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LwZR 12/06 - Feststellungsklage; Voraussetzung für Umwandlung der LPG; Kontinuität der MitgliedschaftsrechteLeitsatz: 1. Die Klage der früheren LPG gegen ein ehemaliges LPG-Mitglied auf Feststellung der Wirksamkeit der Umwandlung ist zulässig; über sie ist im ZPO-Verfahren zu entscheiden. 2. Fehlt die für die Umwandlung der LPG unverzichtbare Kontinuität der Mitgliedschaften bei der umgewandelten Gesellschaft, treten die Wirkungen einer Umwandlung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz auch dann nicht ein, wenn diese zu Unrecht in das Register eingetragen wird. 3. Die Übertragung des gesamten Vermögens der vereinigten LPG zur Erfüllung ihrer Einlageverpflichtung gegenüber der umgewandelten Gesellschaft als deren Kommanditistin ist keine Umwandlung der LPG nach den §§ 23 ff. LwAnpG, sondern eine das Vermögen auf die umgewandelte Gesellschaft übertragende Auflösung der LPG, die im Landwirtschaftsanpassungsgesetz keine gesetzliche Grundlage hat. (Leitsätze der Redaktion)BGH23.11.2007
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BLw 26/06 - Anspruch des Gesellschafters einer in eine GmbH umgewandelten LPG auf Verbesserung seines BeteiligungsverhältnissesLeitsatz: 1. Nach der Umwandlung einer LPG in eine GmbH sind die Geschäftsanteile der Gesellschafter anteilig richtig bemessen, wenn das Verhältnis der Kapitalanteile demjenigen der Werte der Beteiligungen der Mitglieder am Vermögen der LPG Anteilsrechte entspricht. 2. Einem Gesellschafter steht ein Anspruch auf Verbesserung seines Beteiligungsverhältnisses nicht zu, wenn die durch den Formwechsel herbeigeführten Einschränkungen in den Mitwirkungsrechten oder in der Veräußerbarkeit der Anteile alle Gesellschafter in gleicher Weise betreffen. (Leitsätze der Redaktion)BGH23.11.2007
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BLw 4/07 - Bereicherungsanspruch gegen LPG-Mitglied wegen fehlerhafter Verteilung des LiquidationsguthabensLeitsatz: Eine LPG i. L. kann von dem Mitglied, das bei der Verteilung ihres Vermögens in der Liquidation mehr erhalten hat, als ihm bei Beachtung von § 44 LwAnpG zustünde, nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB die Herausgabe des rechtsgrundlos zu viel Erhaltenen verlangen. Der Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung besteht neben einem körperschaftsrechtlichen Rückerstattungsanspruch wegen einer rechtswidrigen vorzeitigen Verteilung des Vermögens der LPG.BGH23.11.2007
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I-24 U 92/07 - Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts des Mieters nach Mietende; Rückgabe; Räumung; behauptete Mängel; selbständiges Beweisverfahren; Rückgabeanspruch; Vorenthaltung der MietsacheLeitsatz: Gegenüber dem Rückgabeanspruch des Vermieters ist das Zurückbehaltungsrecht des Mieters auch ausgeschlossen, wenn er wegen behaupteter Mängel ein selbstständiges Beweisverfahren eingeleitet hat.OLG Düsseldorf23.11.2007
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63 S 160/07 - Mieterhöhung; Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung des Berliner Mietspiegels; geleaster Kaltwasserzähler; Speisekammer als Abstellraum; unzureichende Elektroinstallation; gleichzeitiger Betrieb von Waschmaschine und Geschirrspüler; Einfluss von Betriebskosten auf Wohnwertmerkmale; keine schlechte Belichtung durch vor den Fenstern stehende Bäume; Belichtung einer Erdgeschosswohnung; Heizung mit ungünstigem Wirkungsgrad; abschließbarer Fahrradabstellraum; repräsentativer Eingangsbereich und verschlissener Teppich; TreppenläuferLeitsatz: 1. Auch ein geleaster Kaltwasserzähler gilt als wohnwerterhöhend. 2. Eine Speisekammer zählt als Abstellraum innerhalb der Wohnung und ist damit ebenfalls wohnwerterhöhend zu berücksichtigen. 3. Eine unzureichende Elektroinstallation bei einem Altbau liegt nicht vor, wenn die Waschmaschine und der Geschirrspüler nicht gleichzeitig betrieben werden können. 4. Die Wohnräume sind nicht überwiegend schlecht belichtet, wenn nur das Berliner Zimmer in der Erdgeschosswohnung betroffen ist; der pauschale Hinweis auf vor dem Fenster stehende Bäume reicht nicht. 5. Eine Heizanlage, die vor 1984 eingebaut wurde, gilt als Heizung mit ungünstigem Wirkungsgrad und ist wohnwertmindernd zu berücksichtigen. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin23.11.2007
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VII ZR 130/06 - Rückzahlung von Vorschüssen für ArchitektenhonorarLeitsatz: Macht der Auftraggeber eines Architekten nach Beendigung des Vertrags unter Ausschöpfung der ihm zur Verfügung stehenden Quellen Überzahlung geleisteter Vorauszahlungen geltend, hat der Architekt darzulegen und zu beweisen, dass ihm eine Vergütung in Höhe der geleisteten Zahlungen endgültig zusteht. Der Auftraggeber hat einen vertraglichen Anspruch auf Auszahlung eines Überschusses (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - VII ZR 399/97, BGHZ 140, 365).BGH22.11.2007
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V ZB 64/07 - Verjährung für Schmutzwasserbeitrag; GebührenbescheidLeitsatz: Zur Frage der Fälligkeitsbestimmung des Schmutzwasserbeitrags.BGH22.11.2007
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I ZB 104/06 - Einstellung der Räumungsvollstreckung bei LebensgefahrLeitsatz: Zur Frage der Einstellung der Räumungsvollstreckung bei Lebensgefahr (hier: schwere Erkrankung der Schuldnerin). (Leitsatz der Redaktion)BGH22.11.2007
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III ZR 280/06 - Anscheinsbeweis; Pflichten eines Entwässerungsverbands; Überschwemmung infolge des Abschaltens eines Schöpfwerks; AmtshaftungLeitsatz: a) Zu den Pflichten eines Entwässerungsverbands, bei einem absehbaren längerfristigen Ausfall von Entwässerungseinrichtungen Ersatz- und Vorsorgemaßnahmen zu treffen. b) Es besteht kein Anscheinsbeweis dahin, daß die Überschwemmung des Grundstücks eines Verbandsmitglieds auf das Abschalten eines Schöpfwerks zurückzuführen ist, wenn Vorkehrungen für eine anderweitige Ableitung des Niederschlagswassers getroffen waren.BGH22.11.2007
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I-24 W 82/07 - Erhöhung des Räumungsstreitwertes um Rückbaukosten; Räumung eines Grundstücks "unter Entfernung aller Aufbauten"; Abbruchkosten; Wiederherstellung des früheren ZustandesLeitsatz: Begehrt der Kläger die Räumung eines Grundstücks "unter Entfernung aller Aufbauten", so erhöht sich der Streitwert der Räumungsklage um die zu schätzenden Abbruchkosten.OLG Düsseldorf22.11.2007