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Urteil Keine Übereignung der Eigentumswohnung an Kreditinstitut bei Rückabwicklung des Darlehensvertrages


Schlagworte

Keine Übereignung der Eigentumswohnung an Kreditinstitut bei Rückabwicklung des Darlehensvertrages; Schrottimmobilien; verbundenes Geschäft; Steuersparmodelle; Verstoß gegen Rechtsberatungsgesetz; Geschäftsbesorgungsvertrag; Vollmacht; Immobilienerwerb

Leitsätze

a) Im Revisionsverfahren ist nicht zu überprüfen, ob das Berufungsgericht bei der Zulassung der erstmals in zweiter Instanz erhobenen Verjährungseinrede die Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO beachtet hat.

b) Ein Kreditinstitut, das den Erwerb einer Eigentumswohnung finanziert hat, kann vom Erwerber und Darlehensnehmer, der die Rückabwicklung des nach dem Rechtsberatungsgesetz unwirksamen Darlehensvertrages begehrt, nicht die Übereignung der Eigentumswohnung verlangen.

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