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Suchergebnis Urteilssuche (331 - 340 von 615)
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6 C 158/88 - Abrechnung nach Gradtagsanteilen; Mietnebenkosten; Heizkostenabrechnung; Mieterwechsel während der Heizperiode; Zwischenablesung; Gradtagszahlen-Anteile; Aufteilung der Heizkosten; Heizkostenverteilung; verbrauchsabhängigeLeitsatz: Zumindest dann, wenn der Mieterwechsel erst einen (Sommer-)Monat nach der Auswechselung der Verdunster-Ampullen stattgefunden hat, ist eine Zwi-schenablesung zur Abrechnung der Heizkosten nicht erforderlich.AG Neukölln13.10.1988
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11 C 119/88 - Altbaumieterhöhung; bisherige MieteLeitsatz: Zum Begriff des "bisherigen Mietzinses" nach § 3 GVW.AG Schöneberg13.10.1988
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10 C 343/88 - Begründung der Mieterhöhung/Vergleichswohnungen; Mieterhöhungserklärung/Angabe von Vergleichswohnungen; Vergleichswohnungen/Begründungsmittel für Mieterhöhung; Vergleichswohnungen/Vergleichbarkeit; Vergleichbarkeit/von Vergleichswohnungen; Begründungsmittel/VergleichswohnungenLeitsatz: Ist die Wohnung des Mieters nach Raum und Quadratmeterzahl mehr als doppelt so groß wie die vom Vermieter angeführten Vergleichswohnungen, stellt dies eine derart wesentliche Abweichung dar, daß eine Vergleichbarkeit der Wohnungen nicht mehr zu bejahen ist.AG Charlottenburg12.10.1988
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3 C 30/788 - Berliner Mietspiegel/Orientierungshilfe - "Magdeburger Platz"; Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel/Mieterhöhung; Darlegungslast/des Vermieters bei wohnwerterhöhenden Merkmalen (Berliner Mietspiegel); wohnwerterhöhende Merkmale/Berliner Mietspiegel; Spanneneinordnung/Orientierungshilfe; Orientierungshilfe/Berliner Mietspiegel; Steigeleitung/verstärkte nicht immer wohnwerterhöhendes Merkmal; Grünanlage/wohnwerterhöhendes Merkmal; Wohnumfeld/Grünanlage; Wohnanlage/verstärkte ElektrosteigeleitungLeitsatz: 1. Als ortsübliche Miete ist nicht jede Miete innerhalb der Spanne des entsprechenden Rasterfeldes anzusehen, sondern die ortsübliche Miete ist durch exakte Einordnung innerhalb dieser Spanne zu ermitteln. Wenn mit dem Mieter Streit über die Ermittlung der ortsüblichen Miete aufgrund des Mietspiegels besteht, muß der Vermieter Angaben machen, die eine exakte Einordnung innerhalb der Spanne ermöglichen. 2. Merkmalgruppe Wohnanlage: Allein die Verstärkung der Steigeleitung in einem älteren Mietshaus, ohne daß im einzelnen vorgetragen wird, daß die Mieter dadurch besondere Vorteile haben, die über den üblichen Wohngebrauch hinausgehen, rechtfertigt eine Berücksichtigung als wohnwerterhöhendes Merkmal ebensowenig wie die lediglich an zwei Außenwänden vorgenommene Wärmedämmung des Gebäudes. 3. Merkmalgruppe Wohnumfeld: Der "Magdeburger Platz" ist keine den Wohnwert erhöhende Grünanlage im Sinne des Berliner Mietspiegels. Zur Bewertung der Gegend "Potsdamer Str./Pohlstr.".AG Tiergarten12.10.1988
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3 C 292/88 - Postgebühren; Erhöhung; GebührenvorauszahlungLeitsatz: Keine Berechtigung der Post zur Erhöhung der Gebühren, wenn der Grundstückseigentümer eine Gebührenvorauszahlung für 10 Jahre geleistet hat.AG Charlottenburg12.10.1988
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10 C 387/88 - Höhe der Sicherheitsleistung; Räumungsvollstreckung; Einstellung; VollstreckungsgegenklageLeitsatz: Eine Erklärung des Vermieters gegenüber dem zur Räumung verurteilten Mieter, daß die Räumung so lange nicht vollstreckt wird wie er pünktlich zahlt, begründet kein Mietverhältnis.AG Wedding11.10.1988
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2 C 75/88 - - Verzicht auf Erstrenovierung; Vermieterpflichten; Istandsetzungspflicht; Zustand, zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignet; Erfüllungsanspruch; Verzicht auf Formularmietvertrag; Besichtigungsklausel; Renoviert-bei-Einzug-Klausel; SchönheitsreparaturenLeitsatz: Ein vereinbarter Verzicht des Mieters auf Anfangsrenovierung durch den Vermieter ist zulässig.AG Neukölln10.10.1988
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5 C 280/88 - Elektroanlage; Mangel der Mietsache; Elektroinstallation; Wohnraummietvertrag; DachgeschoßwohnungLeitsatz: Die Elektroinstallation in einer ausgebauten Dachgeschoßwohnung muß den gleichzeitigen Betrieb eines Elektroherdes und einer Waschmaschine ermöglichen.AG Tiergarten10.10.1988
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16 C 312/87 - Mieterhöhungsverlangen; Kappungsgrenze nach Wegfall der PreisbindungLeitsatz: Ausgangsmietzins für die Berechnung der Kappungsgrenze ist bei aus der Preisbindung herausgefallenen Wohnungen nicht der gezahlte, sondern der preisrechtlich zulässige Mietzins.AG Schöneberg07.10.1988
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16 C 477/88 - Berliner Mietspiegel/antizipiertes Sachverständigengutachten; Berliner Mietspiegel/Mieterhöhung; Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; Sachverständigengutachten/Berliner Mietspiegel; Vergleichsmiete/Ermittlung durch Heranziehung des Berliner Mietspiegels; antizipiertes Sachverständigengutachten/Berliner MietspiegelLeitsatz: Der Berliner Mietspiegel kann als sog. antizipiertes Sachverständigengutachten zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete herangezogen werden.AG Schöneberg06.10.1988