« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (521 - 530 von 855)

  1. 8 U 129/06 - Keine Einhaltung der Schriftform eines Mietvertrages bei nicht rechtzeitiger Annahmeerklärung einer Nachtragsvereinbarung/Änderungsvereinbarung
    Leitsatz: Die Schriftform des § 550 Satz 1 BGB ist nicht gewahrt, wenn im Falle einer Nachtragsvereinbarung zwar "Schriftlichkeit" eingehalten wird, die Annahmeerklärung aber nicht mehr rechtzeitig i. S. d. § 147 Abs. 2 BGB zugeht.
    KG
    25.01.2007
  2. 8 U 140/06 - Mietminderung bei Nichteinhaltung vereinbarten Konkurrenzschutzes
    Leitsatz: Eine vertragswidrige Konkurrenzsituation stellt einen zur Minderung des Mietzinses berechtigenden Sachmangel der Mietsache dar.
    KG
    25.01.2007
  3. 12 U 28/06 - Notwendige und spezifizierte Leistungsaufforderung bei nicht fachgerecht durchgeführten Schönheitsreparaturen; Zustandsbeschreibung
    Leitsatz: Jedenfalls dann, wenn der Mieter vor seinem Auszug Schönheitsreparaturen vorgenommen hat und der Vermieter Beanstandungen erhebt, muß der Vermieter im Rahmen der Leistungsaufforderung nach § 281 BGB die konkreten Mängel darlegen und den beanstandeten Zustand beschreiben, damit der Mieter erkennen kann, inwieweit der Vermieter den Vertrag als nicht erfüllt ansieht. Die bloße Angabe, daß die ausgeführten Schönheitsreparaturen nicht fachgerecht seien, ist eine Bewertung ohne Angabe der zugrunde liegenden Tatsachen und daher unzureichend.
    KG
    22.01.2007
  4. 12 W 8/07 - Gebührenstreitwert für einseitige (Teil-) Erledigungserklärung
    Leitsatz: 1. Die einseitige Erledigungserklärung der klagenden Partei wirkt sich auf den Streitwert dahin aus, daß grundsätzlich nur noch das Kosteninteresse dieser Partei maßgeblich ist und nicht mehr der Wert des ursprünglichen Klageantrags. 2. Im Falle einer einseitigen Teilerledigungserklärung richtet sich der Streitwert nach der restlichen Hauptforderung und den Kosten des erledigten Teils.
    KG
    22.01.2007
  5. 2 U 106/06 - Aufheizung eines Großraumbüros mit Glasdach kein Mangel; Sonneneinstrahlung als Mietmangel; sommerliche Hitze; Arbeitsstättenverordnung; Obergrenzen für Temperaturen; Klimaanlage; Wärmestau; Jalousien; Gewährleistung; Mietgebrauch; erhöhte Innentemperatur
    Leitsatz: Die Beurteilung, ob wegen Aufheizung eines Gebäudes aufgrund Sonneneinstrahlung ein Mangel der Mietsache vorliegt, richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und dem baulichen Zustand des Gebäudes, nicht nach der Arbeitsstättenverordnung.
    OLG Frankfurt a. M.
    19.01.2007
  6. I-10 U 102/06 - Unwirksame Klausel zu Schönheitsreparaturen mit starrten Fristenplan bei Gewerbemiete; Rückgabe in bezugsfertigem Zustand
    Leitsatz: Die Formularklausel in einem Mietvertrag über gewerbliche Räume (hier: zum Betrieb einer Schilder- und Graveurwerkstatt), "Die Schönheitsreparaturen sind ab Mietbeginn in den gewerbl. oder freiberufl. genutzten Räumen spätestens nach vier Jahren und in sonstigen Räumlichkeiten/Nebenräumlichkeiten/Balkonen/Loggien nach sieben Jahren auszuführen bzw. ausführen zu lassen", enthält einen starren Fristenplan, der den Mieter i.S. des § 307 BGB unangemessen benachteiligt und insgesamt zur Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel führt (Fortführung von Senat, I-10 U 174/05, Urt. v. 4.5.2005, GE 2006, 712 = GuT 2006, 127 = NZM 2006, 462 = ZMR 2006, 521). Die den Vermieter zur Ausführung von Schönheitsreparaturen verpflichtende dispositive gesetzliche Bestimmung des § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB tritt nach § 306 Abs. 2 BGB an die Stelle der unzulässigen Schönheitsreparaturklausel. Eine ergänzende Vertragsauslegung kommt nicht in Betracht. Die Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel entzieht der vertraglichen Pflicht des Mieters zur Rückgabe der Mieträume in bezugsfertigem Zustand die Grundlage.
