« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (21 - 30 von 652)

  1. 15 C 441/00 - Kein Anspruch des Mieters auf Einbau eines neuen Hausgeräteendverstärkers nach Kabelumbau und Programmwegfall
    Leitsatz: Können nach einer Umstellung der Telekom verschiedene Fernsehsender im Kabelnetz mit dem vorhandenen Hausgeräteendverstärker nicht mehr empfangen werden, hat der Mieter keinen Anspruch auf Installation eines neuen Verstärkers.
    AG Mitte
    11.04.2001
  2. 17 C 3/01 - Keine Zwangsvollstreckung in Treuhandkonto der Hausverwaltung
    Leitsatz: 1. Hat der Hausverwalter ein Konto mit dem Zusatz "für Wohnungseigentümergemeinschaft" oder "wegen Eigentumsgemeinschaft" eingerichtet, handelt es sich um ein offenes Treuhandkonto. 2. Die Eigentümergemeinschaft kann eine Zwangsvollstreckung von Gläubigern des Verwalters in das offene Treuhandkonto mit Drittwiderspruchsklage verhindern.
    AG Mitte
    04.04.2001
  3. 18 C 259/01 - Kosten für "Doorman" bzw. Concierge; Ausschlußfrist für Betriebskosten im Übergang zum Mietrechtsreformgesetz; Hausmeisterkosten; Gartenpflege; Winterdienst; Hausreinigung
    Leitsatz: 1. Sofern der Vermieter dem Mieter über die Betriebskosten bis zum 31. August 2001 nur eine unwirksame Betriebskostenabrechnung erteilt hat, gilt für eine danach nachgeholte neue Abrechnung § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB (n. F.), so daß Nachforderungen für Zeiträume, die vor mehr als zwölf Monaten geendet haben, grundsätzlich ausgeschlossen sind. 2. Die Kosten für einen "Doorman" oder einen Concierge-Service stellen keine umlagefähigen Betriebskosten im Sinne der Anlage 3 zu § 27 II. BV dar. 3. Eine Betriebskostenabrechnung ist fehlerhaft, wenn einzelne typische Hausmeistertätigkeiten (wie Gartenpflege, Winderdienst oder Hausreinigung) gesondert abgerechnet werden und daneben noch Hausmeisterkosten in nicht unerheblichem Umfang umgelegt werden, ohne zu erläutern, welche Tätigkeiten des Hausmeisters damit abgerechnet werden und ob und gegebenenfalls die Kosten für Instandsetzungs- und Verwaltungstätigkeiten herausgerechnet wurden.
    AG Mitte
    31.10.2001
  4. 18 C 29/01 - Kautionsrückzahlungspflicht des Zwangsverwalters
    Leitsatz: Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Zwangsverwalter zur Kautionsrückzahlung auch dann verpflichtet, wenn ihm die Kaution nicht ausgehändigt worden war; eine analoge Anwendung des § 572 Satz 2 BGB ist nicht geboten.
    AG Mitte
    01.06.2001
  5. 10 C 247/01 - Opfergrenze für Vermieter bei Instandsetzungen von Gasleitungen; Elektroherd statt Gasherd
    Leitsatz: Werden marode Gasleitungen stillgelegt, kann der Mieter nicht Wiederherstellung der Gaszufuhr verlangen, wenn der Vermieter einen Elektroherd stellt und zur Sanierung der Gasleitungen umfangreiche Baumaßnahmen nötig wären (Opfergrenze).
    AG Neukölln
    22.11.2001
  6. 26 C 499/00 - Kein Wegfall der Geschäftsgrundlage bei niedriger DDR-Miete
    Leitsatz: Hat sich der Eigentümer als Gegenleistung für den Eigentumsverzicht ein lebenslanges Wohnrecht bei geringfügiger Miete zu DDR-Zeiten versprechen lassen, kommt eine Anpassung nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn der Grundstückswert erheblich gestiegen ist.
    AG Potsdam
    09.08.2001
  7. 26 C 76/00 - Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Unzumutbarkeit
    Leitsatz: Ständige Störungen des Hausfriedens (Hundegebell, Gestank) begründen eine außerordentliche fristlose Kündigung.
    AG Potsdam
    22.02.2001
  8. 26 C 82/01 - Minderung wegen Lärmbelästigung durch Mitmieter
    Leitsatz: Der Mieter ist zur Minderung berechtigt, wenn er in seiner Nachtruhe durch einen Mitmieter gestört wird, der überwiegend nach 22.00 Uhr Bürotätigkeiten ausübt.
    AG Potsdam
    12.07.2001
  9. 26 C 85/01 - Kein Aufwendungsersatzanspruch gegen Erwerber
    Leitsatz: Der Mieter kann einen Aufwendungsersatzanspruch nur gegen den anderen Mieter geltend machen, der zum Zeitpunkt der Verwendungen Eigentümer war; der Erwerber hat dafür nicht einzustehen.
    AG Potsdam
    26.07.2001
  10. 26 C 89/01 - Keine Eigenbedarfskündigung nach Verzicht durch Voreigentümer
    Leitsatz: Hat der Voreigentümer erklärt, er verzichte auf ein Kündigungsrecht wegen Eigenbedarfs, ist auch der Erwerber daran gebunden.
    AG Potsdam
    19.07.2001