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Suchergebnis Urteilssuche (401 - 410 von 652)
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10 S 294/00 - Ausforschungsbeweis; Wohnfläche; Nebenkostenabrechnung; BetriebskostenabrechnungLeitsatz: Ist hinsichtlich der Betriebskostenabrechnung die Größe der Gesamtwohnfläche bestritten, so stellt der diesbezügliche Beweisantrag des Vermieters auf Einholung eines Sachverständigengutachtens einen unzulässigen Ausforschungsbeweis dar.LG Köln10.01.2001
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102 C 242/99 - Kein Minderungsrecht bei Mietvertrag vor Abschluß der Bauarbeiten bei einem "steckengebliebenen" BauträgervertragLeitsatz: Wird ein Bauträgervertrag wegen Finanzierungsschwierigkeiten des Käufers zunächst nicht vollständig durchgeführt, aber gleichwohl auf Wunsch des Käufers ein Mietvertrag über die noch nicht fertiggestellten Räume abgeschlossen, steht dem Mieter grundsätzlich kein Minderungsanspruch zu.AG Schöneberg12.12.2001
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6 C 411/01 - Grenzwert für elektromagnetische FelderLeitsatz: Bei Einhaltung der Grenzwerte der 26. BImSchV ist der Mieter nicht zur Minderung berechtigt.AG Tiergarten04.12.2001
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10 C 247/01 - Opfergrenze für Vermieter bei Instandsetzungen von Gasleitungen; Elektroherd statt GasherdLeitsatz: Werden marode Gasleitungen stillgelegt, kann der Mieter nicht Wiederherstellung der Gaszufuhr verlangen, wenn der Vermieter einen Elektroherd stellt und zur Sanierung der Gasleitungen umfangreiche Baumaßnahmen nötig wären (Opfergrenze).AG Neukölln22.11.2001
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10 C 274/01 - Gamatöfen keine Zentralheizung im Sinne des MietspiegelsLeitsatz: Gamat-Außenwandöfen sind keine Sammelheizung im Sinne des Berliner Mietspiegels.AG Mitte01.11.2001
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18 C 259/01 - Kosten für "Doorman" bzw. Concierge; Ausschlußfrist für Betriebskosten im Übergang zum Mietrechtsreformgesetz; Hausmeisterkosten; Gartenpflege; Winterdienst; HausreinigungLeitsatz: 1. Sofern der Vermieter dem Mieter über die Betriebskosten bis zum 31. August 2001 nur eine unwirksame Betriebskostenabrechnung erteilt hat, gilt für eine danach nachgeholte neue Abrechnung § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB (n. F.), so daß Nachforderungen für Zeiträume, die vor mehr als zwölf Monaten geendet haben, grundsätzlich ausgeschlossen sind. 2. Die Kosten für einen "Doorman" oder einen Concierge-Service stellen keine umlagefähigen Betriebskosten im Sinne der Anlage 3 zu § 27 II. BV dar. 3. Eine Betriebskostenabrechnung ist fehlerhaft, wenn einzelne typische Hausmeistertätigkeiten (wie Gartenpflege, Winderdienst oder Hausreinigung) gesondert abgerechnet werden und daneben noch Hausmeisterkosten in nicht unerheblichem Umfang umgelegt werden, ohne zu erläutern, welche Tätigkeiten des Hausmeisters damit abgerechnet werden und ob und gegebenenfalls die Kosten für Instandsetzungs- und Verwaltungstätigkeiten herausgerechnet wurden.AG Mitte31.10.2001
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13 C 367/00 - Kein Anspruch des Mieters auf Blumenkasten vor dem Fenster; Widerruf einer Duldung nur mit sachlichem GrundLeitsatz: 1. Das Abstellen eines Blumenkastens auf dem Fensterblech außerhalb der Wohnung stellt eine Sondernutzung dar, auf die der Mieter keinen Anspruch hat. 2. Hat der Vermieter die Sondernutzung jahrelang geduldet, kann er Entfernung des Blumenkastens nur bei Vorliegen eines sachlichen Grundes verlangen.AG Schöneberg11.10.2001
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22 a C 161/01 - Kein Schadensersatzanspruch des unberechtigten Besitzers nach verbotener Eigenmacht des VermietersLeitsatz: Wird dem Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen, kann er lediglich Wiedereinräumung des Besitzes verlangen, nicht aber Nutzungsentschädigung als Schadensersatz.AG Wedding27.09.2001
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3 UR II 70/01 WEG - Erweiterung der Mobilfunkstation keine ordnungsgemäße VerwaltungLeitsatz: 1. Über die Erweiterung einer Mobilfunkstation kann die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht durch Mehrheitsbeschluß entscheiden, da hiermit Störungen für den Eigentümer verursacht werden, die auch Auswirkungen auf den Wert der Miteigentumsanteile haben. 2. Neben der optischen Beeinträchtigung ist auch das nicht abschätzbare gesundheitliche Risiko zu berücksichtigen.AG Augsburg12.09.2001
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8 C 416/01 - Keine Minderung bei unrichtiger FlächenangabeLeitsatz: Ein Mangel der Mietwohnung liegt nicht vor, wenn die Wohnfläche mit 80 m2 vereinbart ist und eine spätere Vermessung eine Wohnfläche von 64,57 m2 ergibt.AG Wittenberg29.08.2001