« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (281 - 290 von 615)

  1. 7 C 526/88 - Kabelfernsehen; Kabelfernsehen/Anspruch des Mieters auf Anschluß Breitbandnetz/Anspruch des Mieters auf Anschluß Anschluß/Kabelfernsehen Mieter/Anschluß an Kabelfernsehen vertragsmäßiger Gebrauch/Anschluß an Kabelfernsehen Hausanschluß/an Kabelfernsehen
    Leitsatz: Der Mieter hat einen Anspruch auf Anschluß seiner Wohnung an das Kabelfernsehen, soweit er bereit ist, die dafür notwendigen Kosten zu tragen.
    AG Wedding
    28.12.1988
  2. 16 C 632/88 - Schönheitsreparaturen/Pflicht des Vermieters zur Anfangsrenovierung; Schönheitsreparaturen/Pflicht des Vermieters zur Anbringung von Rauhfasertapeten; Rauhfasertapeten/Anfangsrenovierung durch Vermieter; Mustertapeten/keine Verpflichtung des Vermieters bei Anfangsrenovierung; Textiltapete/keine Verpflichtung des Vermieters bei Anfangsrenovierung; Anfangsrenovierung/Rauhfasertapete ausreichend; Tapeten/Rauhfasertapete zur Anfangsrenovierung ausreichend; Anfangsrenovierung/durch Vermieter
    Leitsatz: Ist der Vermieter zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet, muß er neutrale Tapeten verwenden, die generell jedem Mieter zugemutet werden können. Dies ist bei Rauhfasertapeten, die weiß überstrichen werden, der Fall. Der Mieter kann hingegen nicht verlangen, daß der Vermieter eine bestimmte Muster- oder Textiltapete verwendet.
    AG Schöneberg
    22.12.1988
  3. 11 C 431/88 - Mietkaution, Überschreitung des Höchstbetrages; Mietpreisbindung, Aufhebung; Mietpreisbindung, Altbau; Mietkaution, Höchstbetrag; Mietkaution, formularmäßige Zweckbestimmung; Mietkaution, teilweise Unwirksamkeit; Mietzins, preisrechtlich unzulässig; Rückforderungsanspruch, Verjährung; Verjährung
    Leitsatz: 1. Formularmäßige Zweckbestimmung für Mietkaution. 2. Eine Kaution ist nicht insgesamt unzulässig, wenn der gesetzlich zulässige Höchstbetrag überschritten ist. 3. Für die Verjährung der während der Preisbindung entstandenen Rückforderungsansprüche bleibt § 30 I. BMG weiterhin anwendbar.
    AG Neukölln
    20.12.1988
  4. 11 C 431/88 - Mietkaution; Überschreitung des Höchstbetrages; Mietpreisbindung; Aufhebung; Altbau; Höchstbetrag; formularmäßige Zweckbestimmung; teilweise Unwirksamkeit; Mietzins; preisrechtlich unzulässig; Rückforderungsanspruch; Verjährung
    Leitsatz: 1. Formularmäßige Zweckbestimmung für Mietkaution. 2. Eine Kaution ist nicht insgesamt unzulässig, wenn der gesetzlich zulässige Höchstbetrag überschritten ist. 3. Für die Verjährung der während der Preisbindung entstandenen Rückforderungsansprüche bleibt § 30 I. BMG weiterhin anwendbar.
    AG Neukölln
    20.12.1988
  5. 3 C 789/88 - Mieterhöhungsverlangen; Zustimmungsklage; Rechtsschutzbedürfnis trotz Teilzustimmung durch Zahlung; Rechtsunsicherheit wegen Schriftformklausel
    Leitsatz: Schriftformklausel und Zustimmung zur Mieterhöhung.
    AG Schöneberg
    20.12.1988
  6. 218 C 420/88 - Sozialklausel; Hinweispflicht; befristetes Mietverhältnis; Widerspruch gegen Kündigung
    Leitsatz: Im Gegensatz zu dem Kündigungsschutz des Mieters nach den §§ 564 c, 564 b BGB, bei dem dieser selbst aktiv werden muß, bedarf es im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Sozialklausel auch im befristeten Mietverhältnis eines rechtzeitigen Hinweises des Vermieters auf die Widerspruchsmöglichkeit gegen die Beendigung des Mietvertrages.
    AG Köln
    16.12.1988
  7. 14 C 495/88 - Klage auf künftige Räumung während der Widerspruchsfrist; Beendigung des Mietverhältnisses; Eigenbedarfskündigung; Kündigung wegen Eigenbedarfs; Räumungsklage; Klage auf künftige Leistung (Räumung); Kündigungsschutz; Widerspruchsrecht des Mieters; Widerspruch gegen Kündigung, Frist vor
    Leitsatz: Zu den Voraussetzungen einer Klage auf künftige Räumung.
    AG Charlottenburg
    15.12.1988
  8. 2 C 289/88 - Zahlung des Mietrückstandes vor Kündigungszugang; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung wegen Zahlungsverzuges; Kündigung, Ausschluß wegen Zahlung des Mietrückstandes; Mietzinsrückstand, Ausgleich nur teilweise
    Leitsatz: Der Kündigungsgrund nach § 554 Abs. 1 BGB erlischt nur dann, wenn der Mieter vor Zugang der Kündigungserklärung sämtlichen rückständigen Mietzins zahlt.
    AG Schöneberg
    15.12.1988
  9. 2 C 289/88 - Zahlung des Mietrückstandes vor Kündigungszugang; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung wegen Zahlungsverzuges; Kündigung; Ausschluß wegen Zahlung des Mietrückstandes; Mietzinsrückstand; Ausgleich nur teilweise
    Leitsatz: Der Kündigungsgrund nach § 554 Abs. 1 BGB erlischt nur dann, wenn der Mieter vor Zugang der Kündigungserklärung sämtlichen rückständigen Mietzins zahlt.
    AG Schöneberg
    15.12.1988
  10. 7 C 409/88 - Mieterhöhungsverlangen; Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels; wohnwerterhöhendes Merkmal; Kastendoppelfenster
    Leitsatz: 1. Keine schematische Anwendung der Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels für Altbauwohnungen (andere als 20 %-Schritte). 2. Kastendoppelfenster im Verhältnis zu Einfachfenstern wohnwerterhöhendes Merkmal.
    AG Wedding
    15.12.1988