227 C 18/16 - Für Anwendung der Kündigungsschutzklausel-Verordnung Rechtslage zum Zeitpunkt der Kündigung maßgeblich
Leitsatz: Für
die Kündigungsbeschränkung nach Wohnungsumwandlung ist die Rechtslage zum
Zeitpunkt der Kündigung maßgeblich; auf den Zeitpunkt der Veräußerung kommt es
nicht an.
(Leitsatz der Redaktion)