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  1. 6 C 667/88 - Modernisierungszuschlag; Vereinbarung bei Mietvertragsbeginn; Preisstellenbescheid
    Leitsatz: 1. Hat sich der Mieter bei Mietvertragsbeginn vertraglich zur Zahlung eines Modernisierungszuschlages verpflichtet, kommt es weder darauf an, ob er nach § 541 b Abs. 1 BGB zur Duldung verpflichtet gewesen wäre noch ist eine Mieterhöhungserklärung erforderlich. 2. Der Bescheid der Preisstelle nach § 11 Abs. 6 AMVOB ist sowohl hinsichtlich des Grundes als auch hinsichtlich der Höhe vorgreiflich für das Zivilgericht.
    AG Schöneberg
    14.12.1988
  2. 6 C 667/88 - Modernisierungszuschlag; Vereinbarung bei Mietvertragsbeginn; Preisstellenbescheid
    Leitsatz: 1. Hat sich der Mieter bei Mietvertragsbeginn vertraglich zur Zahlung eines Modernisierungszuschlages verpflichtet, kommt es weder darauf an, ob er nach § 541 b Abs. 1 BGB zur Duldung verpflichtet gewesen wäre noch ist eine Mieterhöhungserklärung erforderlich. 2. Der Bescheid der Preisstelle nach § 11 Abs. 6 AMVOB ist sowohl hinsichtlich des Grundes als auch hinsichtlich der Höhe vorgreiflich für das Zivilgericht.
    AG Schöneberg
    14.12.1988
  3. 9 C 471/88 - Schneeräumfirma; Schadensersatzpflicht wegen nicht freigelegter Hydranten
    Leitsatz: Schadensersatzpflichtigkeit einer Schneeräumfirma, die sich zur Schneebeseitigung "nach polizeilichen Vorschriften" verpflichtet hat, wenn wegen nicht freigelegter Hydranten ein Bußgeldbescheid ergeht.
    AG Neukölln
    14.12.1988
  4. - 5 C 440/88 . - Betriebskosten; Abrechnung nach Wirtschaftseinheit; Sperrmüllabfuhrkosten; aperiodische Wasserkosten; Kombination mit Mieterhöhung
    Leitsatz: 1. Zwei Gebäude als Wirtschaftseinheit bei der Erhöhung von Betriebskosten. 2. Zulässigkeit des Ansatzes von Betriebskosten für Gerümpelabfuhr. 3. Betriebskostenzuschlag aufgrund einer Wasserrechnung, die nicht den ge-samten Erhöhungszeitraum erfaßt. 4. Betriebskostenerhöhung nach neuem Recht (§ 7 Abs. 4 GVW). 5. Eine Willenserklärung muß nicht horizontal unterschrieben werden. 6. Kombination von Betriebskostenerhöhung und Mieterhöhungen nach §§ 2 MHG/2 GVW.
    AG Schöneberg
    09.12.1988
  5. 2 C 480/88 - Abstandsvereinbarung zwischen Mietern; Abstandsvereinbarung zwischen Mieter und Vormieter; Sittenwidrigkeit bei Abstand; Abstandszahlung an Vormieter
    Leitsatz: Zulässigkeit von Abstandsvereinbarungen zwischen Mietern.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    06.12.1988
  6. 2 C 480/88 - Abstandsvereinbarung zwischen Mietern; Abstandsvereinbarung zwischen Mieter und Vormieter; Sittenwidrigkeit bei Abstand; Abstandszahlung an Vormieter
    Leitsatz: Zulässigkeit von Abstandsvereinbarungen zwischen Mietern.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    06.12.1988
  7. 5 C 601/88 - Berechtigtes Interesse des Vermieters; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung, berechtigtes Interesse; Interesse, berechtigtes; Schönheitsreparaturen, Nichtausführung durch d. Mieter; Positive Vertragsverletzung; Verschulden, Geldmangel; Persönlichkeitsfehlentwicklung
    Leitsatz: Unterlassene Schönheitsreparaturen als Kündigungsgrund.
    AG Tiergarten
    05.12.1988
  8. 5 C 601/88 - Berechtigtes Interesse des Vermieters; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung; berechtigtes Interesse; Interesse; berechtigtes; Schönheitsreparaturen; Nichtausführung durch d. Mieter; Positive Vertragsverletzung; Verschulden; Geldmangel; Persönl
    Leitsatz: Unterlassene Schönheitsreparaturen als Kündigungsgrund.
    AG Tiergarten
    05.12.1988
  9. 19 C 267/88 - Zustimmungsklage/Überlegungsfrist; Klage/auf Zustimmung zur Mieterhöhung; Überlegungsfrist/des § 2 Abs. 3 MHG; Zulässigkeit/Zustimmungsklage (§ 2 MHG); Zustimmungsklage/Zulässigkeit
    Leitsatz: Eine noch während der Überlegungsfrist des § 2 Abs. 3 MHG eingereichte Klage ist nur dann zulässig, wenn sie erst nach dem Ablauf der Überlegungsfrist zugestellt wird. Wird sie vorher zugestellt, ist sie verfrüht und unzulässig. Die Klage wird auch nicht zulässig dadurch, daß während der Prozeßdauer die Überlegungsfrist abläuft.
    AG Wedding
    04.12.1988
  10. 3 C 496/88 - Vermieterwechsel/Garage; Veräußerung, Begriff; Garage/Vermieterwechsel; Stellplatz/Vermieterwechsel; Mietvertrag/einheitlicher über Wohnung und Garage; Garage/Vermietung mit Wohnung; Stellplatz/Vermietung mit Wohnung; Aufteilung des Grundstücks in Wohnungseigentume; Teilungsvertrag, keine Veräußerung
    Leitsatz: Gelangt nach Umwandlung des Miethauses in eine Eigentumswohnungsanlage die vormals in einem einheitlichen Mietvertrag mitvermietete Garage des Mieters aufgrund der Teilungserklärung in das Eigentum eines Dritten, so ist der Mieter gleichwohl verpflichtet, den Garagenmietzins an den Vermieter seiner Mietwohnung zu entrichten (und nicht etwa an den Dritten; der Inhalt der Teilungserklärung ist insoweit unerheblich.).
    AG Spandau
    01.12.1988