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Suchergebnis Urteilssuche (71 - 80 von 573)

  1. 5 C 803/89 - Bindung; langjährige Übung; Nebenkosten; Betriebskosten; Abrechnung
    Leitsatz: Mietvertragsparteien sind unabhängig von einer abweichenden Vertragsgestaltung für die Zukunft an eine über Jahre hinweg unbeanstandet gebliebene Art und Weise der Abrechnung bestimmter Nebenkosten gebunden.
    AG Leonberg
    28.09.1989
  2. 2 C 66/89 - einstweilige Verfügung; Verfügungsgrund; Mangelbeseitigung
    Leitsatz: Ein Verfügungsgrund für eine einstweilige Verfügung, die dem Vermieter die Beseitigung des Mangels aufgibt, ist nicht gegeben, wenn der Mieter selbst auch ohne Mahnung zur Mangelbeseitigung berechtigt ist.
    AG Lörrach
    25.04.1989
  3. 143 C 25616/88 - Ablösevereinbarung; Abstandszahlung; Abstandsvereinbarung; Teilnichtigkeit
    Leitsatz: Die Abstandsvereinbarung zwischen weichendem und nachfolgendem Wohnraummieter ist wegen Sittenwidrigkeit nichtig. Wird eine Ablösevereinbarung getroffen, so ist diese insoweit nichtig, als die Ablösesumme den Wert der übernommenen Gegenstände übersteigt.
    AG München
    19.07.1989
  4. 233 C 4110888 - Mietvertrag, unbefristeter; Eigenbedarf, absehbarer; absehbarer - bei Mietvertragsabschluß
    Leitsatz: Der bei Vereinbarung des Mietvertrages auf unbestimmte Zeit absehbare Eigenbedarf ist innerhalb von fünf Jahren vom Vermieter offenzulegen, bevor der Vertrag vom Mieter unterzeichnet wird.
    AG München
    27.07.1989
  5. 5 C 205/89 - Eigenbedarf; Kündigung; Zwangsversteigerung; Sperrfrist
    Leitsatz: Auch bei dem Erwerb von Wohnungseigentum im Wege der Zwangsversteigerung ist § 564 b Abs. 2 Ziff. 2 BGB anwendbar und eine Eigenbedarfskündigung vor Ablauf von drei Jahren unwirksam.
    AG Münster
    21.06.1989
  6. 14 C 237/89 - Untervermietungserlaubnis; Auslandaufenthalt; berechtigtes Interesse; Gebrauchsüberlassung
    Leitsatz: Während eines Auslandaufenthalts in den USA für vier Monate ist ein Mieter aufgrund der großen Entfernung nicht ausreichend erreichbar, so daß dem Vermieter die Erteilung einer Erlaubnis zur Untervermietung nicht zugemutet werden kann.
    AG Neukölln
    28.09.1989
  7. 4 C 527/88 - Pflichten des Zwangsverwalters; Mietnebenkosten; Heizkostenabrechnung; Zwangsverwaltung des Mietgrundstücks; Zwangsverwalter, Auskunftspflicht; Mietkaution, Auskunft des Zwangsverwalters
    Leitsatz: 1. Der Zwangsverwalter ist nicht verpflichtet, eine Heizkostenabrechnung zu erstellen, die sich auf einen Zeitraum vor Anordnung der Zwangsverwaltung richtet. 2. Kein Auskunftsanspruch des Mieters gegen den Zwangsverwalter, ob eine Mietkaution diesem ausgehändigt wurde.
    AG Neukölln
    20.01.1989
  8. 7 C 65/88 - Härte/Investitionen zur Instandsetzung der Wohnung; Härte/Investitionen in Wohnung; Investitionen/Härte; Sozialklausel/Investitionen als Härtegrund; Eigenbedarf/Mutter und Tante; Kündigung/wegen Unterbringung von Mutter und Tante
    Leitsatz: Hat der Mieter freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung im Vertrauen auf eine längere Mietdauer nicht unerhebliche Verwendungen auf die Mietsache gemacht, so kann eine Härte i.S.d. § 556 a BGB darin liegen, daß er nicht voll in den Genuß seiner Investitionen gelangt (hier: 25 000,- DM zur Instandsetzung der Wohnung bei Einzug).
    AG Neukölln
    25.01.1989
  9. 7 C 691.88 - Kündigung wegen berechtigten Interesses; Mietvertrag mit e.V.; Mischmietverhältnis über erhebliche Wohnraumnutzung; Mieterwiderspruch; Kündigungsschutz
    Leitsatz: In einem mit einem eingetragenen Verein abgeschlossenen Mietvertrag, der nicht die Voraussetzungen eines Wohnraummietverhältnisses erfüllt, können trotzdem durch schlüssiges Verhalten die Kündigungsvorschriften für Wohnraummietverhältnisse vereinbart worden sein.
    AG Neukölln
    14.02.1989
  10. 70 II (WEG) 87/89 - Wohnungseigentum; Aufhebung des gerichtlich in Kraft gesetzten Wirtschaftsplan; Aktivlegitimation für rückständige Wohngelder
    Leitsatz: 1. Ein vom Gericht in Wohnungseigentumssachen im Wege der Einst-weiligen Anordnung in Kraft gesetzter Wirtschaftsplan kann nicht durch (Mehrheits-)Beschluß der Wohnungseigentümer ersatzlos auf-gehoben werden. 2. Jeder Wohnungseigentümer ist regelmäßig befugt, einen der Ge-meinschaft gegen einen Miteigentümer zustehenden Anspruch auf Zahlung rückständiger Wohngelder zu Händen des Verwalters gerichtlich geltend zu machen, wenn ein Wirtschaftsplan für alle Wohnungseigentümer verbindlich festgestellt worden ist, weil sie dann gerichtlich durchzusetzen grundsätzlich im Interesse aller Wohnungseigentümer liegt.
    AG Neukölln
    01.12.1989