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Suchergebnis Urteilssuche (31 - 40 von 573)

  1. C 109/89 - Eigenbedarf; Wohnrecht, lebenslanges; Lebenszeit; Mietverträge; Mietverhältnis auf Lebenszeit; Wegfall der Geschäftsgrundlage; Vertragsanpassung
    Leitsatz: Der auf Lebenszeit vereinbarte Mietvertrag kann vom Vermieter, der die Wohnung zur Unterbringung einer Pflegeperson benötigt, nicht aus diesem Grunde gekündigt werden, ebensowenig kann der Vermieter die Auflösung des Vertrages verlangen.
    AG Geesthacht
    04.08.1989
  2. 3 C 434/89 - Beweissicherungsverfahren; Kosten; erforderliche Aufwendungen; Feuchtigkeit
    Leitsatz: Der Mieter kann die ihm entstandenen Kosten für ein Beweissicherungsverfahren vom Vermieter ersetzt verlangen, das aufgrund von Feuchtigkeit in seiner Wohnung und der Behauptung des Vermieters, die Ursache hierfür stamme aus dem Bereich des Mieters, notwendig ist, wenn das Gutachten die Ursache im Verantwortungsbereich des Vermieters feststellt.
    AG Gelsenkirchen
    04.08.1989
  3. 11 C 152/89 - Rechtsweg; Gerichtsstandsvereinbarung; Dienstwohnung; Mangel; öffentlicher Dienst
    Leitsatz: Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist nicht gegeben, wenn ein Angestellter im öffentlichen Dienst Schadensersatzansprüche wegen Wohnungsmängeln im Sinne der §§ 537, 538 BGB an einer Wohnung geltend macht, die ihm als Inhaber eines bestimmten Dienstpostens ohne Abschluß eines Mietvertrages als Dienstwohnung zugewiesen worden ist und für die eine Dienstwohnungsvergütung verlangt wird. Die mietrechtlichen Vorschriften des BGB sind in einem solchen Fall nicht anwendbar.
    AG Grevenbroich
    10.07.1989
  4. 37 b C 2716/88 - Eigenbedarf; Ersatzwohnung; Alternativwohnung; Kündigung
    Leitsatz: Für die Deckung des Eigenbedarfs muß der Vermieter auf eine im gleichen Haus vorhandene, im wesentlichen gleichwertige Wohnung zurückgreifen, auch wenn er mit dieser Wohnung höhere Mieteinkünfte erzielen könnte.
    AG Hamburg
    07.06.1989
  5. 49 C 889/89 - Verwendungen, notwendige; Verwendungsersatz; Selbsthilferecht
    Leitsatz: Zur Frage, ob der Mieter für anfängliche Mänger, die er selbst beseitigt hat, Kostenerstattung vom Vermieter verlangen kann, nachdem das Mietverhältnis aufgrund Kündigung des Mieters bereits nach neun Monaten beendet wurde.
    AG Hamburg
    21.09.1989
  6. 317c C 285/89 - Schadensersatz; Umzugskosten; Eigenbedarf; Kündigung; Widerspruch; Wegfall
    Leitsatz: Der Vermieter ist verpflichtet, nach einer Eigenbedarfskündigung bis zur Räumung den Wegfall des Eigenbedarfs dem Mieter anzuzeigen, auch wenn der Mieter der Eigenbedarfskündigung widersprochen und innerhalb der Kündigungsfrist eine Eigentumswohnung zum Bewohnen erworben hat.
    AG Hamburg-Altona
    27.09.1989
  7. 8 C 480/89 - Beweislast; Mieterhöhung; Vergleichsobjekte; Richtigkeit
    Leitsatz: Der Vermieter muß beweisen, daß die im Zustimmungsverlangen zur Mieterhöhung bezüglich der Vergleichsobjekte angegebenen Daten richtig sind.
    AG Karlsruhe
    26.10.1989
  8. 3 C 199/89 - vertragsgemäßer Gebrauch; Rauhputz; Entfernungspflicht; Tapezieren
    Leitsatz: Das Anbringen von Rauhputz anstelle einer Tapezierung ist vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung nicht gedeckt. Der Vermieter hat jedoch kein Recht, die sofortige Entfernung des Rauhputzes zu verlangen, solange Substanzschäden an der Mietsache nicht drohen.
    AG Kerpen
    28.06.1989
  9. 13 C 354/89 - preisfreier Wohnraum; Betriebskostenabrechnung; Hauswartstätigkeit; Hauswart; Hausmeister; Betriebskosten
    Leitsatz: Durch seine eigenen Arbeitsleistungen ersparte Betriebskosten kann der Vermieter ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht auf den Mieter umlegen.
    AG Kiel
    09.11.1989
  10. 212 C 301/88 - Architekt; Kosten; Modernisierungkosten; Renovierungskosten; Instandsetzungskosten; Beweislast
    Leitsatz: 1. Ein Architektenhonorar ist als Teil der Modernisierungskosten anzusetzen, wenn die Einschaltung des Architekten objektiv notwendig und wirtschaftlich vernünftig war. 2. Ersparte Instandsetzungskosten sind wohnungsbezogen zu ermitteln. Für den Umfang der abzusetzenden Renovierungskosten ist der Mieter beweispflichtig.
    AG Köln
    07.03.1989