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  1. 13 C 108/89 - Fehlende Zweckentfremdungsgenehmigung; Gewerbemietvertrag; Wohnräume; gewerbliche Nutzung; Zweckentfremdungsgenehmigung; fehlende; Mietvertrag; Nichtigkeit; gesetzliches Verbot; Zweckentfremdung; Nichtigkeit eines Mietvertrages
    Leitsatz: 1. Ein Gewerbemietvertrag über Wohnraum ist gemäß § 134 BGB nichtig, wenn eine Genehmigung zur Zweckentfremdung fehlt. 2. Der Vermieter hat kein Kündigungsrecht gemäß § 554 a BGB, wenn er sich vor Abschluß des Gewerbemietvertrages zumindest fahrlässig keine Gewißheit darüber verschafft hat, ob die Vermietung einer Genehmigung bedarf.
    AG Charlottenburg
    17.03.1989
  2. 13 C 352/89 - Kabelfernsehanschluss; Mietspiegel; Orientierungsmerkmale; Belichtung; Besonnung; Mittelwert
    Leitsatz: 1. Überschreitung des Mietspiegel Mittelwertes bei Kabelfernsehanschluß. 2. Für den Vermieter kostenneutrale und nicht vom Mieter geschaffene wertverbessernde Merkmale einer Wohnung rechtfertigen keinen Abschlag von der ortsüblilchen Miete. 3. Schlechte Belichtung und Besonnung der Wohnung ist wohnwertmindernd und erlaubt allenfalls einen Abschlag von 10 % vom Mit telwert.
    AG Charlottenburg
    03.11.1989
  3. 15 C 312.88 - Berliner Mietspiegel/Spanneneinordnung - Wohnflächenkategorien; Mieterhöhung/ortsübliche Vergleichsmiete; Mieterhöhung/Berliner Mietenspiegel; Berliner Mietenspiegel/Mieterhöhung; Spanneneinordnung/Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel/Spanneneinordnung; Wohnflächenkategorien/Spanneneinordnung; ortsübliche Vergleichsmiete/verschiedene Wohnflächenkategorien
    Leitsatz: Liegt die Fläche einer Wohnung im Schnittbereich zweier Wohnflächenkategorien des Berliner Mietspiegels, kann das angrenzende Feld in die Ermittlung der ortsüblichen Miete einbezogen werden.
    AG Charlottenburg
    28.04.1989
  4. 16 b C 491/88 - Sichtschutzblende; Balkonsanierung
    Leitsatz: Ein Vermieter ist verpflichtet, eine Sichtschutzblende nach einer Bal konsanierung wieder anzubringen.
    AG Charlottenburg
    28.02.1989
  5. 20 a C 33/89 - Rüdesheimer Platz; Berliner Mietspiegel/Orientierungshilfe - "Rüdesheimer Platz"; Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel/Mieterhöhung; Orientierungshilfe/Berliner Mietspiegel; Schrebergärten/Grünfläche; Wohnumfeld/Schrebergärten kein wohnwerterhöhendes Merkmal/kein wohnwerterhöhendes Merkmal; Wohnumfeld/"Rüdesheimer Platz"; wohnwerterhöhende Merkmale/Grünanlagen
    Leitsatz: Schrebergärten sind nicht als Grün- oder Erholungsflächen im Sinne der Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels zu werten.
    AG Charlottenburg
    09.05.1989
  6. 20 a C 33/89 - Rüdesheimer Platz; Berliner Mietspiegel/Orientierungshilfe - Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel/Mieterhöhung; Orientierungshilfe/Berliner Mietspiegel; Schrebergärten/Grünfläche; Wohnumfeld/Schrebergärten kein wohnwerterhöhende
    Leitsatz: Schrebergärten sind nicht als Grün- oder Erholungsflächen im Sinne der Orien tierungshilfe des Berliner Mietspiegels zu werten.
    AG Charlottenburg
    09.05.1989
  7. 21 bC 184/88 - Maklerprovision; Maklerprovision/Wohnungsvermittlung; Wohnungsvermittlung/Maklerprovision; Interessenkonflikt/Maklerprovision; Maklerprovision/Interessenkonflikt zwischen Makler und Dritten
    Leitsatz: Ein Maklerlohnanspruch kann nicht entstehen, wenn ein deutlicher für den Auftraggeber nicht offengelegter und erkennbarer Interessenkonflikt zwischen Makler und anderem Vertragspartner vorhanden ist, der eine sachgerechte Wahrung der Interessen des Auftraggebers nicht erwarten läßt.
    AG Charlottenburg
    09.02.1989
  8. 5 C 405/88 - Pauschalierte Mahnkosten; Formularmietvertrag; Mahnkosten-Klausel; Mietzinszahlung, Verzug; Verzugsschaden, Pauschalierung
    Leitsatz: Zur zulässigen Höhe pauschalierter Mahnkosten.
    AG Charlottenburg
    05.01.1989
  9. 5 C 405/88 - Pauschalierte Mahnkosten; Formularmietvertrag; Mahnkosten-Klausel; Mietzinszahlung, Verzug; Verzugsschaden, Pauschalierung
    Leitsatz: Zur zulässigen Höhe pauschalierter Mahnkosten.
    AG Charlottenburg
    05.01.1989
  10. 6 C 446/89 - Wartefrist; Zustimmungsverlangen; Mieterhöhung
    Leitsatz: Der Beginn der Jahresfrist für ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG ist nicht davon abhängig, wann das Urteil über die in einem vor-angegangenen Verfahren geltend gemachte Mieterhöhung zugestellt worden ist, sondern ab wann der Mieter nach der vorangegangenen Mieterhöhung den neuen Mietzins zu zahlen verpflichtet war.
    AG Charlottenburg
    03.10.1989