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VG 14 A 170.86 - Schätzung der Mehrbelastungszuschläge für die Stichtagsmiete; Mietpreisbindung; Altbau; Stichtagsmiete; Feststellung; Mehrbelastungszuschläge; SchätzungLeitsatz: Eine Schätzung der Mehrbelastungszuschläge im Rahmen eines Verfahrens zur Überprüfung der Stichtagsmiete durch die Behörde ist anhand von Erfahrungswerten grundsätzlich nur dann zulässig, wenn die Vermieterseite entweder keinerlei Unterlagen vorlegt oder aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen an der Vorlage von Unterlagen gehindert ist.VG Berlin28.01.1988
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VG 14 A 170.86 - Schätzung der Mehrbelastungszuschläge für die Stichtagsmiete; Mietpreisbindung, Altbau; Stichtagsmiete, Feststellung; Mehrbelastungszuschläge, SchätzungLeitsatz: Eine Schätzung der Mehrbelastungszuschläge im Rahmen eines Verfahrens zur Überprüfung der Stichtagsmiete durch die Behörde ist anhand von Erfahrungswerten grundsätzlich nur dann zulässig, wenn die Vermieterseite entweder keinerlei Unterlagen vorlegt oder aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen an der Vorlage von Unterlagen gehindert ist.VG Berlin28.01.1988
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VG 14 A 227.86 - Mietsenkung bei Stichtagsmiete; Mietpreisbindung; Altbau; Stichtagsmiete; Berechnung; Mangel der Mietsache; MietsenkungsbetragLeitsatz: Ein Mietsenkungsbetrag nach dem Mietsenkungsgesetz ist auch im Rahmen der Stichtagsmieten-Berechnung zu berücksichtigen.VG Berlin11.02.1988
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VG 14 A 227.86 - Mietsenkung bei Stichtagsmiete; Mietpreisbindung, Altbau; Stichtagsmiete, Berechnung; Mangel der Mietsache; MietsenkungsbetragLeitsatz: Ein Mietsenkungsbetrag nach dem Mietsenkungsgesetz ist auch im Rahmen der Stichtagsmieten-Berechnung zu berücksichtigen.VG Berlin11.02.1988
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VG 14 A 255.86 - Mietnebenkosten, Heizkostenabrechnung, verbrauchsabhängige, Kosten, unverhältnismäßig hohe, Aufwand, unverhältnismäßiger, Verbrauchserfassungsgeräte, Ausstattung zur VerbrauchserfassungLeitsatz: Ein unverhältnismäßig hoher Aufwand, der den Vermieter von der Verpflichtung befreit, eine Ausstattung zur Verbrauchserfassung von Heizkosten anzubringen, liegt im Regelfall jedenfalls dann vor, wenn das Haus mit neuen Heizkörpern ausgestattet werden müßte, um verbrauchsabhängig abzurechnen (zu § 11 Abs. 1 Ziff. 1 a HeizkostenV).VG Berlin26.05.1988
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VG 14 A 79.87 - Modernisierung einer Aufzugsanlage; Modernsierungsmaßnahmen; Mietpreisbindung; Altbau; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; Aufzugsanlage; FahrstuhlschachtLeitsatz: 1. Die im Jahre 1985 erfolgte Neuinstallierung einer 1939/40 stillgelegten Aufzugsanlage ist jedenfalls dann eine Modernisierung, wenn der Aufzug selbst nahezu vollständig technisch erneuert und auch der Fahrstuhlschacht erheblich verändert worden ist, so daß der TÜV die Anlage in der Bescheinigung über die Abnahmeprüfung als "1985 errichtet" bezeichnet hat. Mit dieser Maßnahme ist nicht nur der ursprüngliche Standard des Hauses wiederhergestellt (Weiterentwicklung von OVG Berlin GE 82, 275, Urteil vom 25. September 1981). 2. Es kann offenbleiben, ob bereits in der Umstellung der Anlage auf Selbstfahrbetrieb und der damit verbundenen Betriebskostenersparnis eine Wertverbesserung zu sehen ist.VG Berlin28.04.1988
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VG 14 A 79.87 - Modernisierung einer Aufzugsanlage; Modernsierungsmaßnahmen; Mietpreisbindung, Altbau; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; Aufzugsanlage; FahrstuhlschachtLeitsatz: 1. Die im Jahre 1985 erfolgte Neuinstallierung einer 1939/40 stillgelegten Aufzugsanlage ist jedenfalls dann eine Modernisierung, wenn der Aufzug selbst nahezu vollständig technisch erneuert und auch der Fahrstuhlschacht erheblich verändert worden ist, so daß der TÜV die Anlage in der Bescheinigung über die Abnahmeprüfung als "1985 errichtet" bezeichnet hat. Mit dieser Maßnahme ist nicht nur der ursprüngliche Standard des Hauses wiederhergestellt (Weiterentwicklung von OVG Berlin GE 82, 275, Urteil vom 25. September 1981). 2. Es kann offenbleiben, ob bereits in der Umstellung der Anlage auf Selbstfahrbetrieb und der damit verbundenen Betriebskostenersparnis eine Wertverbesserung zu sehen ist.VG Berlin28.04.1988
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VG 14 A 95.87 - Sicherheitsschloß als Wertverbesserung; Modernisierungsmaßnahme; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; Mietpreisbindung; Altbau; Schließanlage; Sicherheitsschloß; BartschloßLeitsatz: Der Austausch eines Bartschlosses gegen ein Zeiss-Ikon-Schloß ist eine Wert verbesserung.VG Berlin28.04.1988
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VG 14 A 95.87 - Sicherheitsschloß als Wertverbesserung; Modernisierungsmaßnahme; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; Mietpreisbindung, Altbau; Schließanlage; Sicherheitsschloß; BartschloßLeitsatz: Der Austausch eines Bartschlosses gegen ein Zeiss-Ikon-Schloß ist eine Wertverbesserung.VG Berlin28.04.1988
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VG 14 A 279.87 - Ausnahmen von der Heizkostenverordnung; Befreiung durch Landesbehörde; RohrerwärmungLeitsatz: Zur Frage, wann die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 11 Abs. 1 Nr. 4 HeizkostenV vorliegen.VG Berlin26.05.1988