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VG 13 A 670.86 - Außenwände; Schmalseitenprivileg; Bauabstand; Nachbarschutz; Abstandsfläche; DachaufstockungLeitsatz: 1. Bei der Anwendung des Begriffs der Außenwände von nicht mehr als 16 m Breite in § 6 Abs. 6 BauO Bln. (Schmalseitenprivileg) ist darauf abzustellen, ob es sich bei natürlicher Betrachtungsweise um ein und dieselbe Wand handelt. Unterschiedliche Höhen derselben Wand sind für die Längenbestimmung un erheblich. 2. Die Regelungen über den erforderlichen Abstand gegenüber Grundstücksgrenzen sind nachbarschützend.VG Berlin24.02.1989
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VG 16 A 176.89 - Wohnungsamt; Erhaltungsinteresse; Wohnraum; Zweckentfremdung; Appartement; Fremdenbeherbergung; Wohnzweck; Zimmervermietung; Wohnheim; StudentenwohnheimLeitsatz: Eine Entscheidung des Wohnungsamtes erfordert insbesondere ei-ne sorgfältige, umfassende Klärung des Sachverhalts, um das Erhaltungsinteresse an dem konkret geschützten Wohnraum prüfen zu können.VG Berlin16.10.1989
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VG 16 A 266.89 - Verlegertätigkeit in Form einer Ein-Mann-GmbH in Wohnung; genehmigungspflichtige ZweckentfremdungLeitsatz: Auf einen Journalisten, der in seiner Wohnung nebenher eine Verlegertätigkeit ausübt, findet § 1 Abs. 4 b ZwVbVO nach Sinn und Zweck dann Anwendung, wenn er die Verlegertätigkeit aus steuer- und haftungsrechtlichen Gründen in Form einer Ein-Mann-GmbH in zwei Zimmern seiner Sechs-Zimmer-Wohnung betreibt. VG Berlin, Beschluss vom 20. Oktober 1989 - VG 16 A 266.89 -VG Berlin20.10.1989
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VG 16 A 561.87 - Zweckentfermdung; GewerberaumLeitsatz: Wohnraum, der vor dem 4.8.1972 teilgewerblich genutzt wurde, unterliegt nach Inkrafttreten der ZwVbVO hinsichtlich sämtlicher Räume der ZwVbVO.VG Berlin20.06.1989
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VG 16 A 265.89 - Zweckentfremdung; Umzug einer Rechtsanwalts- und NotarspraxisLeitsatz: Die mit dem Umzug einer Rechtsanwalts- und Notarspraxis verbundenen Probleme begründen keinen Anspruch auf Genehmigung der Zweckentfremdung gem. § 3 II ZwVbVO.VG Berlin28.09.1989
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VG 16 A 257.89 - Zweckentfremdung; Luxuswohnraum; MiethöheLeitsatz: Eine Einschränkung des Anwendungsbereichs der Zweckentfremdungsverbot Verordnung dergestalt, daß Wohnraum ab einer bestimmten Miethöhe vom Verbot auszunehmen sei, gibt es nach den Rechtsvorschriften nicht.VG Berlin20.09.1989
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VG 16 A 253.89 - Zweckentfremdung; Rechtsanwaltspraxis; ResidenzpflichtLeitsatz: Die den Rechtsanwälten obliegende Residenzpflicht begründet keinen Anspruch auf Genehmigung der Zweckentfremdung gem. § 3 II ZwVbVO.VG Berlin14.09.1989
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VG 13 A 388.85 - Ersatzraum; Abrißgenehmigung; AltbestandLeitsatz: 1. Wenn der Verfügungsberechtigte im sozialen Wohnungsbau neuen Wohnraum schaffen will, der mit dem vorhandenen Wohnraum quantitativ und qualitativ vergleichbar ist, so begründet dies in Berlin unter dem Gesichtspunkt des Ersatzraumangebots nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 71, 291) seinen Anspruch auf Erteilung der Abrißgenehmigung, falls die öffentli-che Förderung und die Durchführung des Vorhabens "verläßlich" in Aussicht steht. 2. Städtebauliche und sonstige öffentliche Interessen an der Erhaltung des betreffenden Altbestandes können nicht im zweckentfremdungsrechtlichen, sondern nur im Verfahren über die Gewährung öf-fentlicher Mittel (vgl. insbesondere § 41 II. WoBauG) dem Vorhaben entgegengehalten werden.VG Berlin24.02.1989
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VG 10 A 490.89 - Zweckentfremdungsgenehmigung; gewerbliche HausverwaltungLeitsatz: Ein Anspruch auf Erteilung einer Zweckentfremdungsgenehmigung läßt sich unter dem Gesichtspunkt des verfassungsrechtlichen Eigentumsschutzes gem. Art. 14 GG nicht begründen, wenn eine ge-werbliche Hausverwaltung in Form einer GmbH einen unbedeutenden Teil eigener Wohneinheiten eines Mitgesellschafters verwaltet.VG Berlin08.11.1989
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VG 10 A 386.89 - Zweckentfremdungsgenehmigung; Wohnraum; Kochzelle; Ersatzwohnraum; Umwidmung von Gewerberaum in WohnraumLeitsatz: Die Voraussetzungen eines Ersatzwohnraumangebotes für den Anspruch auf Erteilung einer ZweckentfremdungsgenehmigungVG Berlin13.11.1989