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13 C 129/87 - Vorbehaltlose Zahlung unwirksamer Mieterhöhung; Mietpreisbindung, Altbau; Mietzinserhöhung; Mieterhöhungserklärung, formell unwirksam; Vereinbarung, konkludente; Mietzahlung, vorbehaltlose; Abänderungsvereinbarung, stillschweigendeLeitsatz: Eine preisrechtlich zulässige Mieterhöhung wird privatrechtlich auch durch vorbehaltlose Zahlung wirksam.AG Charlottenburg02.03.1988
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13 C 129/87 - Maklerentschädigung; Mietpreisbindung, Altbau; Leistung, mietpreisrechtlich unzulässige; Wohnungsmakler; Abwälzung von SchadenersatzLeitsatz: Hat der Vermieter einem Wohnungsmakler einen Alleinauftrag erteilt und vermietet er eine Wohnung ohne Mitwirkung des Maklers, kann er die fällige Schadensersatzleistung an den Makler nicht auf den Mieter abwälzen.AG Charlottenburg02.03.1988
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13 C 129/87 - Vorbehaltlose Zahlung unwirksamer Mieterhöhung; Mietpreisbindung; Altbau; Mietzinserhöhung; Mieterhöhungserklärung; formell unwirksam; Vereinbarung; konkludente; Mietzahlung; vorbehaltlose; Abänderungsvereinbarung; stillschweigendeLeitsatz: 1. Hat der Vermieter einem Wohnungsmakler einen Alleinauftrag erteilt und ver-mietet er eine Wohnung ohne Mitwirkung des Maklers, kann er die fällige Scha-densersatzleistung an den Makler nicht auf den Mieter abwälzen. 2. Eine preisrechtlich zulässige Mieterhöhung wird privatrechtlich auch durch vorbehaltlose Zahlung wirksam.AG Charlottenburg02.03.1988
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5 C 321/87 - Betriebskosten; Emissionsprüfungen für GasetagenheizungenLeitsatz: Die Kosten von Emissionsprüfungen für Gasetagenheizungen stellen Instandhaltungskosten dar.AG Tempelhof-Kreuzberg02.03.1988
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13 C 736/85 - Mieterhöhungserklärung - Mietpreisgleitklausel; Mietpreisgleitklausel; Mieterhöhung - bei Mietpreisgleitklausel; Mieterhöhungserklärung - Entbehrlichkeit bei Mietpreisgleitklausel; vorbehaltslose Zahlung - als konkludente Zustimmung zur Mieterhöhung; konkludente Mieterhöhung - durch vorbehaltslose ZahlungLeitsatz: Eine formelle Mieterhöhungserklärung gem. § 18 I. BMG ist entbehrlich, wenn eine Mietpreisgleitklausel wirksam vereinbart worden ist und der Vermieter die Neuberechnung des Mietzinses innerhalb angemessener Zeit nach Inkrafttreten der Mieterhöhung geltend macht.AG Charlottenburg01.03.1988
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10 C 597/86 - Grundstücksveräußerung/Mitteilung über Vermieterwechsel; Vermieterwechsel/Mitteilung an Mieter; Mitteilung/über Vermieterwechsel; Mitteilung/über Grundstücksveräußerung; Positive Vertragsverletzung; Schadensersatzpflicht des VermietersLeitsatz: Der Vermieter ist verpflichtet (ebenso der Hausverwalter), den Mieter über den Wechsel des Eigentümers und Vertragspartners zu unterrichten. Entsteht dem Mieter durch die fehlende Unterrichtung ein Schaden (hier: Prozeßkosten eines gegenüber dem bisherigen Vermieter angestrengten Rechtsstreites), ist der (bisherige) Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet.AG Charlottenburg28.02.1988
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12 C 21/88 - Keine Rückforderung von in Kenntnis des Minderungsrechts gezahlter Miete; Mängel der Mietsache; Mietminderung; Kenntnis der Nichtschuld; Rückforderungsanspruch, Ausschluß; Mietzinszahlung ohne VorbehaltLeitsatz: Geht der Mieter von einem ihm zustehenden Mietminderungsrecht aus und zahlt er dennoch vorbehaltlos den Mietzins, ist sein Rückforderungsanspruch gemäß § 814 BGB ausgeschlossen.AG Schöneberg26.02.1988
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12 C 21/88 - Vorbehaltlose Mietzinszahlung und Minderung; Mangel der Mietsache, Kenntnis des Mieters; Mietzinsminderung; Rückforderungsanspruch, Verwirkung; Mietzinszahlung, ohne VorbehaltLeitsatz: Geht der Mieter von einem ihm zustehenden Mietminderungsrecht aus und zahlt er dennoch vorbehaltlos den Mietzins, ist sein Rückforderungsanspruch gemäß § 814 BGB ausgeschlossen.AG Schöneberg26.02.1988
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11 C 387/87 - Wärmemengenzähler/Neueinbau, keine Heizkosten; Wärmemengenzähler/Neueinbau; keine Heizkosten; Heizkosten/Wärmemengenzähler; Hauswartslohn/Überwachung der Ölzentralheizungsanlage; Überwachungskosten/Ölzentralheizung; Ölzentralheizung/Überwachungskosten; Nacheichungskosten/WärmemengenzählerLeitsatz: 1. Der Einbau eines neuen Wärmemengenzählers stellt eine im Rahmen der Heizkostenabrechnung nicht umlegungsfähige Instandhaltungsmaßnahme dar, es sei denn, die Kosten einer Nachbeglaubigung oder Nacheichung hätten ebenfalls nicht wesentlich niedriger gelegen. 2. Bei einer vollautomatischen Ölzentralheizungsanlage ist der Überwachungsaufwand normalerweise so gering, daß er mit dem Hauswartslohn abgegolten wird und nicht gesondert im Wege der Heizkostenabrechnung umlegungsfähig ist.AG Schöneberg22.02.1988
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15 C 735/87 - Preisrecht; Klage auf Feststellung der preisrechtlich zulässigen GrundmieteLeitsatz: Ein Feststellungsbegehren bezüglich der Höhe der preisrechtlich zulässigen Grundmiete kann nur vor dem Außerkrafttreten der mietpreisrechtlichen Vorschriften noch anhängig gemacht werden.AG Schöneberg19.02.1988