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  1. V ZR 119/00 - Grenzwand keine Grenzeinrichtung
    Leitsatz: Der Bau einer Wand, die ohne eine auf dem Nachbargrundstück als Grenzwand errichtete Giebelwand nicht standfest ist, führt nicht zum Entstehen von Miteigentum an der aus beiden Wänden gebildeten einheitlichen Wand.
    BGH
    18.05.2001
  2. V ZR 239/00 - Antrag auf Festlegung der von der Anspruchsberechtigung der Sachenrechtsbereinigung erfassten Grundstücksfläche
    Leitsatz: a) In dem Verfahren nach § 108 SachenRBerG kann keine Festlegung der von der Anspruchsberechtigung erfaßten Grundstücksfläche verlangt, sondern nur die Anspruchsberechtigung als solche festgestellt werden; die Angabe einer wie auch immer beschriebenen Fläche in dem Feststellungsantrag ist unzulässig. b) Die Klärung, welche unvermessene Grundstücksteilfläche (§ 85 SachenRBerG) von der Sachenrechtsbereinigung betroffen ist, muß in dem notariellen Vermittlungsverfahren nach §§ 87 ff. SachenRBerG, gegebenenfalls in dem gerichtlichen Verfahren nach §§ 104 bis 106 SachenRBerG, erfolgen. c) Die Flächenangabe in einem Feststellungsausspruch nach § 108 SachenRBerG kann eine Rechtsmittelbeschwer begründen.
    BGH
    18.05.2001
  3. III ZR 283/00 - Modernisierungsmaßnahme als Rechtspflicht des Verfügungsberechtigten; Kostenerstattung
    Leitsatz: a) Die Bestimmung des § 3 Abs. 3 Satz 3 VermG ist nicht auf Modernisierungsmaßnahmen anwendbar, auch wenn die hierfür aufzuwendenden Kosten den Verfügungsberechtigten als Vermieter nach Rechtsvorschriften zu einer Erhöhung der jährlichen Miete berechtigen. Dies gilt auch für die an Satz 3 anknüpfende Bestimmung des § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG über die Kostenerstattung. b) Zur Frage, ob eine Rechtspflicht des Eigentümers i. S. des § 3 Abs. 3 Satz 2 Buchst. a VermG auch in bezug auf Modernisierungsmaßnahmen außerhalb des Gebots nach § 177 BauGB in Betracht kommt.
    BGH
    17.05.2001
  4. V ZR 14/00 - Arglist, keine - bei Verneinung von unbekannten Mängeln; Grundstückskaufvertrag, keine Mängelhaftung beim - für vergessene Mängel; Auffüllgrundstück, Verkäuferhaftung für -
    Leitsatz: Hat der Verkäufer im Zeitpunkt des Vertragsschlusses an das Vorhandensein eines offenbarungspflichtigen Mangels des Grundstücks keine Erinnerung mehr, begründet seine Versicherung in dem Kaufvertrag, daß ihm erhebliche Mängel nicht bekannt seien, auch unter dem Gesichtspunkt der "Erklärung ins Blaue hinein" nicht den Vorwurf arglistigen Verhaltens.
    BGH
    11.05.2001
  5. XII ZR 60/99 - Abfindung; Angebot; Scheck; Scheckeinlösung; stillschweigende Annahme; Erlaßfalle; Erlaßvertrag
    Leitsatz: Zu den Voraussetzungen der stillschweigenden Annahme eines Abfindungsangebots durch Einlösung eines mit diesem übersandten Schecks, dessen Betrag in krassem Mißverhältnis zur unbestrittenen Forderung steht ("Erlaßfalle"; im Anschluß an BGHZ 111, 97 [101 ff.] = NJW 1990, 1655 = LM § 151 BGB Nr. 16).
    BGH
    10.05.2001
  6. VII ZR 248/00 - Entwässerung, Planungspflicht des Bauunternehmers zur ordnungsgemäßen -
    Leitsatz: Der mit der schlüsselfertigen Errichtung eines Bauwerks beauftragte Unternehmer ist verpflichtet, die nach Sachlage notwendigen Informationen einzuholen, um eine ordnungsgemäße Entwässerung zu gewährleisten.
    BGH
    10.05.2001
  7. VII ZR 356/00 - Angebot; Erlaßvertrag; Erlaßfalle
    Leitsatz: Das Angebot auf Abschluß eines Erlaßvertrags muß unmißverständlich erklärt werden.
    BGH
    10.05.2001
  8. V ZR 435/99 - Schadensbeseitigungskosten nach Verkauf der beschädigten Sache
    Leitsatz: Wird das Eigentum an einem beschädigten Grundstück übertragen, so erlischt der Anspruch aus § 249 Satz 2 BGB auf Zahlung des zur Herstellung erforderlichen Geldbetrags dann nicht, wenn er spätestens mit Wirksamwerden der Eigentumsübertragung an den Erwerber des Grundstücks abgetreten wird (teilw. Aufgabe von BGHZ 81, 385, 392).
    BGH
    04.05.2001
  9. LwZR 10/00 - Zuckerindustrie, vinkulierte Namensaktien der -
    Leitsatz: Ist die Zuteilung von betriebsbezogenen Rübenlieferrechten an den Erwerb vinkulierter Namensaktien des Unternehmens der Zuckerindustrie gebunden, und hat ein Pächter solche Aktien erworben, so gehört zur Rückgabepflicht nach Beendigung des Pachtvertrages die Übertragung der Namensaktien an den Verpächter, und zwar mit dem Wert, den die Aktien haben. Der Verpächter hat lediglich das Ansparguthaben nebst Zinsen zu erstatten, nicht einen etwa entstandenen Aktienmehrwert.
    BGH
    27.04.2001
  10. BLw 14/00 - Verkehrswert, landwirtschaftlicher - und Genehmigung
    Leitsatz: Bei der Feststellung, ob der für ein Grundstück vereinbarte Kaufpreis in einem groben Mißverhältnis zu seinem landwirtschaftlichen Verkehrswert steht, ist auf den Zeitpunkt der Entscheidung abzustellen, wenn der Antrag auf Genehmigung erst erhebliche Zeit nach Abschluß des Kaufvertrages gestellt worden ist.
    BGH
    27.04.2001