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  1. V ZR 21/07 - Vormerkung für Rückauflassungsanspruch * 1 BGB § 883 Abs. 1
    Leitsatz: 1. Eine zur Sicherung eines durch Rücktritt bedingten Rückauflassungsanspruchs eingetragene Vormerkung kann, ohne dass es einer erneuten Eintragung bedürfte, durch Bewilligung auf weitere Rücktrittsgründe erstreckt werden (Fortführung von BGHZ 143, 175 ff.). 2. Der Rang der durch die Vormerkung weiter gesicherten Ansprüche bestimmt sich nach dem Zeitpunkt der neuen Bewilligung.
    BGH
    07.12.2007
  2. IX ZB 229/06 - Unzulässige Nachtragsverteilung
    Leitsatz: Die Anordnung der Nachtragsverteilung wegen eines versehentlich nicht verwerteten Grundstücks ist unzulässig, wenn vor der Anordnung die Auflassung erklärt und der Antrag auf Eintragung beim Grundbuchamt vom Erwerber oder vom Notar für diesen gestellt worden war.
    BGH
    06.12.2007
  3. 12 W 83/07 - Aussetzung des Rechtsstreits wegen Widerklage in einem weiteren Rechtsstreit; Vorgreiflichkeit; Verfahrens- und Ermessensfehler; Ermessensmißbrauch; Feststellungswiderklage; Zug-um-Zug-Verurteilung; Bestehen von Gegenrechten
    Leitsatz: Im Rahmen des gegen eine Verfahrensaussetzung gerichteten Beschwerdeverfahrens ist überprüfbar, ob die tatbestandliche Voraussetzung für eine Aussetzung nach § 148 ZPO, nämlich eine Vorgreiflichkeit vorliegt; im übrigen darf das Beschwerdegericht die angefochtene Entscheidung nur auf einen Verfahrens- oder Ermessensfehler hin überprüfen. Macht der Beklagte gegen die Klageforderung Gegenrechte geltend und erhebt er in einem weiteren Rechtsstreit der Parteien Widerklage auf Feststellung des Bestehens dieser Gegenrechte, so ist die Entscheidung über die Feststellungswiderklage vorgreiflich im Sinne des §148 ZPO für die Entscheidung des ersten Rechtsstreits.
    KG
    06.12.2007
  4. 8 U 135/07 - Schönheitsreparaturen: "regelmäßig" nach Maßgabe eines Fristenplans führt zu starren Fristen; Allgemeine Geschäftsbedingungen
    Leitsatz: Sieht eine Schönheitsreparaturklausel vor, dass der Mieter Schönheitsreparaturen regelmäßig nach Maßgabe eines Fristenplans durchzuführen hat, handelt es sich um eine so genannte starre Fristenregelung, die die Klausel insgesamt unwirksam macht. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    06.12.2007
  5. VII ZR 125/06 - Darlegung der Mängelbeseitigungskosten für Zurückbehaltungsrecht
    Leitsatz: 1. Ein Besteller, der wegen eines Baumangels die Bezahlung des Werklohns verweigert, braucht auch nach Einführung des § 641 Abs. 3 BGB durch das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30. März 2000 nicht zur Höhe der Mängelbeseitigungskosten vorzutragen (Fortführung BGH, Urteil vom 4. Juli 1996 - VII ZR 125/95, BauR 1997, 133, 134 = ZfBR 1997, 31). 2. Ist der Auftraggeber nach § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B berechtigt, einen den noch nicht erfüllten Ansprüchen entsprechenden Teil eines Bareinbehalts zurückzuhalten, bestimmt sich der Teil, den er zurückhalten darf, danach, in welcher Höhe er von seinem Leistungsverweigerungsrecht nach §§ 320, 641 Abs. 3 BGB Gebrauch machen darf.
    BGH
    06.12.2007
  6. VII ZR 157/06 - Pflichtverletzung des Architekten bei statischer Berechnung ohne Kenntnis der Bodenverhältnisse
    Leitsatz: 1. Leistungen zur Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1), Vorplanung (Leistungsphase 2) und Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) werden nicht allein deshalb Gegenstand eines Architektenvertrages über Leistungen bei Gebäuden, weil sie einen der übertragenen Leistungsphase 4 des § 15 HOAI notwendig vorangehenden Entwicklungsschritt darstellen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 23. November 2006 - VII ZR 110/05 -, BauR 2007, 571 = NZBau 2007, 180 = ZfBR 2007, 235). 2. Zur Verpflichtung eines Architekten, den notwendigen Schutz gegen drückendes Grundwasser zu planen.
    BGH
    06.12.2007
  7. VII ZR 28/07 - Vertragsstrafe nur bei Verschulden; unbestimmte Bemessungsgrundlage der Vertragsstrafe
    Leitsatz: Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, nach der der Auftragnehmer für den Fall, dass er mit der Fertigstellung des Bauvorhabens in Verzug gerät, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3 % der Auftragssumme pro Werktag zu zahlen hat, benachteiligt den Auftragnehmer nicht allein deswegen unangemessen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 14. Januar 1999 - VII ZR 79/98, BauR 1999, 645). 2. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die im Anschluss an die Vereinbarung einer kalendermäßig bestimmten Fertigstellungsfrist folgende Regelung enthält: „Die Frist gilt als verbindlich und verlängert sich auch nicht durch witterungsbedingte Beeinträchtigungen. Bei Überschreitung der Ausführungsfrist hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe von 0,3 % der Auftragssumme pro Werktag des Verzuges zu zahlen, höchstens jedoch 10 % der Schlussrechnungssumme.“, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers unwirksam.
    BGH
    06.12.2007
  8. IX ZR 215/06 - Rückgriffsanspruch eines Dritten wg. Tilgung einer Insolvenzforderung als Insolvenzforderung
    Leitsatz: Der Rückgriffsanspruch eines Dritten wegen der Tilgung einer Insolvenzforderung stellt selbst dann eine Insolvenzforderung dar, wenn er erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet worden ist.
    BGH
    06.12.2007
  9. V ZB 67/07 - Einstellung der Zwangsversteigerung bei Suizidgefahr
    Leitsatz: Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks ist unter Auflagen auf Zeit einzustellen, wenn der mit der Fortsetzung des Verfahrens verbundenen Gefahr der Selbsttötung des Schuldners nur durch dessen dauerhafte Unterbringung entgegengewirkt werden könnte.
    BGH
    06.12.2007
  10. III ZR 146/07 - Werktag als letzter Tag der Verjährungsfrist; Verjährung von nach Schuldrechtsreform entstandenen Ansprüchen aus vor der Reform begründeten Schuldverhältnissen
    Leitsatz: 1. Auf nach dem 1. Januar 2002 entstandene Ansprüche aus einem Schuldverhältnis, das vor diesem Stichtag unter der Geltung des alten Verjährungsrechts begründet wurde, finden die neuen Verjährungsvorschriften nach Art. 229 § 6 EGBGB zumindest analog Anwendung. 2. § 193 BGB ist entsprechend auf Verjährungsfristen anwendbar.
    BGH
    06.12.2007