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  1. I-10 U 138/06 - Bürgschaft, notarieller Grundstückskaufvertrag, Sittenwidrigkeit einer Angehörigenbürgschaft, arglistige Täuschung
    Leitsatz: 1. Zur Wirksamkeit einer in einem notariellen Grundstückskaufvertrag von dem für den Käufer handelnden Vertreter persönlich übernommenen Bürgschaft. 2. Haben die Parteien die notarielle Urkunde eigenhändig unterschrieben, ist gemäß § 13 Abs. 1 BeurkG zu vermuten, dass die Urkunde in Gegenwart des Notars vorgelesen und von ihnen genehmigt worden ist. War einer der Parteien über den Inhalt seiner Erklärung im Irrtum oder wollte er eine Erklärung dieses Inhalts nicht abgeben, kann nur eine Anfechtung nach § 119 BGB zu ihrer Unwirksamkeit führen. 3. Zu den Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit einer Angehörigenbürgschaft nach § 138 Abs. 1 BGB. 4. Derjenige, der sich darauf beruft, eine in einem Notarvertrag übernommene Bürgschaft sei als Allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam, trägt hierfür die Darlegungs- und Beweislast. 5. Lässt der Bürge seine Bürgschaftserklärung durch Anwaltsschriftsatz ausdrücklich nur wegen arglistiger Täuschung anfechten, kommt eine Umdeutung nach § 140 BGB in eine Anfechtung nach § 119 BGB nicht in Betracht. 6. § 139 ZPO ist nicht verletzt, wenn - im Anwaltsprozess - bereits der Prozessgegner Kritik an der Schlüssigkeit des Klagevorbringens oder der Erheblichkeit der Verteidigung angebracht hat. 7. § 254 BGB findet auf den Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung gemäß § 557 Abs. 1 a.F. BGB keine Anwendung. 8. Der Bürge kann sich gemäß § 768 Abs. 1 BGB gegenüber seiner Inanspruchnahme darauf berufen, die Mietsache sei der Vermieterin nicht vorenthalten worden. 9. Zur Darlegungs- und Beweislast für den Mietausfallschaden eines durch fristlose Kündigung vorzeitig beendeten Mietverhältnisses.
    OLG Düsseldorf
    06.12.2007
  2. XII ZR 148/05 - Kein fristwahrender Zugang durch Einwurf in den Briefkasten einer Maklerfirma/Hausverwaltung an Silvester nachmittags; Ausübung des Optionsrechts zur Verlängerung eines Mietvertrages
    Leitsatz: Wird ein Schriftstück erst am 31. Dezember nachmittags in den Briefkasten eines Bürobetriebes geworfen, in dem branchenüblich Silvester nachmittags - auch wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt - nicht mehr gearbeitet wird, so geht es erst am nächsten Werktag zu.
    BGH
    05.12.2007
  3. BVerwG 3 B 47.07 - Berufliche Rehabilitierung; Eigenkündigung des Arbeitsverhältnisses zur Erleichterung der Anreise
    Leitsatz: Bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Eigenkündigung liegt ein rehabilitierungsfähiger Eingriff in den Beruf nur vor, wenn der Betroffene damit einer von Arbeitgeberseite drohenden, politisch motivierten Kündigung oder einer sonstigen Maßnahme im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 BerRehaG zuvorkommen wollte, die seine politische Benachteiligung bezweckte. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    05.12.2007
  4. 7 C 264/03 - Nicht nachgewiesene Energieeinsparung durch Wärmedämmung; einzelne Modernisierungsmaßnahmen; zentrale Warmwasserbereitung; Verstärkung der Stromleitungen; Einbau eines WC-Spülkastens; Badewannenträger; Einhebelarmatur; zentrale Verstärkung der Steigeleitung; keine Vorlage von Belegkopien; Schließanlage
    Leitsatz: 1. Bei einem streitigen Mieterhöhungsverlangen ist eine Feststellungsklage auch dann zulässig, wenn eine Zahlungsklage des Vermieters bis zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung möglich gewesen wäre. 2. Maßnahmen zur Wärmedämmung sind nicht als Modernisierung anzusehen, wenn ein die Energieeinsprung bestätigendes Sachverständigengutachten offensichtliche Mängel aufweist. 3. Eine Modernisierung liegt in folgenden Fällen vor: Installation einer zentralen Warmwasserbereitungsanlage; Verstärkung der Stromleitungen; Einbau eines WC-Spülkastens; Einbau eines Poresta-Wannenträgers; Einbau einer Einhebelarmatur; Einbau einer zentralen Schließanlage.
