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13 C 108/89 - Fehlende Zweckentfremdungsgenehmigung; Gewerbemietvertrag; Wohnräume; gewerbliche Nutzung; Zweckentfremdungsgenehmigung; fehlende; Mietvertrag; Nichtigkeit; gesetzliches Verbot; Zweckentfremdung; Nichtigkeit eines MietvertragesLeitsatz: 1. Ein Gewerbemietvertrag über Wohnraum ist gemäß § 134 BGB nichtig, wenn eine Genehmigung zur Zweckentfremdung fehlt. 2. Der Vermieter hat kein Kündigungsrecht gemäß § 554 a BGB, wenn er sich vor Abschluß des Gewerbemietvertrages zumindest fahrlässig keine Gewißheit darüber verschafft hat, ob die Vermietung einer Genehmigung bedarf.AG Charlottenburg17.03.1989
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13 C 352/89 - Kabelfernsehanschluss; Mietspiegel; Orientierungsmerkmale; Belichtung; Besonnung; MittelwertLeitsatz: 1. Überschreitung des Mietspiegel Mittelwertes bei Kabelfernsehanschluß. 2. Für den Vermieter kostenneutrale und nicht vom Mieter geschaffene wertverbessernde Merkmale einer Wohnung rechtfertigen keinen Abschlag von der ortsüblilchen Miete. 3. Schlechte Belichtung und Besonnung der Wohnung ist wohnwertmindernd und erlaubt allenfalls einen Abschlag von 10 % vom Mit telwert.AG Charlottenburg03.11.1989
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15 C 312.88 - Berliner Mietspiegel/Spanneneinordnung - Wohnflächenkategorien; Mieterhöhung/ortsübliche Vergleichsmiete; Mieterhöhung/Berliner Mietenspiegel; Berliner Mietenspiegel/Mieterhöhung; Spanneneinordnung/Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel/Spanneneinordnung; Wohnflächenkategorien/Spanneneinordnung; ortsübliche Vergleichsmiete/verschiedene WohnflächenkategorienLeitsatz: Liegt die Fläche einer Wohnung im Schnittbereich zweier Wohnflächenkategorien des Berliner Mietspiegels, kann das angrenzende Feld in die Ermittlung der ortsüblichen Miete einbezogen werden.AG Charlottenburg28.04.1989
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16 b C 491/88 - Sichtschutzblende; BalkonsanierungLeitsatz: Ein Vermieter ist verpflichtet, eine Sichtschutzblende nach einer Bal konsanierung wieder anzubringen.AG Charlottenburg28.02.1989
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20 a C 33/89 - Rüdesheimer Platz; Berliner Mietspiegel/Orientierungshilfe - "Rüdesheimer Platz"; Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel/Mieterhöhung; Orientierungshilfe/Berliner Mietspiegel; Schrebergärten/Grünfläche; Wohnumfeld/Schrebergärten kein wohnwerterhöhendes Merkmal/kein wohnwerterhöhendes Merkmal; Wohnumfeld/"Rüdesheimer Platz"; wohnwerterhöhende Merkmale/GrünanlagenLeitsatz: Schrebergärten sind nicht als Grün- oder Erholungsflächen im Sinne der Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels zu werten.AG Charlottenburg09.05.1989
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20 a C 33/89 - Rüdesheimer Platz; Berliner Mietspiegel/Orientierungshilfe - Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel/Mieterhöhung; Orientierungshilfe/Berliner Mietspiegel; Schrebergärten/Grünfläche; Wohnumfeld/Schrebergärten kein wohnwerterhöhendeLeitsatz: Schrebergärten sind nicht als Grün- oder Erholungsflächen im Sinne der Orien tierungshilfe des Berliner Mietspiegels zu werten.AG Charlottenburg09.05.1989
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21 bC 184/88 - Maklerprovision; Maklerprovision/Wohnungsvermittlung; Wohnungsvermittlung/Maklerprovision; Interessenkonflikt/Maklerprovision; Maklerprovision/Interessenkonflikt zwischen Makler und DrittenLeitsatz: Ein Maklerlohnanspruch kann nicht entstehen, wenn ein deutlicher für den Auftraggeber nicht offengelegter und erkennbarer Interessenkonflikt zwischen Makler und anderem Vertragspartner vorhanden ist, der eine sachgerechte Wahrung der Interessen des Auftraggebers nicht erwarten läßt.AG Charlottenburg09.02.1989
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5 C 405/88 - Pauschalierte Mahnkosten; Formularmietvertrag; Mahnkosten-Klausel; Mietzinszahlung, Verzug; Verzugsschaden, PauschalierungLeitsatz: Zur zulässigen Höhe pauschalierter Mahnkosten.AG Charlottenburg05.01.1989
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5 C 405/88 - Pauschalierte Mahnkosten; Formularmietvertrag; Mahnkosten-Klausel; Mietzinszahlung, Verzug; Verzugsschaden, PauschalierungLeitsatz: Zur zulässigen Höhe pauschalierter Mahnkosten.AG Charlottenburg05.01.1989
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6 C 446/89 - Wartefrist; Zustimmungsverlangen; MieterhöhungLeitsatz: Der Beginn der Jahresfrist für ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG ist nicht davon abhängig, wann das Urteil über die in einem vor-angegangenen Verfahren geltend gemachte Mieterhöhung zugestellt worden ist, sondern ab wann der Mieter nach der vorangegangenen Mieterhöhung den neuen Mietzins zu zahlen verpflichtet war.AG Charlottenburg03.10.1989