« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (11 - 20 von 573)
Sortierung:
-
6 C 275/89 - überhöhter Wohnbedarf; Eigenbedarf; Besuch; WohnenLeitsatz: 1. Eine Eigenbedarfskündigung ist wegen überhöhten Wohnbedarfs unwirksam, wenn die Tochter des Vermieters als Studienanfängerin am Studienort in einem geräumigen Einfamilienhaus mit Garten allein wohnen soll. 2. Gelegentlicher Besuch ist kein "Wohnen" im Rechtssinne, auf das Eigenbedarf gestützt werden könnte.AG Bonn05.09.1989
-
6 C 463/89 - Tierhaltung; Katze; Gesundheitsgefährdung; AllergieLeitsatz: Eine Katzenallergie des Vermieters rechtfertigt die Untersagung der Katzenhaltung durch den Mieter nur bei konkreter Gesundheitsgefährdung.AG Bonn12.12.1989
-
8 C 191/89 - Geräuschbelästigung durch Tiefgarage; Tiefgarage, Geräuschbelästigung durch -; Mietminderung wegen GeräuschbelästigungLeitsatz: Der Mieter, der in eine über einer Tiefgarageneinfahrt liegende Wohnung zieht, muß in gewisser Weise mit Geräuschbelästigungen rechnen und ist zur Mietminderung nicht berechtigt.AG Bonn20.10.1989
-
6 C 281/89 - Gemeinschaftsantenne, Fernsehempfang, Breitbandkabelanschluß, KonkurrenzschutzLeitsatz: 1. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Gemeinschaftsantenne auf eigene Kosten auf den Empfang privater Fernsehsender umzurüsten. 2. Hat der Vermieter die Wohnanlage durch einen privaten Betreiber an das Breitbandkabel anschließen lassen, und enthält der Vertrag mit dem Betreiber Konkurrenzschutz, ist die Erweiterung des Gemeinschaftsantennenempfangs dem Vermieter rechtlich unmöglich.AG Bonn19.09.1989
-
113 C 168/89 [9] - Mietminderung; Minderung; Lärm; Musik; MitmieterLeitsatz: Übermäßiger Lärm und Musik von Mitmietern kann eine Mietminderung in Höhe von 50 % rechtfertigen.AG Braunschweig03.08.1989
-
113 C 4614/88 [9] - Gaststättenlärm, Lärm, Stühlerücken, Lärmschutz, Mietminderung, Minderung, VerwirkungLeitsatz: 1. Der Mieter einer Wohnung, die über einer Gaststätte gelegen ist, kann - auch wenn er von zu erwartenden Geräuschbelästigungen wußte - damit rechnen, daß in einem gewissen möglichen Umfang Lärmschutz besteht. Auch wenn die Miete im Hinblick auf die Nutzung des Hauses geringer vereinbart wird, ist der Mieter bei Fehlen solchen Lärmschutzes zur Mietminderung berechtigt. 2. Das Mietminderungsrecht ist nicht allein deshalb verwirkt, weil der Mieter zunächst ein Jahr lang den Lärm hinnimmt.AG Braunschweig29.06.1989
-
111 C 5219/88 - Geringes AngebotLeitsatz: Das Vorliegen eines geringen Angebots an vergleichbarem Wohnraum ist zu bejahen, wenn das örtliche Angebot an vergleichbaren Wohnungen die bestehende Nachfrage nicht wenigstens spürbar überschreitet.AG Braunschweig03.08.1989
-
2 b C 169/89 - Urinstein, WC, WasserqualitätLeitsatz: Sogenannter Urinstein im Wasserklosett rechtfertigt nicht die Erneuerung des WC-Topfes.AG Brühl04.10.1989
-
13 C 108/89 - Fehlende Zweckentfremdungsgenehmigung; Gewerbemietvertrag, Wohnräume, gewerbliche Nutzung, Zweckentfremdungsgenehmigung, fehlende, Mietvertrag, Nichtigkeit, gesetzliches Verbot, Zweckentfremdung, Nichtigkeit eines MietvertragesLeitsatz: Ein Gewerbemietvertrag über Wohnraum ist nicht gemäß § 134 BGB nichtig, wenn eine Genehmigung zur Zweckentfremdung fehlt.AG Charlottenburg17.03.1989
-
13 C 108/89 - Kündigung aus wichtigem Gurnd, Voraussetzungen; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung aus wichtigem Grund; Gewerbemietverhältnis über Wohnraum; Wohnraum, gewerbliche Nutzung; Zweckentfremdungsgenehmigung, fehlende; Zumutbarkeit, Vertragsfortsetzung; wichtiger Grund, KündigungLeitsatz: Der Vermieter hat kein Kündigungsrecht gemäß § 554 a BGB, wenn er sich vor Abschluß des Gewerbemietvertrages zumindest fahrlässig keine Gewißheit darüber verschafft hat, ob die Vermietung einer Genehmigung bedarf.AG Charlottenburg17.03.1989