    AG Köpenick
    04.12.2007
  5. 6 C 179/07 - Umstellung auf verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung während der laufenden Abrechnungsperiode; Einbau von Heizkostenverteilern; Kürzung der Heizkosten
    Leitsatz: 1. Nach Einbau von Verbrauchserfassungsgeräten ist der Vermieter berechtigt, bereits während der laufenden Abrechnungsperiode die Heizkosten verbrauchsabhängig abzurechnen. 2. Für die Zeit bis zur Geräteinstallation können die Heizkosten nach der Gradtagszahlenmethode ermittelt werden; der Mieter ist berechtigt, den danach auf ihn entfallenden Anteil um 15 % zu kürzen. (Leitsätze des Einsenders)
    AG Lichtenberg
    04.12.2007
  6. XI ZR 227/06 - Finanzierungskredit bei "verbundenem Geschäft"
    Leitsatz: a) Steht bei einem verbundenen Geschäft (§ 9 Abs. 1 VerbrKrG) wegen anfänglicher Nichtigkeit des Kaufvertrages dem Verbraucher das Recht zu, die Kaufpreiszahlung zu verweigern, so führt das wegen der Regelung des § 9 Abs. 3 Satz 1 VerbrKrG dazu, daß auch dem Anspruch des Kreditgebers aus dem Finanzierungskredit von Anfang an eine dauernde Einrede i.S. von § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB entgegensteht. b) Die trotz dieser Einrede auf den Kredit geleisteten Zahlungen kann der Verbraucher gemäß § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V. mit § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB vom Kreditgeber zurückverlangen. Für eine analoge Anwendung von § 9 Abs. 2 Satz 4 VerbrKrG zur Begründung eines Rückforderungsdurchgriffs ist mangels Regelungslücke kein Raum (Abweichung von BGHZ 156, 46, 54 ff.).
    BGH
    04.12.2007
  7. 13 U 5/07 - Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung bei Nießbrauchsbestellung in Kenntnis eines Restitutionsbescheides
    Leitsatz: 1. Hat der Verfügungsbefugte in kollusivem Zusammenwirken mit einem Dritten diesem einen Nießbrauch an dem restitutionsbefangenen Grundstück bestellt, kann der Berechtigte von dem Dritten im Wege des Schadensersatzes Löschung des Nießbrauchsrechts und Herausgabe des Grundstücks verlangen. 2. Kollusives Zusammenwirken liegt vor, wenn der Verfügungsberechtigte und der Dritte in Kenntnis des laufenden Verwaltungsverfahrens über den bereits positiv beschiedenen Restitutionsantrag den Nießbrauch an dem erst 1938 von einem NS-Geschädigten erworbenen Grundstück bestellt haben. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    04.12.2007
  8. 32 Wx 190/07 - Auflassungsvormerkung, Geschäftswert für Grundbucheintragung, kontaminiertes Grundstück, Bodenrichtwert, Nutzungseinschränkungen
    Leitsatz: Ist bei der Festsetzung des Geschäftswerts für Grundbucheintragungen der gemeine Wert maßgebend, ist nicht die beabsichtigte Nutzung, sondern vielmehr die mögliche, wirtschaftlich vernünftige Nutzung zugrunde zu legen. Bei einem kontaminierten Grundstück kann in der Regel nicht von den Bodenrichtwerten für Bauland oder Bauerwartungsland ausgegangen werden, selbst wenn es im Innenbereich i.S. des § 34 BauGB liegt, aber wegen der Kontamination eine Baunutzung wirtschaftlich nicht vernünftig erscheint und daher in näherer Zukunft nicht zu erwarten ist. Bei der Schätzung sind dann andere Vergleichswerte für mögliche wirtschaftlich vernünftige Nutzungen heranzuziehen und ein angemessener Abschlag wegen etwaiger Nutzungseinschränkungen zu machen.
    OLG München
    04.12.2007
  9. 22 U 88/07 - Kurze Verjährungsfrist für Ansprüche auf Erstattung der Grunderwerbsteuer
    Leitsatz: Der Anspruch des Grundstücksverkäufers auf Erstattung der Grunderwerbsteuer verjährt in drei Jahren. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    03.12.2007
  10. 8 U 19/07 - Betriebskostenumlage; überraschende und unklare Abwälzungsklausel; Wirtschaftlichkeitsgebot; Verpflichtung des Vermieters zur Ausschreibung von Betriebskostenleistungen; Feuerversicherung
    Leitsatz: 1. Für die Umlage der Kosten einer bei Abschluß des Mietvertrages noch nicht bestehenden Feuerversicherung reicht die Vereinbarung eines Betriebskostenvorschusses für "Sach- und Haftpflichtversicherungen" nicht aus. 2. Die Überwälzung der Feuerversicherungskosten unter dem Abschnitt "Gebrauch und Pflege der Mieträume, Schönheitsreparaturen" wird als überraschende Regelung nicht Vertragsbestandteil. 3. Der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz gilt auch für Gewerberaummietverhältnisse und verpflichtet den Vermieter, vor Abschluß einer neuen Versicherung auf dem Markt Vergleichsangebote einzuholen. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    03.12.2007