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Suchergebnis Urteilssuche (281 - 290 von 615)
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7 C 526/88 - Kabelfernsehen; Kabelfernsehen/Anspruch des Mieters auf Anschluß Breitbandnetz/Anspruch des Mieters auf Anschluß Anschluß/Kabelfernsehen Mieter/Anschluß an Kabelfernsehen vertragsmäßiger Gebrauch/Anschluß an Kabelfernsehen Hausanschluß/an KabelfernsehenLeitsatz: Der Mieter hat einen Anspruch auf Anschluß seiner Wohnung an das Kabelfernsehen, soweit er bereit ist, die dafür notwendigen Kosten zu tragen.AG Wedding28.12.1988
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16 C 632/88 - Schönheitsreparaturen/Pflicht des Vermieters zur Anfangsrenovierung; Schönheitsreparaturen/Pflicht des Vermieters zur Anbringung von Rauhfasertapeten; Rauhfasertapeten/Anfangsrenovierung durch Vermieter; Mustertapeten/keine Verpflichtung des Vermieters bei Anfangsrenovierung; Textiltapete/keine Verpflichtung des Vermieters bei Anfangsrenovierung; Anfangsrenovierung/Rauhfasertapete ausreichend; Tapeten/Rauhfasertapete zur Anfangsrenovierung ausreichend; Anfangsrenovierung/durch VermieterLeitsatz: Ist der Vermieter zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet, muß er neutrale Tapeten verwenden, die generell jedem Mieter zugemutet werden können. Dies ist bei Rauhfasertapeten, die weiß überstrichen werden, der Fall. Der Mieter kann hingegen nicht verlangen, daß der Vermieter eine bestimmte Muster- oder Textiltapete verwendet.AG Schöneberg22.12.1988
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11 C 431/88 - Mietkaution, Überschreitung des Höchstbetrages; Mietpreisbindung, Aufhebung; Mietpreisbindung, Altbau; Mietkaution, Höchstbetrag; Mietkaution, formularmäßige Zweckbestimmung; Mietkaution, teilweise Unwirksamkeit; Mietzins, preisrechtlich unzulässig; Rückforderungsanspruch, Verjährung; VerjährungLeitsatz: 1. Formularmäßige Zweckbestimmung für Mietkaution. 2. Eine Kaution ist nicht insgesamt unzulässig, wenn der gesetzlich zulässige Höchstbetrag überschritten ist. 3. Für die Verjährung der während der Preisbindung entstandenen Rückforderungsansprüche bleibt § 30 I. BMG weiterhin anwendbar.AG Neukölln20.12.1988
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11 C 431/88 - Mietkaution; Überschreitung des Höchstbetrages; Mietpreisbindung; Aufhebung; Altbau; Höchstbetrag; formularmäßige Zweckbestimmung; teilweise Unwirksamkeit; Mietzins; preisrechtlich unzulässig; Rückforderungsanspruch; VerjährungLeitsatz: 1. Formularmäßige Zweckbestimmung für Mietkaution. 2. Eine Kaution ist nicht insgesamt unzulässig, wenn der gesetzlich zulässige Höchstbetrag überschritten ist. 3. Für die Verjährung der während der Preisbindung entstandenen Rückforderungsansprüche bleibt § 30 I. BMG weiterhin anwendbar.AG Neukölln20.12.1988
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3 C 789/88 - Mieterhöhungsverlangen; Zustimmungsklage; Rechtsschutzbedürfnis trotz Teilzustimmung durch Zahlung; Rechtsunsicherheit wegen SchriftformklauselLeitsatz: Schriftformklausel und Zustimmung zur Mieterhöhung.AG Schöneberg20.12.1988
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218 C 420/88 - Sozialklausel; Hinweispflicht; befristetes Mietverhältnis; Widerspruch gegen KündigungLeitsatz: Im Gegensatz zu dem Kündigungsschutz des Mieters nach den §§ 564 c, 564 b BGB, bei dem dieser selbst aktiv werden muß, bedarf es im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Sozialklausel auch im befristeten Mietverhältnis eines rechtzeitigen Hinweises des Vermieters auf die Widerspruchsmöglichkeit gegen die Beendigung des Mietvertrages.AG Köln16.12.1988
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14 C 495/88 - Klage auf künftige Räumung während der Widerspruchsfrist; Beendigung des Mietverhältnisses; Eigenbedarfskündigung; Kündigung wegen Eigenbedarfs; Räumungsklage; Klage auf künftige Leistung (Räumung); Kündigungsschutz; Widerspruchsrecht des Mieters; Widerspruch gegen Kündigung, Frist vorLeitsatz: Zu den Voraussetzungen einer Klage auf künftige Räumung.AG Charlottenburg15.12.1988
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2 C 289/88 - Zahlung des Mietrückstandes vor Kündigungszugang; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung wegen Zahlungsverzuges; Kündigung, Ausschluß wegen Zahlung des Mietrückstandes; Mietzinsrückstand, Ausgleich nur teilweiseLeitsatz: Der Kündigungsgrund nach § 554 Abs. 1 BGB erlischt nur dann, wenn der Mieter vor Zugang der Kündigungserklärung sämtlichen rückständigen Mietzins zahlt.AG Schöneberg15.12.1988
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2 C 289/88 - Zahlung des Mietrückstandes vor Kündigungszugang; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung wegen Zahlungsverzuges; Kündigung; Ausschluß wegen Zahlung des Mietrückstandes; Mietzinsrückstand; Ausgleich nur teilweiseLeitsatz: Der Kündigungsgrund nach § 554 Abs. 1 BGB erlischt nur dann, wenn der Mieter vor Zugang der Kündigungserklärung sämtlichen rückständigen Mietzins zahlt.AG Schöneberg15.12.1988
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7 C 409/88 - Mieterhöhungsverlangen; Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels; wohnwerterhöhendes Merkmal; KastendoppelfensterLeitsatz: 1. Keine schematische Anwendung der Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels für Altbauwohnungen (andere als 20 %-Schritte). 2. Kastendoppelfenster im Verhältnis zu Einfachfenstern wohnwerterhöhendes Merkmal.AG Wedding15.12.1988