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  1. 70 II (WEG) 26.87 - Wohnungseigentum; Anfechtung des Entziehungsbeschlusses
    Leitsatz: Zur Anfechtung eines Beschlusses auf Entziehung des Wohnungseigentums. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Neukölln
    06.02.1989
  2. 6 C 397/89 - Haustürmietvertrag
    Leitsatz: Der Abschluß eines neuen Mietvertrages in der Wohnung des bisherigen Mie-ters kann wegen Verstoßes gegen § 1 Haustürwiderrufsgesetz unwirksam sein.
    AG Neukölln
    26.10.1989
  3. 6 C 146/89 - Mietvertragsklausel; Verwaltungspauschale bei vorzeitiger Vertragsaufhebung
    Leitsatz: Eine Mietvertragsklausel, nach der der Mieter für den Fall einer vor-zeitigen Vertragsentlassung oder Vertragsaufhebung zur Zahlung von 300 DM für erhöhten Verwaltungsaufwand verpflichtet ist, verstößt gegen § 11 Ziffer 5 b AGB-Gesetz und ist daher unwirksam.
    AG Neukölln
    22.06.1989
  4. 15 C 287/89 - Mietpreisüberhöhung; Eigenkapitalverzinsung als laufende Aufwendung
    Leitsatz: Zu den laufenden Aufwendungen nach § 5 Abs. 1 Satz 3 WiStG gehört auch die Verzinsung von eingesetztem Eigenkapital.
    AG Neukölln
    17.10.1989
  5. 12 C 271/89 - Kellerraum; Besitzaufgabe des Mieters
    Leitsatz: Ein Vermieter kann nicht davon ausgehen, daß der Mieter den Besitz an Gegenständen deshalb aufgegeben hat, weil die Kellerverschlags-tür nicht abgeschlossen war.
    AG Neukölln
    03.11.1989
  6. 36 C 258/89 - Schlüssiges Verhalten; Betriebskostenabrechnung; Verwirkung; Vertragsänderung durch schlüssiges Verhalten
    Leitsatz: Der Vermieter ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Betriebskosten auch zukünftig abzurechnen, auch wenn er über Jahre hinaus einen Teil der Betriebskosten nicht abgerechnet hatte.
    AG Neuss
    10.11.1989
  7. 4 C 651/89 - Rechtsanwaltskosten; Kündigung; Verzug; Zahlungsverzug; Anwaltskosten; Kündigungsschreiben
    Leitsatz: Hätte das konkrete Kündigungsschreiben wegen Zahlungsverzugs der Vermieter auch selbst verfassen können, so kann der Vermieter die dafür entstandenen Anwaltskosten nicht als Verzugsschaden erstattet verlangen.
    AG Regensburg
    01.12.1989
  8. 5 C 1148/89-16 - Räumungsvollstreckung; Mietverhältnis, konkludentes; Vollstreckung, treuwidrige; schlüssiges Verhalten
    Leitsatz: Die Zwangsvollstreckung aus einem Räumungsvergleich ist unzulässig, wenn die Parteien bei objektiver Betrachtungsweise ein neues Mietverhältnis begründet haben oder die konkludente Vollstreckung treuwidrig ist.
    AG Schwäbisch Gmünd
    06.10.1989
  9. 11 C 146/89 - Mieterhöhung/Rasterfeld des Berliner Mietspiegels; Leerfeld/im Mietspiegel; Mieterhöhung/Rasterfeld des Berliner Mietspiegels; Mieterhöhungsverlangen/Angabe der Rasterfelder; Berliner Mietspiegel/Rasterfeld; Unwirksamkeit/einer Mieterhöhungserklärung; Vergleichsmiete, ortsübliche/Angabe durch Rasterfeld; Rasterfeld/Angabe
    Leitsatz: Wird zur Begründung der Mieterhöhung nach § 2 MHG auf ein Leerfeld des Mietspiegels Bezug genommen, so ist die Mieterhöhungserklärung formal unwirksam.
    AG Schöneberg
    31.05.1989
  10. 11 C 202/89 - Eigenbedarfskündigung (vorhersehbarer Eigenbedarf); Kündigungszeitpunkt/künftiger Eigenbedarf; Eigenbedarf/vorhersehbarer; Kündigung wegen Eigenbedarfs/Sohn des Vermieters (Studium); Studium eines Vermieterkindes/Eigenbedarfskündigung; Vorhersehbarkeit/der Eigenbedarfsgründe; Künftiger Eigenbedarf/Kündigungszeitpunkt; Rechtsmißbrauch/Künftiger und vorhersehbarer Eigenbedarf; Wartemietverhältnis/Kündigung wegen Eigenbedarfs des Hauptmieters
    Leitsatz: 1. Das Ende der Kündigungsfrist und der dargelegte Eigenbedarf müssen in einem zeitlichen Zusammenhang stehen (hier verneint bei einer Differenz von einem halben Jahr). 2. Ist der Eigenbedarf (hier: Abitur des Sohnes und Aufnahme des Studiums) bei Abschluß des Mietvertrages vorhersehbar, kann eine Eigenbedarfskündigung gem. § 242 BGB gegen Treu und Glauben verstoßen. 3. Es ist zweifelhaft, ob die Entscheidungen des BVerfG vom 14.2.1989 auch für Vermieter gelten, die nicht gleichzeitig Eigentümer der Wohnung sind.
    AG Schöneberg
    13.07.1989