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  1. VG 14 A 170.86 - Schätzung der Mehrbelastungszuschläge für die Stichtagsmiete; Mietpreisbindung; Altbau; Stichtagsmiete; Feststellung; Mehrbelastungszuschläge; Schätzung
    Leitsatz: Eine Schätzung der Mehrbelastungszuschläge im Rahmen eines Verfahrens zur Überprüfung der Stichtagsmiete durch die Behörde ist anhand von Erfahrungswerten grundsätzlich nur dann zulässig, wenn die Vermieterseite entweder keinerlei Unterlagen vorlegt oder aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen an der Vorlage von Unterlagen gehindert ist.
    VG Berlin
    28.01.1988
  2. VG 14 A 170.86 - Schätzung der Mehrbelastungszuschläge für die Stichtagsmiete; Mietpreisbindung, Altbau; Stichtagsmiete, Feststellung; Mehrbelastungszuschläge, Schätzung
    Leitsatz: Eine Schätzung der Mehrbelastungszuschläge im Rahmen eines Verfahrens zur Überprüfung der Stichtagsmiete durch die Behörde ist anhand von Erfahrungswerten grundsätzlich nur dann zulässig, wenn die Vermieterseite entweder keinerlei Unterlagen vorlegt oder aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen an der Vorlage von Unterlagen gehindert ist.
    VG Berlin
    28.01.1988
  3. VG 14 A 227.86 - Mietsenkung bei Stichtagsmiete; Mietpreisbindung; Altbau; Stichtagsmiete; Berechnung; Mangel der Mietsache; Mietsenkungsbetrag
    Leitsatz: Ein Mietsenkungsbetrag nach dem Mietsenkungsgesetz ist auch im Rahmen der Stichtagsmieten-Berechnung zu berücksichtigen.
    VG Berlin
    11.02.1988
  4. VG 14 A 227.86 - Mietsenkung bei Stichtagsmiete; Mietpreisbindung, Altbau; Stichtagsmiete, Berechnung; Mangel der Mietsache; Mietsenkungsbetrag
    Leitsatz: Ein Mietsenkungsbetrag nach dem Mietsenkungsgesetz ist auch im Rahmen der Stichtagsmieten-Berechnung zu berücksichtigen.
    VG Berlin
    11.02.1988
  5. VG 14 A 255.86 - Mietnebenkosten, Heizkostenabrechnung, verbrauchsabhängige, Kosten, unverhältnismäßig hohe, Aufwand, unverhältnismäßiger, Verbrauchserfassungsgeräte, Ausstattung zur Verbrauchserfassung
    Leitsatz: Ein unverhältnismäßig hoher Aufwand, der den Vermieter von der Verpflichtung befreit, eine Ausstattung zur Verbrauchserfassung von Heizkosten anzubringen, liegt im Regelfall jedenfalls dann vor, wenn das Haus mit neuen Heizkörpern ausgestattet werden müßte, um verbrauchsabhängig abzurechnen (zu § 11 Abs. 1 Ziff. 1 a HeizkostenV).
    VG Berlin
    26.05.1988
  6. VG 14 A 79.87 - Modernisierung einer Aufzugsanlage; Modernsierungsmaßnahmen; Mietpreisbindung; Altbau; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; Aufzugsanlage; Fahrstuhlschacht
    Leitsatz: 1. Die im Jahre 1985 erfolgte Neuinstallierung einer 1939/40 stillgelegten Aufzugsanlage ist jedenfalls dann eine Modernisierung, wenn der Aufzug selbst nahezu vollständig technisch erneuert und auch der Fahrstuhlschacht erheblich verändert worden ist, so daß der TÜV die Anlage in der Bescheinigung über die Abnahmeprüfung als "1985 errichtet" bezeichnet hat. Mit dieser Maßnahme ist nicht nur der ursprüngliche Standard des Hauses wiederhergestellt (Weiterentwicklung von OVG Berlin GE 82, 275, Urteil vom 25. September 1981). 2. Es kann offenbleiben, ob bereits in der Umstellung der Anlage auf Selbstfahrbetrieb und der damit verbundenen Betriebskostenersparnis eine Wertverbesserung zu sehen ist.
    VG Berlin
    28.04.1988
  7. VG 14 A 79.87 - Modernisierung einer Aufzugsanlage; Modernsierungsmaßnahmen; Mietpreisbindung, Altbau; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; Aufzugsanlage; Fahrstuhlschacht
    Leitsatz: 1. Die im Jahre 1985 erfolgte Neuinstallierung einer 1939/40 stillgelegten Aufzugsanlage ist jedenfalls dann eine Modernisierung, wenn der Aufzug selbst nahezu vollständig technisch erneuert und auch der Fahrstuhlschacht erheblich verändert worden ist, so daß der TÜV die Anlage in der Bescheinigung über die Abnahmeprüfung als "1985 errichtet" bezeichnet hat. Mit dieser Maßnahme ist nicht nur der ursprüngliche Standard des Hauses wiederhergestellt (Weiterentwicklung von OVG Berlin GE 82, 275, Urteil vom 25. September 1981). 2. Es kann offenbleiben, ob bereits in der Umstellung der Anlage auf Selbstfahrbetrieb und der damit verbundenen Betriebskostenersparnis eine Wertverbesserung zu sehen ist.
    VG Berlin
    28.04.1988
  8. VG 14 A 95.87 - Sicherheitsschloß als Wertverbesserung; Modernisierungsmaßnahme; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; Mietpreisbindung; Altbau; Schließanlage; Sicherheitsschloß; Bartschloß
    Leitsatz: Der Austausch eines Bartschlosses gegen ein Zeiss-Ikon-Schloß ist eine Wert verbesserung.
    VG Berlin
    28.04.1988
  9. VG 14 A 95.87 - Sicherheitsschloß als Wertverbesserung; Modernisierungsmaßnahme; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; Mietpreisbindung, Altbau; Schließanlage; Sicherheitsschloß; Bartschloß
    Leitsatz: Der Austausch eines Bartschlosses gegen ein Zeiss-Ikon-Schloß ist eine Wertverbesserung.
    VG Berlin
    28.04.1988
  10. VG 14 A 279.87 - Ausnahmen von der Heizkostenverordnung; Befreiung durch Landesbehörde; Rohrerwärmung
    Leitsatz: Zur Frage, wann die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 11 Abs. 1 Nr. 4 HeizkostenV vorliegen.
    VG Berlin
    26.05.1988