Urteil Mieterhöhungsverlangen, Orientierungshilfe: Treppenhaus/Eingangsbereich überwiegend in schlechtem Zustand, schlechter Instandhaltungszustand, Hauseingangstür nicht abschließbar, Küche: keine Spüle
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Mieterhöhungsverlangen, Orientierungshilfe: Treppenhaus/Eingangsbereich überwiegend in schlechtem Zustand, schlechter Instandhaltungszustand, Hauseingangstür nicht abschließbar, Küche: keine Spüle
Leitsätze
1. Gehört laut Mietvertrag eine Spüle zur Wohnungsausstattung, spricht die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit des Mietvertrages dafür, dass das wohnwertmindernde Merkmal „keine Spüle“ nicht verwirklicht ist.
2. Eine etwaige „Vermüllung“ des Treppenhauses durch mieterseits abgestellte Gegenstände führt weder zum Vorliegen des wohnwertmindernden Merkmals „Treppenhaus/Eingangsbereich überwiegend in schlechtem Zustand“ noch zum Vorliegen des wohnwertmindernden Merkmals „schlechter Instandhaltungszustand (z. B. dauernde Durchfeuchtung des Mauerwerks - auch Keller -, große Putzschäden, erhebliche Schäden an der Dacheindeckung)“ - bei diesen Negativmerkmalen geht es nur um die Bausubstanz.
3. Eine etwaige Nichtabschließbarkeit der Tür zum Aufgang des Hinterhauses würde nicht das wohnwertmindernde Merkmal „Hauseingangstür nicht abschließbar“ begründen. Mit „Hauseingangstür“ im Sinne der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel 2015 ist nur die Zutrittsmöglichkeit von der Straße gemeint.
(Nichtamtliche Leitsätze)
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