    OLG Düsseldorf
    18.01.2007
  7. 4 U 574/06 - Wohngebäudeversicherung; Folgeprämie; Leistungsfreiheit; Erwerbereinritt; Zahlungsverzug; Versicherungsfall
    Leitsatz: 1. Der Versicherer (einer Wohngebäudeversicherung) wird leistungsfrei, wenn der Versicherungsfall nach Ablauf der nach § 39 Abs. 1 VVG gesetzten Frist eintritt und zu diesem Zeitpunkt der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der Folgeprämie in Verzug war (§ 39 Abs. 2 VVG). 2. Erklärungsgegner der schriftlichen Zahlungsaufforderung - nach § 39 Abs. 1 VVG - ist (nur) der Versicherungsnehmer, also derjenige, der Vertragsgegner (des Versicherers) zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Folgeprämie ist. Ist zuvor eine Veräußerung des versicherten Gebäudes erfolgt, so tritt nach § 69 Abs. 1 VVG der Erwerber an die Stelle des Veräußerers erst mit dem Zeitpunkt, in dem das dingliche Verfügungsgeschäft vollzogen ist, d. h. in dem der Erwerber im Grundbuch als (neuer) Eigentümer eingetragen ist (formaler Veräußerungsbegriff). Auf den schuldrechtlichen (Kauf-) Vertrag kommt es im Zusammenhang mit dem (versicherungsrechtlichen) Eintritt des Erwerbers in den bestehenden Versicherungsvertrag nicht an. Daher ist auch dann, wenn in dem schuldrechtlichen Vertrag der Erwerber - gegenüber dem Veräußerer - bereits mit dem Datum des Kaufvertrags Verpflichtungen aus bestehenden Versicherungen übernimmt, der Versicherer nicht gehalten, den Erwerber zur Zahlung nach Eintritt des Verzuges aufzufordern, wenn zu diesem Zeitpunkt eine Eintragung des Erwerbers im Grundbuch (noch) ausstand. 3. Prämienschuldner und Versicherungsnehmer ist bis zum Zeitpunkt des dinglichen Vollzugs des Veräußerungsgeschäfts daher allein der Veräußerer.
    OLG Jena
    17.01.2007
  8. 12 W 5/07 - Streitwertberechnung und Umsatzsteuer
    Leitsatz: Bei Festsetzung des Streitwerts ist nicht vom Nettobetrag der Miete auszugehen, sondern insoweit gehört zur Miete auch die Mehrwertsteuer.
    KG
    15.01.2007
  9. 3 W 2/07 - Keine Verrechnungsbestimmung durch Vermieter bei Teilleistungen; Klage aus rückständigem Mietzins
    Leitsatz: 1. Ein auf Miete klagender Vermieter hat jeden Monat mit einem angeblichen Mietrückstand und den in diesem Monat nach seiner Ansicht aufgelaufenen Rückstand anzugeben. 2. Soweit ein klagender Vermieter Zahlungen des beklagten Mieters vorträgt, ist dies unerheblich, solange er diese Zahlungen nicht als gerade auf den rückstandsbetroffenen Monatszins geleistet einräumt. Ein klagender Vermieter hat nicht darzulegen, für welche Zeiträume er etwaige Zahlungen des Mieters verrechnet habe. Die Tilgungsbestimmung steht allein dem Schuldner zu, § 366 Abs. 1 BGB, und geht im übrigen, selbst wenn der Schuldner sein Leistungsbestimmungsrecht nicht ausübt, keineswegs auf den Gläubiger über; vielmehr gilt in diesem Fall § 366 Abs. 2 BGB. Die Verrechnungsbefugnis eines klagenden Vermieters ist daher rechtlich nicht zu begründen.
    OLG Brandenburg
    15.01.2007
  10. 8 W 223/06 - Eintragungsfähigkeit der GbR im Grundbuch
    Leitsatz: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann unter ihrem Namen als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen werden. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Stuttgart
    09.01.2007