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  1. VG 13 A 670.86 - Außenwände; Schmalseitenprivileg; Bauabstand; Nachbarschutz; Abstandsfläche; Dachaufstockung
    Leitsatz: 1. Bei der Anwendung des Begriffs der Außenwände von nicht mehr als 16 m Breite in § 6 Abs. 6 BauO Bln. (Schmalseitenprivileg) ist darauf abzustellen, ob es sich bei natürlicher Betrachtungsweise um ein und dieselbe Wand handelt. Unterschiedliche Höhen derselben Wand sind für die Längenbestimmung un erheblich. 2. Die Regelungen über den erforderlichen Abstand gegenüber Grundstücksgrenzen sind nachbarschützend.
    VG Berlin
    24.02.1989
  2. VG 16 A 176.89 - Wohnungsamt; Erhaltungsinteresse; Wohnraum; Zweckentfremdung; Appartement; Fremdenbeherbergung; Wohnzweck; Zimmervermietung; Wohnheim; Studentenwohnheim
    Leitsatz: Eine Entscheidung des Wohnungsamtes erfordert insbesondere ei-ne sorgfältige, umfassende Klärung des Sachverhalts, um das Erhaltungsinteresse an dem konkret geschützten Wohnraum prüfen zu können.
    VG Berlin
    16.10.1989
  3. VG 16 A 266.89 - Verlegertätigkeit in Form einer Ein-Mann-GmbH in Wohnung; genehmigungspflichtige Zweckentfremdung
    Leitsatz: Auf einen Journalisten, der in seiner Wohnung nebenher eine Verlegertätigkeit ausübt, findet § 1 Abs. 4 b ZwVbVO nach Sinn und Zweck dann Anwendung, wenn er die Verlegertätigkeit aus steuer- und haftungsrechtlichen Gründen in Form einer Ein-Mann-GmbH in zwei Zimmern seiner Sechs-Zimmer-Wohnung betreibt. VG Berlin, Beschluss vom 20. Oktober 1989 - VG 16 A 266.89 -
    VG Berlin
    20.10.1989
  4. VG 16 A 561.87 - Zweckentfermdung; Gewerberaum
    Leitsatz: Wohnraum, der vor dem 4.8.1972 teilgewerblich genutzt wurde, unterliegt nach Inkrafttreten der ZwVbVO hinsichtlich sämtlicher Räume der ZwVbVO.
    VG Berlin
    20.06.1989
  5. VG 16 A 265.89 - Zweckentfremdung; Umzug einer Rechtsanwalts- und Notarspraxis
    Leitsatz: Die mit dem Umzug einer Rechtsanwalts- und Notarspraxis verbundenen Probleme begründen keinen Anspruch auf Genehmigung der Zweckentfremdung gem. § 3 II ZwVbVO.
    VG Berlin
    28.09.1989
  6. VG 16 A 257.89 - Zweckentfremdung; Luxuswohnraum; Miethöhe
    Leitsatz: Eine Einschränkung des Anwendungsbereichs der Zweckentfremdungsverbot Verordnung dergestalt, daß Wohnraum ab einer bestimmten Miethöhe vom Verbot auszunehmen sei, gibt es nach den Rechtsvorschriften nicht.
    VG Berlin
    20.09.1989
  7. VG 16 A 253.89 - Zweckentfremdung; Rechtsanwaltspraxis; Residenzpflicht
    Leitsatz: Die den Rechtsanwälten obliegende Residenzpflicht begründet keinen Anspruch auf Genehmigung der Zweckentfremdung gem. § 3 II ZwVbVO.
    VG Berlin
    14.09.1989
  8. VG 13 A 388.85 - Ersatzraum; Abrißgenehmigung; Altbestand
    Leitsatz: 1. Wenn der Verfügungsberechtigte im sozialen Wohnungsbau neuen Wohnraum schaffen will, der mit dem vorhandenen Wohnraum quantitativ und qualitativ vergleichbar ist, so begründet dies in Berlin unter dem Gesichtspunkt des Ersatzraumangebots nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 71, 291) seinen Anspruch auf Erteilung der Abrißgenehmigung, falls die öffentli-che Förderung und die Durchführung des Vorhabens "verläßlich" in Aussicht steht. 2. Städtebauliche und sonstige öffentliche Interessen an der Erhaltung des betreffenden Altbestandes können nicht im zweckentfremdungsrechtlichen, sondern nur im Verfahren über die Gewährung öf-fentlicher Mittel (vgl. insbesondere § 41 II. WoBauG) dem Vorhaben entgegengehalten werden.
    VG Berlin
    24.02.1989
  9. VG 10 A 490.89 - Zweckentfremdungsgenehmigung; gewerbliche Hausverwaltung
    Leitsatz: Ein Anspruch auf Erteilung einer Zweckentfremdungsgenehmigung läßt sich unter dem Gesichtspunkt des verfassungsrechtlichen Eigentumsschutzes gem. Art. 14 GG nicht begründen, wenn eine ge-werbliche Hausverwaltung in Form einer GmbH einen unbedeutenden Teil eigener Wohneinheiten eines Mitgesellschafters verwaltet.
    VG Berlin
    08.11.1989
  10. VG 10 A 386.89 - Zweckentfremdungsgenehmigung; Wohnraum; Kochzelle; Ersatzwohnraum; Umwidmung von Gewerberaum in Wohnraum
    Leitsatz: Die Voraussetzungen eines Ersatzwohnraumangebotes für den Anspruch auf Erteilung einer Zweckentfremdungsgenehmigung
    VG Berlin
    13.11.1989