der Schätzung gekürzt werden, wenn die Wohnwerterhöhung durch die Verbrauchskontrolleinrichtung tatsächlich geringer ist. (Leitsatz der Redaktion)AG Köpenick27.03.2007
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7 C 418/06 - Kein Fristversäumnis bei Verzögerung der Zustellung der Betriebskostenabrechnung durch die Post; Nachforderungen nach Ablauf der Abrechnungsfrist; auf dem Postweg verlorengegangene SchriftstückeLeitsatz: Hat der Vermieter innerhalb der gesetzlichen Frist über Betriebskosten abgerechnet und das Schreiben rechtzeitig abgesandt, hat er nicht zu erwartende Verzögerungen der Zustellung durch die Post nicht zu vertreten, so daß er mit einer Nachforderung nicht ausgeschlossen ist.AG Neukölln20.03.2007
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5 C 141/06 - Mietminderung bei Betrieb eines Bordells in großstädtischem Mietshaus auch ohne bordelltypische Störungen; Mängel der Mietsache; Sperrbezirk; konkrete Belästigungen; RotlichtmilieuLeitsatz: In einer Großstadt ohne Sperrbezirk berechtigt der Betrieb eines Bordells in einem Wohnhaus den Wohnungsmieter auch dann zu einer Mietminderung in Höhe von 10 %, wenn keine konkreten bordelltypischen Störungen vorliegen.AG Neukölln09.03.2007
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224 C 295/06 - Abzug fälliger Instandsetzungskosten bei ModernisierungsarbeitenLeitsatz: Führt der Vermieter Modernisierungsarbeiten durch, müssen in der Mieterhöhungserklärung die notwendigen Instandsetzungskosten abgezogen und erläutert werden.AG Charlottenburg27.02.2007
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10 C 492/06 - Keine Parkerlaubnis im Innenhof auch bei zeitweiliger Duldung; vertraglicher Mietgebrauch bezieht sich auch auf zeitweisen Zugang zum HofbereichLeitsatz: Ein Vermieter kann das Parken auf dem Innenhofbereich untersagen, selbst wenn es eine Zeitlang geduldet worden ist. Der Mieter hat jedoch einen Anspruch, Schlüssel für den durch Gittertore abgesperrten Zufahrtsbereich zum Innenhof zu verlangen, um ggf. den Hofraum kurzfristig zum Be- und Entladen eines Fahrzeuges zu nutzen. Das geht jedenfalls dann, wenn dem Mieter eine entsprechende Möglichkeit unmittelbar auf der öffentlichen Straße nicht zur Verfügung steht. (Leitsatz der Redaktion)AG Hohenschönhausen22.02.2007
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6a C 119/06 - Vorwegabzug bei Hundesalon; Warmwasserkosten; Erhöhung der BetriebskostenvorauszahlungenLeitsatz: 1. Auch hinsichtlich der Kosten eines Hundesalons trägt der Mieter die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß diese Kosten zu einer erheblichen Mehrbelastung der Wohnraummieter führen und deshalb ein Vorwegabzug der auf diesen entfallenden Kosten geboten ist. 2. Der Abrechnung über die Warmwasserkosten sind bei Nutzerwechsel die aufgrund der Zwischenablesung festgestellten Verbrauchswerte zugrunde zu legen; Schätzungen sind unzulässig. 3. Der Vermieter kann die vereinbarten Betriebskostenvorauszahlungen zumindest dann erhöhen, wenn er sich mietvertraglich eine Erhöhung der Betriebskosten vorbehalten hat und sich die ursprünglichen Vorauszahlungen - wie aus einer Abrechnung ersichtlich - deutlich erhöht haben. (Leitsätze der Redaktion )AG Wedding21.02.2007
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19 C 459/06 - Keine Umlegung von neu entstandenen Betriebskosten ohne ÖffnungsklauselLeitsatz: Voraussetzung für die Umlage neu entstandener Betriebskosten (hier: Hauswartskosten) ist, daß im Mietvertrag die Betriebskostenart bezeichnet und dem Vermieter das Recht eingeräumt ist, auch neu entstandene Betriebskosten umzulegen.AG Neukölln19.02.2007
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3 C 1014/06 - Einstweilige Verfügung gegen nicht angekündigte lärmintensive Modernisierung in NachbarwohnungLeitsatz: Der Mieter kann dem Vermieter durch einstweilige Verfügung untersagen lassen, lärmintensive Heizungs-, Sanitär- und Elektroinstallationsarbeiten in den Nachbarwohnungen durchzuführen, wenn der Vermieter diese Arbeiten nicht vorher ordnungsgemäß angekündigt hat und die Bauarbeiten auf den Gebrauch und den Besitz der Wohnung des Mieters nachteilig einwirken. (Leitsatz der Redaktion)AG Pankow/Weißensee15.02.2007
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25 C 467/04 - Schadensersatz wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen nach EigentümerwechselLeitsatz: Ist ein Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen (§§ 280, 281 BGB) vor Veräußerung des Grundstücks entstanden, kann er auch nach Grundbucheintragung des Erwerbers weiterhin von dem ehemaligen Vermieter geltend gemacht werden. Wird auf Kostenvoranschlagbasis abgerechnet, kann auch die Mehrwertsteuer angesetzt werden, und zwar unabhängig davon, ob sie tatsächlich anfällt oder nicht. Der Schaden kann auch nach einem wegen der nicht durchgeführten Schönheitsreparaturen in den Räumen verminderten Kaufpreis berechnet werden. (Leitsatz der Redaktion)AG Strausberg13.02.2007
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73 II 101.06.WEG - Kostenentscheidung in WEG-Verfahren bei Hauptsachenerledigung; Geltendmachung künftigen Wohngeldes; außergerichtliche Kosten der WE-GemeinschaftLeitsatz: Erklärt die beantragende Wohnungseigentümergemeinschaft das Verfahren zur Geltendmachung rückständigen Wohngeldes teilweise in der Hauptsache für erledigt, gilt der mangelnde Widerspruch des in Anspruch genommenen Wohnungseigentümers als Anschlußerklärung. War der Wohnungseigentümer in der Vergangenheit mit der Zahlung von Wohngeld säumig, ist auch die Geltendmachung künftigen Wohngeldes zulässig. In einem derartigen Verfahren sind auch die außergerichtlichen Kosten der beitreibenden Gemeinschaft dem Wohnungseigentümer aufzuerlegen.AG Charlottenburg02.02.2007