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Urteil Berliner Orientierungshilfe auch für qualifizierten Hennigsdorfer Mietspiegel
Schlagworte
Berliner Orientierungshilfe auch für qualifizierten Hennigsdorfer Mietspiegel
Leitsatz
Die Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels zur Spanneneinordnung kann auch im Rahmen des qualifizierten Hennigsdorfer Mietspiegels in entsprechender Anwendung als Schätzgrundlage nach § 287 ZPO zur Orientierungshilfe innerhalb der im Mietspiegel vorgegebenen Spanne herangezogen werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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